Martin Balasus: TOP 31: Meilenstein für den Ausbau der Ganztagsbetreuung.
Ganztagsbetreuung | 13.10.2023 | Nr. 363/23Martin Balasus: TOP 31: Meilenstein für den Ausbau der Ganztagsbetreuung Es gilt das gesprochene Wort!Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,ein Meilenstein – das sind die jüngst getroffenen Vereinbarungen zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden zum Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Wir schaffen eine solide finanzielle Grundlage, damit ab dem Schuljahr 2029/30 für jede Grundschülerin und jeden Grundschüler der geltende Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung erfüllt werden kann.Ich betone aber ausdrücklich: Unser Land startet bei Weitem nicht bei null. Schon heute verfügen rund 96 Prozent der öffentlichen Grundschulen über ein Ganztagsbetreuungsangebot, ob als offene oder gebundene Ganztagsschule oder über sonstige Betreuungsangebote. Viele Schulträger brauchen keine Nachhilfe, sie sind vielmehr schon lange darum bemüht, der Nachfrage nach Betreuungsplätzen gerecht zu werden und oftmals gelingt ihnen das ganz hervorragend.Beispiel:Meine Frau und ich haben gerade letzte Woche unseren Sohn an der Grundschule in meinem Heimatort angemeldet; in der Gruppe haben alle Eltern angekreuzt, nachmittags das Betreuungsangebot in Anspruch nehmen zu wollen.Vielen Dank für die Arbeit, die vielerorts bereits geleistet wird. Warum ist der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz so wichtig? 1. Eltern brauchen vor allem Verlässlichkeit. Deshalb dürfen nach dem Übertritt der Kinder von der Kita in die Schule keine Betreuungslücken entstehen. Besonders bedeutsam ist diese Verlässlichkeit für Familien, in denen beide Partner berufstätig sind, oder für Alleinerziehende. 2. Das Angebot einer Ganztagsbetreuung verbessert die Chancengerechtigkeit, denn Hausaufgaben und Übungsaufgaben werden unter Aufsicht bearbeitet. Kinder, in deren Elternhaus diese Unterstützung nicht geleistet werden kann, profitieren davon am meisten. 3. Die längere Lernzeit eröffnet allen Schülerinnen und Schülern den Raum für mehr individuelle Förderung und Vertiefung des Lernstoffes. Das nützt auch denen, die durchschnittliche oder sogar gute und sehr gute Leistungen Seite 1/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de bringen. 4. Das Lernen in Gemeinschaft und über unterschiedliche Altersgruppen hinweg kann zu einer verbesserten Sozialkompetenz und einem respektvolleren Umgang untereinander beitragen. 5. Nicht zuletzt fördert ein breites Spektrum an Freizeitaktivitäten die ganzheitliche Entwicklung der Kinder.Dabei wollen wir auf keinen Fall eine Konkurrenz zu bestehenden, meist ehrenamtlich getragenen, Freizeitangeboten schaffen – im Gegenteil: Von der Einbeziehung etablierter, außerschulischer Institutionen in den Schulalltag können nur beide Seiten profitieren. Sportvereine, Musikschulen, kulturelle Vereinigungen oder andere Kooperationspartner sollen Hand in Hand mit Schule das Ganztagsangebot gestalten. Ich bin davon überzeugt: Ehrenamt in der Schule sichert auch die Zukunft des Ehrenamtes.Liebe Kolleginnen und Kollegen,die vereinbarten Eckpunkte zur Finanzierung der Umsetzung des Rechtsanspruches sind ein Ausweis der gemeinsamen Verantwortung von Bund, Land und kommunaler Familie. Das Land übernimmt 85 Prozent der Investitionskosten für neu zu schaffende Ganztagsplätze, die Kommunen 15 Prozent. Rund 196 Millionen Euro stehen landesseitig zur Verfügung.Besonders diejenigen unter uns, die auch kommunalpolitische Mandate innehaben, wissen aber auch, dass für die langfristige Unterstützung der kommunalen Haushalte die vereinbarte 75-prozentige Beteiligung des Landes an den Betriebskosten besonders wichtig ist. Ich verrate kein Geheimnis: So manche Kommune hat mit dieser kräftigen Unterstützung von Landesseite nicht gerechnet. Kein anderes Bundesland zeigt sich in der Umsetzung des Ganztagsanspruchs so großzügig wie wir in Schleswig-Holstein – darauf können wir zurecht stolz sein!Nach den finanziellen Regelungen kann der Fokus nun ganz auf die weitere inhaltliche Ausgestaltung des Ganztages gerichtet werden. Die Richtlinie Ganztag befindet sich in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden, die AG Ganztag zwischen Bildungs- und Sozialministerium bereitet den Informations- und Beteiligungsprozess mit allen am Ganztag beteiligten Akteuren vor.Ich freue mich auf die Ausgestaltung des Ganztages – als Abgeordneter und als Vater. Vielen Dank! Seite 2/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de