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12.10.23
12:40 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 27 "Sachstand zur von der Landesregierung angekündigten Einrichtung eines Hochrisikomanagements"

12.10.2023 | Frauen
Annabell Krämer zu TOP 27 "Sachstand zur von der Landesregierung angekündigten Einrichtung eines Hochrisikomanagements" In ihrer Rede zu TOP 27 (Sachstand zur von der Landesregierung angekündigten Einrichtung eines Hochrisikomanagements) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„In den Jahren 2020 bis 2023 wurden in Schleswig-Holstein 32 Frauen von ihren Partnern oder Ex- Partnern getötet. Bundesweit gibt es jeden dritten Tag ein Tötungsdelikt. Jeder Fall ist einer zu viel. Auch, wenn diese Bezeichnung in der Polizeistatistik so nicht verwendet wird – es handelt sich um Femizide – Tötungen von Frauen oder Mädchen aufgrund ihres Geschlechts.
In vielen Fällen hat der Schutzauftrag des Staates versagt. Denn in der Mehrzahl der Fälle war der Täter bereits aktenkundig wegen begangener häuslicher Gewalt.
2021 wurden fast 4000 Frauen in Schleswig-Holstein Opfer von Gewalt in der Partnerschaft. Das sollte uns wirklich beschämen. Frauenfacheinrichtungen weisen immer wieder darauf hin, dass der Zeitraum nach der Trennung für die Frauen der gefährlichste sei und fordern eine intensivere Zusammenarbeit der Behörden und Facheinrichtungen.
Dieses soll ein Hochrisikomanagement sicherstellen. Paragraph 201a Absatz 3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) sieht vor, dass die Kontaktdaten gefährdeter Personen an eine geeignete Beratungsstelle zu übermitteln sind. Paragraph 201a Absatz 3 LVwG hat jedoch ursprünglich einen eng umgrenzten Anwendungsbereich. Bisher konnten personenbezogene Daten nur übermittelt werden, wenn folgende drei Tatbestände erfüllt wurden:
Eine Datenübermittlung wurde als Maßnahme zur Abwehr einer bevorstehenden konkreten Gefahr erachtet, es bestand zur Tatzeit ein gemeinsamer Hausstand und es wurde eine Wegweisung ausgesprochen.
Es besteht dringender Handlungsbedarf, denn eine kleine Anfrage der Kollegin Raudies hat ergeben, dass in 70 Prozent der Fälle erfolgter Wegweisung gemäß Paragraph 201a des ursprünglichen Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein, eine Beratung seitens der Betroffenen in Anspruch genommen wurde. In 2021 erfolgte jedoch nur in 23 Prozent der Fälle, konkret in 850 von 3674 Fällen häuslicher Gewalt, eine Wegweisung, also eine Wohnungsverweisung. Für 2022 sehen die Anteile ähnlich aus.
Das bedeutet, dass in drei Viertel der Fälle kein Datenaustausch und somit kein niedrigschwelliger Zugang zu einer Beratungsstelle bestand. Die Änderung des Paragraphen 201a des LVwG – konkret die Weiterentwicklung der Datenübermittlungsbefugnisse – war somit richtig und wichtig.
Ein gemeinsamer Hausstand oder eine enge soziale Bindung sind somit nicht mehr zur Datenübermittlung erforderlich, so dass nun auch in Fällen wie Stalking ein niedrigschwelliger Beratungszugang möglich ist. Die Kooperation zwischen Polizei, sonstigen Behörden und Facheinrichtungen wird gestärkt. Sämtliche personenbezogenen Daten werden weiterhin gelöscht, sofern ein Beratungsangebot abgelehnt wird.
Es ist wichtig, dass wir die Gesetzesänderung evaluieren. Die Gesetzänderung ist über ein Jahr alt. Wie hat sich die Zusammenarbeit zwischen Polizei und den Beratungsstellen entwickelt? Brauchen wir zusätzliche Schulungen für die Polizisten zur Sensibilisierung der Identifikation von häuslicher Gewalt? Wie beurteilen die Beratungsstellen die Auswirkungen Wie viele zusätzliche Datenübermittlungen, die nun unter Paragraph 201a des LVwG möglich sind, haben bereits stattgefunden? Wie hoch ist die Quote der Inanspruchnahme von Beratungsangeboten? Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Feststellung der 15 Hochrisikofälle, die im Pilotprojekt für ein verbessertes Hochrisikomanagement festgestellt wurden?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gewaltschutz in unserem Land muss stetig verbessert werden. Wir müssen unsere bestehenden Gesetze evaluieren, Prozesse optimieren und unsere Facheinrichtungen mit hinreichend Mitteln ausstatten. Überfüllte Frauenhäuser in Schleswig- Holstein sind ein Beleg dafür, dass wir noch Aufgaben vor uns haben.
Frauen, die Hilfe suchen, müssen diese auch bekommen und dürfen nicht abgewiesen werden. Wenn wir den Zugang hierzu niedrigschwelliger gestalten wollen, müssen wir auch genügend Kapazitäten zur Verfügung stellen.
Werte Kollegen und Kolleginnen von Schwarz-Grün. Ich wiederhole erneut meine Forderung nach signifikanter Mittelaufstockung für die Frauenhäuser im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Für die Büchereien, Orchester und Theater haben Sie dieses bereits verkündet. Für die Frauenhäuser gab es bisher nur warme Worte. Seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst und erhöhen Sie auch dort die finanziellen Mittel!“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort. Annabell Krämer Sprecherin für Haushalt und Finanzen, Frauen, Gleichstellung, Sport / E- Sport und Tierschutz


Kontakt: Till H. Lorenz, v.i.S.d.P. stv. Pressesprecher
Tel.: 0431 988 1486 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de