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12.10.23
12:36 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 23 "Taschengeldkonten auch bei gemeinsamem Sorgerecht alleinig eröffnen können"

12.10.2023 | Gleichstellung
Annabell Krämer zu TOP 23 "Taschengeldkonten auch bei gemeinsamem Sorgerecht alleinig eröffnen können" In ihrer Rede zu TOP 23 (Taschengeldkonten auch bei gemeinsamem Sorgerecht alleinig eröffnen können) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und gleichstellungspolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Wir wenden uns jetzt einer Frage zu, die besonders unsere jüngere Generation betrifft: Wie können wir sicherstellen, dass alle Kinder, unabhängig von ihren Familienverhältnissen, Zugang zu einem Bankkonto haben?
Kinder aus getrennten Familien, bei denen beide Eltern das Sorgerecht teilen, sind hier oft darauf angewiesen, dass beide Elternteile ein gutes Verhältnis zueinander pflegen. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann selbstverständlich bestimmen, wie viel Taschengeld es seinem Kind gibt und kann dies auch bar aushändigen.
Allerdings kann es in der Regel ohne Zutun des anderen Elternteils kein Taschengeldkonto für sein Kind eröffnen. ,Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.‘
Dieser etwas sperrige Paragraph 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird umgangssprachlich gerne ,Taschengeldparagraph‘ genannt.
Kinder sollen somit ohne Zustimmung der Eltern im gewissen Umfang über kleine finanzielle Mittel bestimmen können.
Wie widersprüchlich ist es in diesem Kontext, dass andererseits kein Elternteil allein ein Konto für sein Kind eröffnen darf, auf dem die von ihm übertragenen Gelder verwaltet werden. Was ist die Konsequenz?
Beispiele aus der Praxis zeigen uns, dass Kinder von getrennten Eltern oft kein Taschengeldkonto erhalten oder die Eröffnung sehr langwierig und mit bürokratischen Hürden für die Eltern bzw. das Elternteil und die Kreditinstitute verbunden ist. In diesen Fällen werden Trennungskinder in ihrer finanziellen Bildung benachteiligt. Dabei ist es doch gerade unser gemeinsames gesellschaftliches Ziel, dass der eigenverantwortliche Umgang mit Geld frühzeitig von allen erlernt wird.
Kinder lernen durch den Umgang mit einem eigenen Konto, ihren Kontostand im Blick zu behalten. Sie erlernen den Umgang mit EC-Karten, das kontaktlose Bezahlen oder den Umgang mit der Bank App. Diesen Zugang wollen wir erleichtern.
Zweitens zielt unser Antrag darauf ab, das täglich Leben der Alleinerziehenden etwas zu entlasten. Denn manchmal ist das Verhältnis zum Ex-Partner oder zur Ex-Partnerin mehr als angespannt, und man möchte nicht in die Position geraten, um Unterstützung bitten zu müssen, die gegebenenfalls nicht – oder nur mit erheblichem Aufwand gewährt wird.
Und drittens: Ist es eigentlich begründbar, dass der Expartner oder die Expartnerin Zugriff auf ein Konto hat, das Geldbeträge verwaltet, die das andere Elternteil dort für sein Kind verwalten lässt?
Gerne wird auf Paragraph 107 BGB verwiesen, der die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters – und somit in der Regel der gesetzlichen Vertreter – bei Geschäftsvorgängen verlangt, in der der Minderjährige nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt.
Aber besteht wirklich das Risiko rechtlicher Nachteile bei einem kostenlosen Taschengeldkonto ohne Kreditmöglichkeit?
Die Verfügungsmöglichkeiten der Einzeltransaktionen werden unter Beachtung des ,Taschengeldparagraphen‘ seitens der Banken begrenzt. Bei Erreichen der Volljährigkeit endet die Kontobeziehung übrigens automatisch, sofern sich der junge Erwachsene nicht erneut legitimiert und seine Willenserklärung zur Geschäftsverbindung abgibt.
Sehr geehrte Damen und Herren, uns als FDP-Fraktion ist bewusst, dass es zur Umsetzung der Forderung dieses Antrages einige rechtliche Hürden zu nehmen gibt und dass dies nur eine von vielen Möglichkeiten ist, die Situation für Alleinerziehende im Land zu verbessern.
Wir würden daher vorschlagen, diesen Antrag in den Finanz- und Sozialausschuss zu überweisen um dort gemeinsam sowohl die rechtlichen Hürden zu definieren als auch allgemein darüber zu sprechen, wie wir Alleinerziehende, Väter wie Mütter, noch besser unterstützen und von überbordender Bürokratie entlasten können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort. Annabell Krämer Sprecherin für Haushalt und Finanzen, Frauen, Gleichstellung, Sport / E- Sport und Tierschutz


Kontakt: Till H. Lorenz, v.i.S.d.P. stv. Pressesprecher
Tel.: 0431 988 1486 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de