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21.09.23
16:49 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 21: Klassenfahrten ermöglichen!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 21. September 2023
Martin Habersaat Klassenfahrten ermöglichen! TOP 21: Eltern nicht für die Lehrkräfte zur Kasse bitten (Drs. 20/1326(neu), AltA 20/1423)
„Meine erste Klassenfahrt als Schüler ging mit der Grundschule Barsbüttel 1984 nach Büsum und war mit Geldsorgen verbunden. Allerdings betrafen die ehrlich gesagt nicht die Frage, wer wie für die Kosten der Fahrt aufkommt. Sondern mehr die, wie ich mir eine Cola aus dem Automaten ziehen konnte, weil ich den roten Jugendherbergstee damals noch nicht so zu schätzen wusste wie heute.
Meine erste Klassenfahrt als Lehrer ging zum Segeln aufs Ijsselmeer. Und die damit verbundenen Geldsorgen richteten sich auf die Kommunikation mit verschiedenen Ämtern, die die Kosten für einige meiner Schüler*innen übernahmen bzw. übernehmen sollten.
An alle Klassenfahrten habe ich gute Erinnerungen und möchte keine davon missen. Ich bin dankbar für alle Lehrkräfte und andere, die solche Erfahrungen ihren Schülerinnen und Schülern heute ermöglichen.
Die Schulen entscheiden eigenständig über die Anzahl, Dauer, Ausgestaltung und den Kostenrahmen von Klassenfahrten. Für die Kosten, die den Lehrkräften entstehen, galten bislang drei Regeln: 1. Die Lehrkraft soll die entstehenden Kosten nicht selbst zahlen. Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts setzt schon die Anfrage, auf Kostenerstattung zu verzichten, die Lehr- kraft unzulässig unter Druck. 2. Eine Übernahme der Kosten für Lehrkräfte durch die Erhebung einer direkt von den Eltern zu leistenden „Umlage“ ist nicht zulässig. 3. Daraus ergab sich, dass das Land den Lehrkräften die Kosten für Klassenfahrten, die ja zur Schulzeit gehören sollen, erstatten muss.



1 Nun erreichten uns aus verschiedenen Ecken des Landes Hilferufe. Da waren Schulen, deren Budgets für Klassenreisen zusammengekürzt wurden und die kurz vor dem Start Reisen absagen mussten.
Da waren Eltern, die auf Elternabenden vor die Alternative gestellt wurden, für die Kosten der Lehrkraft aufzukommen oder auf die Reise zu verzichten. Und da sind Eltern, die zu regelmäßigen Überweisungen auf das Klassenkonto ermuntert werden, um daraus die Reisekosten der Lehrkraft zu begleichen.
Dabei darf das doch gar nicht sein, dachte ich… Eine Anfrage an das Bildungsministerin brachte dann jedoch folgende interessante Antwort zutage: „Sollte das Budget der Schule erschöpft sein, können für die Reisekosten der Lehrkräfte Mittel von Dritten eingesetzt werden. Ebenso steht es den Eltern der Schülerinnen und Schüler sowie den volljährigen Schülerinnen und Schülern frei, die Reisekosten der Lehrkräfte zu übernehmen.“ (Drucksache 20/1140)
In den Corona-Jahren blieben viele hunderttausend Euro für Klassenfahrten ungenutzt. Natürlich stehen die bei jährlichen Haushalten nicht 1:1 zur Verfügung, aber sie wären doch ein gutes Argument, um Schülerinnen und Schülern das Nachholen ausgefallener Reisen zu ermöglichen. Dieses Bemühen sehe ich leider nicht.
„Trotz aller Bemühungen sind wir jedoch leider gezwungen, die Kosten für alle Tagesausflüge zu streichen und nur Mittel für Schulwanderfahrten der Klassen 3/4 und 9/10 zur Verfügung zu stellen“, heißt es zum Beispiel im Schreiben eines Schulamts. Ein anderes Schulamt zog von heute auf morgen die Genehmigung für alle schon bewilligten Dienstreiseanträge zurück
Ein Vater schreibt: „Nach einem weiteren Elternabend zusammen mit unserem Schulleiter wurde uns die Lage umfangreich erläutert und auch die Vorgehensweise der Finanzierung erklärt. Fazit der Sitzung war nun: Entweder wir Eltern übernehmen die Reisekosten für die Lehrkräfte oder die Abschlussfahrt der Schüler muss ausfallen!“
Und nun behaupten CDU und Grüne in ihrem Änderungsantrag unter Missachtung der Zustände im Land, es gebe gar kein Problem, Eltern dürften gar nicht herangezogen werden. Werden sie aber, und nun? Sie haben die Antwort auf meine Kleine Anfrage doch auch gelesen. Dass weiß ich, weil Sie Teile daraus in die Begründung Ihres Antrags kopiert haben.



2 Und nun soll das Ministerium einmal auswerten, wie die Lage ist und im ersten Quartal 2024 im Bildungsausschuss zu berichten. Nur ist dann die Haushaltsberatung für 2024 schon abgeschlossen, deshalb überzeugt uns dieser Vorschlag nicht.
Die Schülerinnen und Schüler haben Klassenreisen verdient. Und, liebe Kolleg*innen von CDU und Grünen, eine Regierung, die diese Reisen ermöglicht und die nicht Eltern für die Lehrkräfte zur Kasse bittet.“



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