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21.09.23
15:24 Uhr
B 90/Grüne

Anna Langsch zum Mieter*innenschutz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin TOP 10+30 – Mieterinnen und Mieter schützen: Claudia Jacob Kappungsgrenze für Mietsteigerungen und Landeshaus Kündigungsbeschränkungen Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de Anna Langsch: www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 272.23 / 21.09.2023
Es kommt darauf an, die richtigen Wohnung zu bauen Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg*innen,
wir diskutieren heute erneut – durchaus mit Recht – das Problem der für viele Menschen zu hohen Mietkosten. Das Problem betrifft ganz Deutschland, insbesondere bekanntlich die Metropolen. Und auch wenn Lübeck nicht München und Kiel nicht Berlin ist und die Mietpreisentwicklung hier zuletzt gegenüber der bundesweiten Entwicklung vergleichs- weise moderat war, so gibt es auch in Schleswig-Holstein Gemeinden, in denen es für viele Menschen zunehmend schwieriger wird, sich Wohnen leisten zu können.
Und weil das so ist, und wir das sehen, haben wir an dieser Stelle in den vergangenen Monaten immer wieder die Maßnahmen benannt, die diese Landesregierung ergreift, um die Situation zu verbessern - vom Wohnraumschutzgesetz bis zur Neuaufstellung der sozialen Wohnraumförderung. Und besonders letztere ist doch offensichtlich äußerst er- folgreich! Erst letzte Woche konnte Ministerin Sütterlin-Waack verkünden, dass wir bei der sozialen Wohnraumförderung mit schon 1.650 geförderten Wohneinheiten im laufen- den Jahr auf ein Rekordjahr zusteuern. Und weil diese Förderung genau das richtige Mittel ist, um den Wohnungsmarkt langfristig zu entlasten, haben wir gestern Vormittag weitere 175 Millionen Euro für die Soziale Wohnraumförderung bereitgestellt.
Das einfache Mantra „bauen, bauen, bauen“ als die alleinige Antwort hat mich aber noch nie überzeugt, wenn es pauschal als Argument gegen gesetzliche Mieterschutzmaßnah- men herhalten soll. Es ist meines Erachtens auch widerlegbar. Das Portal „Immowelt“ hat sich 2020 beispielsweise mal angeschaut, welche Auswirkung Neubautätigkeiten auf die Entwicklung der Mieten über einen Zeitraum von 10 Jahren hatte. Ergebnis: Die Städte mit der größten Bautätigkeit waren die mit den höchsten Mieten. Es kommt also darauf an, die richtigen Wohnungen zu bauen. Und genau das macht die Landesregierung mit ihrer Förderung für Sozialen Wohnraum!

Seite 1 von 2 Richtig ist also, dass Neubau, insbesondere von Sozialem Wohnraum, ein wichtiger Fak- tor ist, um im Zweiklang neben effektiven ordnungsrechtlichen Maßnahmen einen funkti- onalen Wohnungsmarkt sicherzustellen.
Und ich bin der Meinung, dass es hier auf Bundesebene durchaus begrüßenswerte Ent- wicklungen und Initiativen gibt, zum Beispiel die Mietspiegelreform. Aber auch die heute im SPD-Antrag thematisierte Absenkung der abgesenkten Kappungsgrenzen von maxi- mal 15 auf maximal 11 Prozent sind ja bereits im Bundes-Koalitionsvertrag vereinbart. Meine Fraktion und ich haben große Sympathie für die Forderungen. Dass es hier gerade an der Umsetzung hapert, liegt aber wahrlich nicht an uns, wir sind hier eher die falschen Adressat*innen.
Und auch wir sehen Handlungsbedarf bei Index- und Staffelmieten. Auch hier hat die Landesregierung schon Ende letzten Jahres eine Bundesratsinitiative unterstützt, um die zu stark steigende Indexmieten zu begrenzen. Und weil in Bezug auf Index- und Staffel- mieten viele unterschiedliche Vorschläge unterwegs sind, beantrage ich Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss, um das alles mal zu sortieren. Und dabei sollten wir die Frage, ob wir es zulassen wollen, dass mit einer Indexmiete etwaige Kappungsgren- zen umgangen werden können, auch noch einmal gemeinsam beraten.
Aus dem, was ich bisher gesagt habe, könnten Sie erahnt haben, dass ich durchaus offen dafür bin, noch etwas tiefer in die Werkzeugkiste von BGB und BauGB zu greifen, wenn es um angespannte Wohnungsmärkte im Land geht. Ich verrate Ihnen doch kein Geheim- nis, wenn ich sage, dass unser Koalitionspartner einen anderen Blick darauf hat. Auch das Innenministerium hält die Nutzung dieser Instrumente aktuell nicht für notwendig. Daher lehnen wir Ihren Antrag zum Umwandlungsstopp heute ab. Und das sollte Sie auch nicht wirklich überraschen, Sie hatten dieselben Forderungen ja bereits im April gestellt, und auch damals keine Mehrheit hier im Haus gefunden.
Auf die dann anstehenden Beratungen zur Drucksache 20/1166 freue ich mich und be- danke mich für die Aufmerksamkeit
Vielen Dank!
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