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21.09.23
15:22 Uhr
SSW

Lars Harms: Wir brauchen Lösungen beim Wohnraum für alle Menschen im Land

Presseinformation Kiel, den 21. September 2023

Es gilt das gesprochene Wort.


Lars Harms TOP 10+30 Mieterinnen und Mieter vor übermäßig steigenden Mieten und Verdrängung schützen Drs.20/1370, 20/1166
„Gerade in diesen Zeiten, dürfen wir uns es nicht erlauben, Vorgaben zu machen, die vielleicht doch eher zum Nachteil des Wohnungsmarktes wirken.“
Bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Das ist nicht nur bei uns in Schleswig-Holstein so, sondern das gilt für weite Teile der Bundesrepublik. Die SPD-Fraktion hat nun zwei Anträge vorgelegt, die sich auf den Mietwohnraum konzentrieren. Zum einen geht es da um die Kappungsgrenze. In diesem Fall können wir da voll und ganz mitgehen. Es ist schließlich kein Geheimnis, dass wir uns als SSW schon seit Jahren, für ein solches Modell einsetzen. Anders sieht es da bei der Kündigungsbeschränkung in Bezug auf Wohnumwandlung aus. Ein erstmal sehr technischer Begriff, bei dem vielleicht nicht immer gleich deutlich ist, was gemeint ist. Das möchte ich gerne mit einem kleinen Beispiel ändern. Nehmen wir einmal an, ein Ehepaar möchte eine kleinere Stadtwohnung kaufen. Irgendwo hier im schönen Schleswig-Holstein. Das Ehepaar hat nicht mehr viele Jahre im Arbeitsleben nach und die Rente ist daher schon in Sichtweite. Gekauft wird eine zwei Zimmer-Wohnung, Neubau, zentral und mit Aufzug. Die Gründe dafür sind für viele von uns hier im Saal nachvollziehbar. Bis die Eheleute in 3 bis 4 Jahren selbst in die von ihnen gekaufte Wohnung ziehen, soll sie vermietet werden. Soweit der Plan. Im Antrag der hier vorliegt, wird nun dazu aufgefordert, die bisherige Mindestvermietungs-Frist von drei Jahren, auf zehn Jahre hochzusetzen. Das ist eine Verdreifachung, wenn man die Anzahl der Jahre berechnet. Für das von mir beschriebene Ehepaar würde das bedeuten, dass sie einen solchen Kauf vielleicht doch nicht mehr tätigen, da der Zeitpunkt weit hinter gewünschten Eigenbedarfszeitpunkt, nicht mehr zum Leben dazu passt. Alternativ könnte das Ehepaar natürlich die Wohnung auch einfach gar nicht für Dauerwohnraum vermieten oder eben einen Zweitwohnsitz anmelden. Den muss man sich dann aber auch leisten können und darüber hinaus ist die Frage, wollen wir das als Politik tatsächlich? Zeitweise leerstehende Wohnungen, die darauf warten, irgendwann von ihren Besitzern bezogen zu werden? In meiner Fraktion waren wir uns in dieser Frage jedenfalls einig, dass der erhoffte positive Effekt dieser Vorgabe, möglicherweise gar nicht so positiv ist, wie zunächst angenommen. Schließlich ist der von mir beschriebene Fall bei weitem kein Einzelfall. Bis 2030 tritt die Babyboomer-Generation in den Ruhestand. Viele kaufen sich eine Wohneinheit für später. Nur



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sind es bis zu diesem sogenannten „später“, weniger als 10 Jahre. Ich denke, dieses Szenario sollten wir einmal erörtern. Für uns als SSW ist es in diesem Zusammenhang wichtig, die Fachleute zu Wort kommen lassen und einmal genau analysieren, ob eine solche Fristverlängerung den gewünschten Effekt wirklich hat. Nur wenn beide Seiten berücksichtigt werden, kann auch der Wohnungsmarkt insgesamt profitieren. Denn was wir in Schleswig-Holstein brauchen, sind Privatpersonen, die Immobilien kaufen, und auch Menschen, die zur Miete wohnen können und das gerne auch bezahlbar. Dies sollte unser Anspruch sein. Gerade in diesen Zeiten, in der die Liste der Herausforderungen endlos scheint, dürfen wir uns es nicht erlauben, Vorgaben zu machen, die vielleicht doch eher zum Nachteil des Wohnungsmarktes wirken. Vor diesem Hintergrund würde ich ein Fachgespräch sehr begrüßen, damit am Ende tatsächlich eine Lösung steht, die allen Menschen im Land gleichermaßen dient.

Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/