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29.08.23
09:55 Uhr
SPD

Martin Habersaat: KI in der Schule: Wer soll das bezahlen?

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 1 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de PRESSEMITTEILUNG #639-29.08.2023
Martin Habersaat KI in der Schule: Wer soll das bezahlen? Rechtzeitig zum Beginn des neuen Schuljahres hat das Bildungsministerium den Schulen mit „KI@Schule“ Tipps zur ersten Orientierung im Umgang mit KI-basierten Textgeneratoren vorgelegt. Dazu sagt Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„ ‚Die Schule soll dem jungen Menschen zu der Fähigkeit verhelfen, in einer ständig sich wandelnden und dabei zunehmend digitalisierten Welt ein erfülltes Leben zu führen.‘ - Dieser Auftrag aus dem Schulgesetz macht deutlich, warum das Thema KI in die Schule gehört. Es ist gut, dass das Bildungsministerium den Schulen einen Leitfaden an die Hand gibt und auf die drei Dimensionen hinweist, in denen Schulen das Thema aufgreifen sollten. Erstens anwendungsorientiert (Wie kann mir ChatGPT im Alltag helfen?), gesellschaftskritisch (Welche Folgen kann die Nutzung von KI für Gesellschaft und Arbeitswelt haben?) und technologisch (Wie funktioniert ChatGPT und warum sollte man sich nicht ungeprüft auf die Antworten verlassen?).
Es versteht sich von selbst, dass die Nutzung von KI nicht nur theoretisch besprochen, sondern auch praktisch eingeübt werden sollte. Und hier wird es für die Schulen schwierig: ‚Zu Demonstrationszwecken ist es denkbar, dass Lehrkräfte sich freiwillig unter Zuhilfenahme der dienstlichen E-Mail-Adresse oder einer eigens für Unterrichtszwecke eingerichteten Funktionsadresse direkt bei ChatGPT registrieren. Ebenso ist es denkbar, „Demonstrationsaccounts“ für Schülerinnen und Schüler über von der Schule angelegte Funktionsadressen (z. B. testuserX@maildomäne.de) anzulegen.‘ - Das klingt noch nicht nach einem leichten Umgang mit dem neuen Werkzeug, zudem zusätzlich sichergestellt sein soll, ‚dass die verantwortliche Schulleitung die Kontrolle über diese Daten behalten kann‘. Also im Anschluss an jede ChatGPT-Session ein Protokoll an die Schulleitung?
Im schulischen Alltag ist es zudem so, dass die Schülerinnen und Schüler mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen antreten. Die einen leisten sich ChatGPT Plus für 20 US-Dollar pro Monat. Dieses Abonnement bietet allgemeinen Zugriff auf ChatGPT, schnellere Antwortzeiten und priorisierten Zugang zu neuen Funktionen und Verbesserungen. GPT 4 kann zum Beispiel besser Deutsch und mit bis zu 25.000 Wörtern gefüttert werden sowie längere Antworten geben. Die anderen nutzen die kostenfreie Vorgängerversion mit weniger Möglichkeiten und eine dritte Gruppe nutzt KI-basierte Textgeneratoren bisher gar nicht. Das könnte man durch Angebote an den Schulen lösen. Aber: ‚Da im Moment noch keine für den Schulbereich nutzbaren Lizenzmodelle existieren und der Datenschutz nicht gewährleistet werden kann, ist eine direkte Nutzung von ChatGPT mit individuellen Nutzungskonten für Schülerinnen und Schüler (noch) nicht möglich. ‘ Immerhin weist der Leitfaden auf Anbieter hin, die für Schulen dieses Problem lösen (Fobizz oder GPTSchule) - aber nicht, von wem diese Anbieter bezahlt werden sollen. Nach der ersten Orientierung muss bald der zweite Aufschlag mit konkreten Hilfen zur praktischen Nutzung kommen.“
Material
KI-Leitfaden: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien- behoerden/III/Service/Broschueren/Bildung/handreichung_ki.pdf?__blob=publicationFile&v=5



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