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25.08.23
13:32 Uhr
SPD

Martin Habersaat: Dürfen die Schulen nächste Woche wieder öffnen?

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 1 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de PRESSEMITTEILUNG #638-25.08.2023
Martin Habersaat Dürfen die Schulen nächste Woche wieder öffnen? Das Land sieht die Kommunen in der Pflicht, für die Arbeitssicherheit der Lehrkräfte in Schleswig- Holstein zu sorgen. Dort wird diese Rechtsauffassung allerdings nicht geteilt. Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, fordert mehr Verantwortungsgefühl auf Seiten des Arbeitgebers:
„Baden-Württemberg tut es seit einem Gerichtsbeschluss von 2010. Hessen tut es. Sachsen-Anhalt auch. Hamburg als Stadtstaat sowieso. Die Bundesländer als Dienstherrn kümmern sich um die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Versorgung ihrer Lehrkräfte, weil Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz das von Arbeitgebern verlangen. Schleswig-Holstein tut das nicht. Unsere Landesregierung vertritt ziemlich exklusiv die Ansicht, zwar Arbeitgeber, aber nicht zuständig zu sein.
Laut DGUV – Vorschrift 2 sind mindestens 0,5 Stunden pro Beschäftigtem/r pro Jahr an Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Das kann aufgeteilt werden, aber 0,2 Stunden pro Bereich sind Pflicht. Schleswig-Holstein erreicht die 0,2 Stunden Arbeitsmedizin pro Beschäftigtem/r nicht. Ein Grund ist, dass bei der Arbeitsmedizin mit Vollzeitäquivalenten und nicht mit Beschäftigten gerechnet wird. Und bei der Arbeitssicherheit wird auf die Schulträger verwiesen.
In dem einen Bereich wird nichts getan, im anderen zu wenig: Bei so einer Ausgangslage müsste ein mittelständisches Unternehmen hohe Bußgelder oder die Unterbindung der betroffenen Arbeit fürchten. Dürfen die Schulen also nach den Sommerferien wieder öffnen? Sie dürfen, weil die Landesregierung in der komfortablen Situation ist, sich hier selbst zu überprüfen. Das Sozialministerium ist die oberste für den Arbeitsschutz zuständige Behörde in Schleswig-Holstein. Und offenkundig ist Ministerin Touré zwar mit Ministerin Prien in vielen Fällen nicht einer Meinung, in diesem Fall aber nachsichtig.“

Material
Kleine Anfragen: 20/1094: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/01000/drucksache-20-01094.pdf 20/1095: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/01000/drucksache-20-01095.pdf
DGUV – Vorschrift 2 (S.15): https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1195



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