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20.07.23
12:02 Uhr
SPD

Martin Habersaat: Regeländerung bei Klassenfahrten - Das Land spart zu Lasten der Eltern

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 1 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de PRESSEMITTEILUNG #625–20.07.2023
Martin Habersaat Regeländerung bei Klassenfahrten - Das Land spart zu Lasten der Eltern Am 28.6. veröffentliche das Bildungsministerium eine Pressemitteilung mit der Überschrift „Keine neu- en Vorgaben für Klassenfahrten“. Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD- Landtagsfraktion, wirft der Regierung vor, hier nicht die Wahrheit geschrieben zu haben:
„Die Schulen entscheiden eigenständig über die Anzahl, Dauer, Ausgestaltung und den Kostenrahmen von Klassenfahrten. Für die Kosten, die den Lehrkräften entstehen, galten bislang drei Regeln: 1. Die Lehrkraft soll die entstehenden Kosten nicht selbst zahlen. Laut einem Urteil des Bundes- verwaltungsgsgerichts setzt schon die Anfrage, auf Kostenerstattung zu verzichten, die Lehr- kraft unzulässig unter Druck. 2. Eine Übernahme der Kosten für Lehrkräfte durch die Erhebung einer direkt von den Eltern zu leistenden „Umlage“ ist nicht zulässig. 3. Daraus ergab sich, dass das Land den Lehrkräften die Kosten für Klassenfahrten, die ja zum Schulalltag gehören sollen, erstatten muss.
Diese Regeln waren Konsens und Praxis. Eigentlich. Denn die Landesregierung in Schleswig-Holstein spart nun auf Kosten der Eltern. Am Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kommt die Bildungsministe- rin nicht vorbei. Aber an Regel 2 (die übrigens ein wörtliches Zitat aus einem Bericht von Ministerin Prien an den Bildungsausschuss 2018 ist) wurde gedreht. Um Geld zu sparen, wurden die Vorgaben ge- ändert. War eine Umlage auf die Eltern bis vor kurzem unzulässig, schreibt die Landesregierung heute (Kleine Anfrage 20/1140): „Ebenso steht es den Eltern der Schülerinnen und Schüler sowie den volljäh- rigen Schülerinnen und Schülern frei, die Reisekosten der Lehrkräfte zu übernehmen.“ - Und ich habe mich gefragt, warum mich plötzlich so viele Berichte von Eltern erreichen, die auf Elternabenden vor die Wahl gestellt wurden, die nach den Corona-Jahren aus pädagogischen Gründen dringend erforderliche Klassenreise abzusagen oder die Kosten für die Lehrkräfte mit zu übernehmen.
Das Budget des Landes wurde gesenkt, stattdessen werden Eltern unter Druck gesetzt, die Kosten für die Lehrkräfte mit zu tragen. Wie peinlich ist das denn? Für Lehrkräfte im Beamten- oder Angestellten- verhältnis zählt die Leitung von schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes sowie die Teilnahme daran zu den pädagogischen Aufgaben und den dienstlichen Pflichten. Zu den Pflichten des Dienstherrn gehört es, für die entstehenden Kosten aufzukommen."

Material:
Kleine Anfrage 22/1140
Pressemitteilung des Bildungsministeriums vom 28. Juni 2023: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien- behoerden/III/Presse/PI/2023/Juni/20230627_Klassenfahrten.html
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2018: https://www.bverwg.de/de/pm/2018/73

1 Bericht des Bildungsministeriums 2018 über die geltenden Vorschriften zum Thema Klassenfahrten und die aktuelle Situation in Schleswig-Holstein: https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/infothek/wahl19/aussch/bildung/niederschrift/2018/1 9-013_05-18Anlage3.pdf



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