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14.07.23
11:34 Uhr
SPD

Sandra Redmann zu TOP 5: Änderung des Jagdrechts hilft niemandem

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 14. Juli 2023
Sandra Redmann: Änderung des Jagdrechts hilft niemandem TOP 5: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes und anderer Vorschriften (20/1153)
„Im letzten Monat hatte ich auf meiner Facebook-Seite eine recht schwungvolle Diskussion zum Thema Wolf. Über 300 Kommentare, teils sachlich, überwiegend aber ausgesprochen polemisch. Auslöser war meine Presse mit der Überschrift: „Wir gratulieren den frisch gebackenen Wolfseltern in Schleswig-Holstein und fordern einen Ausbau des Wolfsmanagements“. Im Laufe der "Diskussion" ging es auch um die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht. Und auch da wurde deutlich, wie zuvor schon in vielen anderen Gesprächen und Veranstaltungen, dass zum großen Teil gar nicht verstanden wird, was das eigentlich heißt. Für ganz viele ist es nämlich mit der zweifelhaften Hoffnung verbunden, endlich einfach auf Wölfe schießen zu dürfen. Nicht wahr, Herr Kumbartzky?
Natürlich ist dem nicht so und meine Vorredner:innen haben dazu ja auch schon etwas gesagt. Als ich dies in der Diskussion versuchte zu erklären, wollte man mir das gar nicht glauben und es kam die Frage auf, was soll er denn dann im Jagdrecht? Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das ist der Punkt. Was soll der Wolf eigentlich im Jagdrecht?
Ich möchte, bevor ich mich dazu konkret äußere, nochmals ganz deutlich sagen, dass der SPD- Landtagsfraktion sehr wohl bewusst ist, dass die Anpassung der Tierhalter:innen an Wolfsvorkommen eine große Aufgabe ist, auch in Schleswig-Holstein. Aber es gibt weitaus sinnvollere Maßnahmen, als das Jagdrecht.
Greifen wir mal ein paar Punkte raus: Wir finden im Gesetzentwurf den Hinweis, dass eine Entnahme auffälliger, sich gefährlich verhaltender Wölfe mit der Aufnahme ins Jagdrecht erleichtert wird. So. Wie denn? Was genau wird denn erleichtert, außer dass der Personenkreis verändert wird und das zukünftig 2 Ministerien zu beteiligen sind. Naturschutzbehörde und Jagdbehörde.


1 Eine tierschutzgerechte Tötung wird erleichtert, beispielsweise bei einem Verkehrsunfall oder weil der Wolf aus anderen Gründen verletzt und schwer krank ist und sein natürliches Fluchtverhalten nicht mehr ausüben kann. Für eine tierschutzgerechte Tötung haben wir seit 2016 ein bewährtes Verfahren. Und wie oft kommt dieser Fall eigentlich vor, dass es jetzt einer Änderung bedarf? Wo gab es denn da Probleme? Darauf hätten wir gerne eine Antwort. Jeder getötete Wolf muss an die zuständige Naturschutzbehörde übergeben werden und wird eingehend untersucht.
Die Tötung eines überlebensfähigen Wolfs kann zu einer strafrechtlichen Verfolgung gegen die Jäger:innen führen. In dem Zusammenhang wäre es übrigens wichtig, dass das Tier nicht vom Tötungsort entfernt werden darf, um die Todesursache besser klären zu können.
Und ist es nicht sinnvoller bei einer tatsächlich notwendigen Entnahme, also bei einem auffälligen und sich gefährlich verhaltenden Wolf, geschulte Expert:innen damit zu beauftragen? Zudem ist bei Ihrem neuen Verfahren auch nicht mehr die Anonymität des Jägers gewahrt - ein Punkt der noch vor einiger Zeit kritisch diskutiert wurde. Was kann es für Gründe geben, dass Sie ein geregeltes Verfahren jetzt unbedingt durcheinander bringen wollen?
1. Sie wollen es einfach unbedingt. Als Sie das im Koalitionsvertrag vereinbart haben (es ist mir immer noch ein Rätsel, warum die Grünen das mitmachen) gab es gerade eine heftige Diskussion im Land. Sie haben überall versprochen den Wolf ins Jagdrecht zu bringen und so getan, als ob das die Lösung aller Probleme wäre. Was für ein Quatsch. 2. Sie haben jetzt ein CDU-geführtes Jagdministerium. Da darf es doch nicht nur ein Wolfsmanagement geben. 3. Keine Ahnung, vielleicht wollen Sie nun überall sagen, dass der Wolf endlich im Jagdrecht steht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sie verkomplizieren und erleichtern nicht. Warum fördern Sie die Weidetierhalter:innen nicht noch intensiver? Warum schaffen Sie keine neuen Präventionsgebiete? Warum diskutieren Sie nicht, was man im Wolfsmanagement noch verbessern könnte? Warum klären Sie nicht intensiver auf? Ich hoffe inständig, dass wir diese Fragen im Ausschuss klären können. Vielleicht helfen ja die Wolfs-Welpen, um das Bild des bösen Wolfs etwas aufzubrechen und die Debatte zu verändern. Mit diesem Gesetzentwurf helfen Sie jedenfalls keinem einzigen Weidetierhalter in Schleswig-Holstein und keiner Jägerschaft.“



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