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13.07.23
16:48 Uhr
CDU

Marion Schiefer: TOP 15 + 18: Qualität der juristischen Ausbildung sicherstellen

Juristenausbildung | 13.07.2023 | Nr. 258/23
Marion Schiefer: TOP 15 + 18: Qualität der juristischen Ausbildung sicherstellen Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
was ist Zweck des Ersten juristischen Staatsexamens?
Festzustellen, ob der Prüfling das rechtswissenschaftliche Studienziel erreicht hat und damit für den Vorbereitungsdienst fachlich geeignet ist. Das ist der Fall, wenn der Prüfling das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden kann und über die hierzu erforderlichen Kenntnisse in den Prüfungsfächern verfügt. Ausgehend davon sehen wir eine Reform der JAVO als aktuell erforderlich an.
Dass alles beim Alten bleiben soll, wie die SPD es will, negiert den aktuellen Veränderungsbedarf. Diese Haltung ist uns, mit Verlaub, zu konservativ.
Und die FDP-Idee – ach, da machen wir mal was ganz anderes und schichten ab und werden zum bundesweiten Trendsetter, der alle anderen Bundesländer, die noch nichts von ihrem Glück wissen, mitnimmt, dieser schnelle, grundsätzliche Einwurf – wir erachten ihn als unausgegoren. Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hat sich vorgestern im Petitionsausschuss kritisch geäußert. Nordrhein-Westfalen macht die dortige Abschichtungsvariante gerade wieder rückgängig. Dass ein Abschichten mit dem Staatsexamen zusammengeht, ist nicht ausgemacht. Wir halten am Staatsexamen fest.
Gegen den FDP-Antrag stellen wir unseren Alternativantrag, ich werbe um Ihre Zustimmung. Zu den Hauptdiskussionspunkten positionieren wir uns wie folgt:
Die Einführung einer zweiten Strafrechtsklausur ist – Achtung – richtig, wichtig und zumutbar. Das Strafrecht generiert derzeit einen höheren personellen Bedarf bei Staat und Freiberuflern. Bestimmte Verfahren und Verfahrensarten weisen eine deutlich höhere Komplexität auf. Wir brauchen Schwerpunktspezialisten im Strafrecht, außerdem kundige Generalisten mit starkem strafrechtlichem Fundament. Die Strafrechtssäule war in der Lehre in den letzten Jahren gewichtet wie zuvor. Aber das als erforderlich definierte Wissen wurde im schriftlichen ersten Examen weniger intensiv abgeprüft.


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Unsere Zahlen und die aus den vorliegenden Ländervergleichen deuten darauf hin, dass die alleinigen Strafrechtsklausuren tendenziell schlechter ausfallen als die Klausuren aus den anderen Rechtsgebieten. Das alleine wär‘s vielleicht noch nicht. Aber qualitativ bekommen wir zusätzlich die praktische Rückmeldung aus der schleswig-holsteinischen Ausbildung, dass das Gros der jungen Leute im Vorbereitungsdienst weniger Wissen im Strafrecht mitbringt als früher – und das Gros hat nur diese eine Station, um sich all die Techniken und das Wissen anzueignen, die es für das zweite Examen braucht. Die Referendare haben keine Zeit für ein großes Aufholen im materiellen Recht. – In Summe ist dies Grund genug, die Studierenden dazu anzuhalten, das Strafrecht ebenso intensiv vorzubereiten wie das öffentliche Recht. Die als erforderlich definierten Kenntnisse muss der Prüfling aufweisen. Das ist ja, s.o., der Zweck des ersten Examens. Ja, es ist dann eine Klausur mehr. Aber bei gleichem Lernstoff. Die Regelungen zum Pflichtfachstoff bewerten wir als sehr anspruchsvoll, aber nachvollziehbar.
Der Pflichtstoffkatalog ist unter Prägung der Praxis, auch der Fakultäten, und Abwägung der Exekutive in einem jahrelangen umfangreichen Beteiligungsprozess zustande gekommen. Er wird derzeit in allen Bundesländern eingeführt. Unterschiede gibt es fast nur beim IPR. Der Katalog bringt den Studierenden viel klarere Definitionen. Einige Themen wurden gestrichen, andere in ihrer Tiefe begrenzt. Ja, es sind auch Teilbereiche hinzugekommen. Mit einer, wie die Fachschaft es vorgestern bei ihrer Anhörung formuliert hat, deutlichen Ausweitung eines ohnehin schon aufgeblähten Examensstoffes haben wir es hier aber nicht zu tun. Unser Jura-Dekan hat ausgeführt, dass die beim Lesen des Katalogs orchideenartig anmutenden Gesetzesabschnitte wenn überhaupt, dann den Aufhänger oder eine Variante innerhalb einer Klausur abgeben, in der schwerpunktmäßig grundlegendere Themen abgeprüft werden. Positiv fällt ins Gewicht, dass es Studierenden nun unproblematischer möglich ist, die Uni zu wechseln oder zum Referendariat das Bundesland. Der zu wissende Standard eines erstexaminierten Juristen nähert sich nun bundesweit erfreulich an. Schleswig-Holstein sollte sich dem nicht verschließen.
Womit wir allerdings als Fraktion nicht einverstanden sind, ist, was zu den Ruhetagen derzeit auf dem Tisch liegt. Dies, obwohl wir die Beibehaltung des Klausurenrings wollen und das Flexibilitätsargument des Ministeriums nachvollziehen können.
Das schriftliche Examen zu bewältigen, verlangt den Prüflingen eine körperliche und mentale Höchstleistung ab. Die Tagesform bei der einzelnen Klausur hat einen konkreten Anteil an den Erfolgsaussichten. Erschöpft zu sein aufgrund unzureichender Regeneration von den vorherigen Klausuren tangiert die Konzentrationsfähigkeit und kann dazu führen, dass Prüflinge ihr vorhandenes Wissen nicht optimal zeigen können. Wir halten Blöcke von zwei zusammenhängenden Klausuren für bewährt und beibehaltungswürdig. Und deshalb bitten wir das Ministerium hier um eine Ruhetagsregelung im Sinne der Studierenden.
Darüber hinaus kann ich Ihnen versichern, dass wir uns in Sachen Jura-Ausbildung nicht zurücklehnen werden, sondern auch nach der neuen JAVO weitere wichtige Schritte vor uns haben. Der integrierte Bachelor ist ein weiteres wichtiges Projekt, ebenso das E-Examen. Und wir werden bei all diesen künftigen Projekten darauf


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de achten, dass die Betroffenen, die sich in diesem Verfahren bereits fachkundig und meinungsstark eingebracht haben, beteiligt werden.



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