Polizeibeauftragte stellt Tätigkeitsbericht für die Jahre 2020 bis 2021 vor – steigende Nachfrage nach Beratung
Nr. 25 / 6. Juli 2023Polizeibeauftragte stellt Tätigkeitsbericht für die Jahre 2020 bis 2021 vor – steigende Nachfrage nach BeratungDie Beauftragte für die Landespolizei Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, stellte heute (Donnerstag) ihren vierten Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum Oktober 2020 bis September 2021 in Kiel vor. Während dieses Zeitraums wurden insgesamt 349 Vorgänge bearbeitet. Dies entspricht einer Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um 91 Petitionen und damit stellt der Berichtszeitraum das arbeitsreichste Jahr seit Bestehen des Amtes dar. 161 Petitionen legten Polizist*innen ein, während es sich in 186 Fällen um Petitionen von Bürger*innen handelte. In zwei Fällen wurde die Polizeibeauftragte initiativ tätig. „Ganz besonders freut mich, dass die Zusammenarbeit mit der polizeilichen Organisation immer besser wird. Die polizeiliche Organisation und das Parlament greifen immer wieder unsere Vorschläge und Empfehlungen auf und lösen die Probleme“, so El Samadoni. „Mein Fazit ist deshalb, dass sich bisher eine gute Wirksamkeit des Amtes zeigt – in Einzelfällen und bei den von uns angeregten organisatorischen bzw. strukturellen Verbesserungen.“Seit Oktober 2016 ist die Polizeibeauftragte Anlaufstelle für Bürger*innen bei Beschwerden gegen die Polizei und gleichermaßen Ansprechpartnerin für Polizist*innen bei innerdienstlichen Angelegenheiten. Dabei stellt der gesetzliche Auftrag das Hinwirken auf möglichst einvernehmliche, gute Lösungen und die Stärkung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Bürger*innen und Polizei durch Unterstützung der Kommunikation in den Vordergrund.Bei den im Berichtszeitraum gemeldeten 186 Beschwerden der Bürger*innen ging es im Schwerpunkt um die Themen Kommunikation, fachliche Kritik an der Polizei oder eine mutmaßlich rechtswidrige polizeiliche Maßnahme. „Die polizeilichen Maßnahmen, die wir überprüft haben, waren ganz überwiegend rechtmäßig, dies betraf 18 der 22 Beschwerden zu diesem Thema“, so El Samadoni. In vier Fällen blieb der Sachverhalt auch nach sorgfältiger Aufklärung unklar, so dass keine abschließende Bewertung getroffen werden konnte, auch wenn aus Sicht der 2Polizeibeauftragten vieles dafürsprach, dass es sich so zugetragen hatte, wie die Bürger*innen es vorgetragen hatten. In weiteren 10 Beschwerden wurden Vorwürfe von Polizeigewalt von Bürger*innen erhoben, die zumindest in einem Fall, auf den sich drei Beschwerden bezogen, begründet, in vier Fällen aber unbegründet waren. In einem Fall war der Kontakt zur Beschwerdeführerin abgebrochen und in zwei weiteren Beschwerdefällen ist die Prüfung der Polizeibeauftragten noch nicht abgeschlossen.„Im Hinblick auf die Beschwerden der Bürger*innen können wir für den Berichtszeitraum festhalten, dass nach wie vor die Verbesserung der Kommunikation wichtig bleibt“, so die Landespolizeibeauftragte. „Eine situationsangemessene Verständigung auf Augenhöhe, die die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des polizeilichen Handelns herstellt, ist für die Stärkung des Vertrauens wesentlich.“ Eine besondere Anregung hat die Polizeibeauftragte für die Regionalleitstellen, in denen auch fremdsprachige Notrufe – wie in anderen Bundesländern – möglich sein müssen: „Wir müssen der Veränderung der Gesellschaft Rechnung tragen, auch zugewanderte und geflüchtete Menschen, die der deutschen Sprache nicht oder noch nicht mächtig sind, müssen den Notruf nutzen können. Hier müssen den Beamt*innen bei Sprachbarrieren aber auch Lösungen mitgegeben werden. Diese könnten u.a. Sprach-Apps, KI, Fragenkataloge aber auf jeden Fall auch das Fördern von Sprachkompetenzen, zumindest in englischer Sprache, beinhalten.“ In einem Einzelfall war eine Bürgerin mit einem englischen Notruf in der Leitstelle nicht durchgedrungen, dieser Fall wurde gründlich aufbereitet.Ein weiteres, wiederkehrendes Problem war die Sicherstellung von Mobiltelefonen von Bürger*innen, mit denen diese zuvor Amtshandlungen von Polizeibeamt*innen gefilmt hatten. Dies führte wiederholt zu einer Eskalation der Auseinandersetzung mit den Polizist*innen. „Dabei fällt auf, dass die Bürger*innen fast immer annehmen, sie dürften alles filmen und alles ins Internet stellen, die Polizeibeamt*innen aber annehmen, dass einzig maßgeblich ihr persönliches Recht am eigenen Bild sei. Das ist aus beiden Richtungen betrachtet nicht richtig und erklärt auch, warum die Sicherstellung der Mobiltelefone zur Eskalation führt“, erklärte El Samadoni. Hier empfiehlt die Polizeibeauftragte dem Innenministerium, den Beamt*innen Hinweise zur Rechtslage und Handlungsempfehlungen zur Verfügung zu stellen, um in den entsprechenden Situationen rechtssicher agieren zu können.Bei den Eingaben aus der Polizei ging es in 24 Petitionen um Konflikte innerhalb der Polizei. „Hier waren ganz überwiegend unmittelbare Vorgesetze die Konfliktpartner*innen der Petent*innen. Nur noch bei einem Viertel der Petitionen zu diesem Thema blieb es bei einer vertraulichen Bearbei tung“, sagte El Samadoni. „Es ist eine erfreuliche Entwicklung, dass wir immer häufiger offen tätig werden können.“ Diese Entwicklung zeigte sich auch bei den anderen Themen: Von 161 Eingaben der Polizeibeamt*innen blieben letztlich nur 28 ausdrücklich vertraulich. 3Weiterhin ging es bei den Eingaben um Umsetzungen/Versetzungen im Rahmen von Konflikten oder um Beurteilungen. Thematisiert wurden in den Petitionen der Beamt*innen z. B. auch Dienst unfälle oder Probleme mit BEM-Verfahren, also dem betrieblichen Eingliederungsmanagement.„Bei der Bearbeitung von Petitionen hat sich eindeutig der Mehrwert des Einsatzes von Body- und Dashcams gezeigt“, betont El Samadoni. „Es erfolgt auch grundsätzlich bereits die Nutzung von anonymisierten Videomitschnitten von Einsatzsituationen zu Ausbildungs- und Schulungszwecken. Dies begrüße ich sehr, da so der polizeilichen Organisation die Möglichkeit gegeben wird, mit Hilfe der eigenen Dokumentation durch Dash- oder auch Body-Cams zu lernen. Dies ist insbesondere dann hilfreich und zielführend, wenn Mitschnitte strittiger Einsatzsituationen zur Verfügung gestellt werden.“ Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Polizeibeauftragte insbesondere die direkten Vor gesetzten von operativen Einsatzkräften für die Möglichkeit der Verwendung von Aufnahmen für Aus- und Fortbildungszwecke zu sensibilisieren. Dies könnte im Erlasswege erfolgen. „Selbstver ständlich sollten die Videosequenzen immer technisch so bearbeitet werden, dass eine Wiederer kennung der Bürger*innen und Polizeibeamt*innen nicht möglich ist“, erklärt El Samadoni. Daneben berichtet die Landespolizeibeauftragte von den Belastungen der Polizeibeamt*innen durch die lange Dauer von Disziplinarverfahren: „Neben der persönlichen und oft auch ins Privatle ben hineinwirkenden Belastung können betroffene Beamt*innen während eines laufenden Verfah rens den Arbeitsplatz nicht wechseln und werden in der Regel nicht befördert.“ Die Polizeibeauf tragte empfiehlt deshalb, die Länge der Disziplinarverfahren zentral im Innenministerium zu erfas sen und zu evaluieren, um zu sehen, inwieweit das Innenministerium ggf. strukturell und organisa torisch Verzögerungen vorbeugen kann.Die Landespolizeibeauftragte und ihr Team berät gerne telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 15.00 Uhr und mittwochs bis 18.30 Uhr unter der 0431-988 1240.