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14.06.23
12:53 Uhr
CDU

Wiebke Zweig: TOP 4: Blaulichtfamilie entlasten und Einsatzkräfte stärken

Brandschutz | 14.06.2023 | Nr. 213/23
Wiebke Zweig: TOP 4: Blaulichtfamilie entlasten und Einsatzkräfte stärken Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
schauen Sie einmal aus dem Fenster und genießen sie das wunderschöne Wetter und die angenehmen Temperaturen. Überlegen Sie dabei jedoch, wie lange es bei uns nicht mehr geregnet hat. Wie lange die Wälder und Felder keinen Tropfen Wasser gesehen haben.
Mehr als acht Wochen ohne Regen. Was bedeutet das jedoch für die Einsatzkräfte der Feuerwehren?
Unser verändertes Klima hat auch die Einsätze verändert. Erst gestern wurde aufgrund von Waldbränden bei unseren Nachbarn in Mecklenburg-Vorpommern im Landkreis Ludwigslust-Parchim der Katastrophenfall ausgerufen. Ein Einsatz, wie er auch schnell bei uns vorkommen kann.
Wir haben Waldbrandstufe 4 von 5 erreicht. Und Hilfe ist zwingend notwendig!
50.817 Freiwillige Feuerwehrleute in unserem Land sind 365 Tage 24 Stunden 7 Tage die Woche für uns im Einsatz. Sie bereiten sich durch ihre vielen Ausbildungsstunden auf genau solche Einsätze vor und wir alle können dankbar über dieses Engagement sein.
Doch genau diese ehrenamtlichen Kräfte brauchen Nachwuchs und dieser kommt oftmals aus unseren 446 Jugendfeuerwehren, die wiederum immer häufiger ihren Nachwuchs aus den immer mehr werdenden Kinderfeuerwehren im Land beziehen.
Für die Kinder und Jugendlichen, die in einer einmaligen Gemeinschaft innerhalb der großen Blaulichtfamilie alles erlernen, was ihnen für ihre spätere Tätigkeit in den Einsatzabteilungen hilfreich ist, ist es ein Abenteuer. Sie erlernen grundlegende Verhaltensweisen und die Bedeutung von Werten und Normen werden ihnen spielerisch vermittelt.
Die Belastung unserer Einsatzkräfte ist enorm. Personalmangel im ländlichen


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de erfordert Nachwuchs. Dieser kommt in der Regel aus den Jugendabteilungen. Einsatzaufkommen in den Mittelstädten, die die Einsatzkräfte durch die steigende Zahl an Einsätzen an einem Punkt bringen, der mit Familie und Beruf oft in Konflikt gerät, erfordert Nachwuchs. Und genau dieser erforderliche Nachwuchs hat das Recht von uns die Rückendeckung zu erhalten, die notwendig ist.
Unsere 446 Jugendfeuerwehren müssen betreut werden. Diese Betreuung wird durch die Jugendwarte und Betreuer durchgeführt. Ein Aufwand, der genau wie der Aufwand, den die Führungskräfte der Wehren erbringen aus meiner Sicht viel zu gering entschädigt wird. Hier hoffe ich auf eine angemessene und gleichmäßig verteilte Anpassung durch die zuständigen Stellen.
Bei einem gemeinsamen Besuch der Landesfeuerwehrschule mit dem Landesfeuerwehrverband habe ich über die Aus- und Fortbildung der Ausbilder gesprochen.
Die Ausbildung, die der Landesfeuerwehrverband in diesem Zusammenhang für die Aus- und Fortbildung der Ausbilder durchführt, wurde in der Vergangenheit aus unterschiedlichen Töpfen zusammengestellt. Eine Übernahme der Lehrgangskosten wurde oftmals durch die Gemeinden in Eigenregie übernommen.
Obgleich die Gründung einer Jugendabteilung in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung fällt, resultiert aus der Verpflichtung der Landesfeuerwehrschule, allen Mitgliedern der öffentlichen Feuerwehren eine entsprechende Fachausbildung zu vermitteln, dass auch die Mitglieder der Jugendabteilungen von dieser Ausbildungsverpflichtung umfasst werden.
Die Landesfeuerwehrschule kann dieser Ausbildungsverpflichtung aus Kapazitätsgründen nicht nachkommen. Der Landesfeuerwehrverband übernimmt schon seit langer Zeit erfolgreich die Ausbildung der Jugendlichen und Ausbilder am Jugendfeuerwehrzentrum in Rendsburg. Daher ist es konsequent, den Landesfeuerwehrverband als anerkannten Ausbildungsträger in diesem Bereich im § 13 Absatz 6 nach Satz 1 aufzunehmen.
Ausbilder und Betreuer müssen jetzt nicht mehr ihren Jahresurlaub für Lehrgänge hergeben und haben durch die Änderung die in § 30 des BSchG geregelten Freistellungs- und Ersatzansprüche wie Führungskräfte, wie beispielsweise die Gruppen-/ oder Zugführerausbildung an der Landesfeuerwehrschule in Harrislee besuchen.
Wir haben Waldbrandstufe 4 von 5 erreicht, lassen Sie uns das Ehrenamt und insbesondere die Blaulichtfamilie entlasten statt des Feuers, dass sie beschäftigt anzuheizen. Lassen sie uns UNSERE Einsatzkräfte stärken und somit ein Teil von Ihnen sein.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de