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07.06.23
17:27 Uhr
B 90/Grüne

Ulrike Täck zur Windenergieplanung und zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 179.23 / 07.06.2023 Windenergieplanung:
Das Urteil gibt uns Rückenwind
Zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig bezüglich des Regionalplans II sagt die energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ulrike Täck:
Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat heute zwei Klagen gegen den Regional- plan II der Windenergieplanung des Landes als unbegründet abgewiesen. Dieses Urteil gibt uns Rückenwind bei der weiteren Umsetzung der Energiewende.
Die Regionalplanung Wind ist wichtig für alle Menschen, egal ob Befürworter*innen oder Gegner*innen der Windkraft, da sie für Transparenz und Planbarkeit sorgt. Wir gestalten die Energiewende gemeinsam mit den Bürger*innen. Mit der durch das Urteil gewonne- nen Rechtssicherheit werden wir nun weiterarbeiten.
Der Klimawandel lässt uns keine Zeit mehr, das bekommen wir durch den zuletzt wieder- holt trockenen Frühling unmittelbar zu spüren. Beim Zukunftsthema Windenergie sollten wir daher nun unseren Blick in die Zukunft richten. Die Landesregierung arbeitet bereits an neuen Regionalplänen, um zukünftig noch mehr Flächen für eine saubere Energieer- zeugung auszuweisen und für zusätzliche Rechtssicherheit zu sorgen.



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