Lars Harms: Wir sehen dem Verfahren gelassen entgegen
PressemitteilungNr. 120/2023 Kiel, 25.05.2023Pressesprecher Per Dittrich, Tel. 0431-988 1383Wir sehen dem Verfahren gelassen entgegenZur heute vom Landesverfassungsgericht dargelegten Begründung für denabgelehnten Eilantrag gegen die Anhebung der Mindestfraktionsstärke ingrößeren Kommunalvertretungen erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Lars Harms:Das Landesverfassungsgericht vertritt die Auffassung, dass es keiner einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache bedarf. Schwere Folgen für betroffene Mandatsträger seien nicht zu erwarten, da diese die Möglichkeit hätten, gerichtlich gegen Gemeinderats- und Kreistagsbeschlüsse vorzugehen. Das kann man natürlich so sehen. Wir betrachten es durchaus als schweren Nachteil für alle Beteiligten, dass betroffene Mandatsträger jetzt nicht an Entscheidungen in Ausschüssen teilhaben können und dann vor die Verwaltungsgerichte ziehen müssen, um sich für den Fall abzusichern, dass das Landesverfassungsgesetz die neue Düsternbrooker Weg 70 Norderstr. 74 24105 Kiel 24939 Flensburg/Flensborg +49 (0)431 - 988 13 80 +49 (0)461 - 144 08 300 ( ( 2Mindestfraktionsstärke später kippt. Deshalb haben wir Einspruch gegen die Entscheidungzu unserem Eilantrag eingelegt. Wir halten die Neuregelung der Mindestfraktionsstärke weiterhin, insbesondere aus minderheitenpolitischer Sicht für klar verfassungswidrig. Dass dasLandesverfassungsgericht eine Folgenabschätzung vorgenommen hat, zeigt, dass unsere Normenkontrollklage sowohl zulässig als auch begründet ist. Insofern sehen wir dem Verfahren in der Hauptsache gelassen entgegen.