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12.05.23
14:44 Uhr
SPD

REDE ZU PROTOKOLL GEGEBEN: Marc Timmer zu TOP 26: Frei Fahrt für Grenzpendler zwischen Dänemark und Deutschland? Schengen stärken.

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 12. Mai 2023
Marc Timmer: Frei Fahrt für Grenzpendler zwischen Dänemark und Deutschland? Schengen stärken. TOP 26: Überarbeitung der Schengen-Regelungen: EU-Binnengrenzkontrollen weitestgehend einschränken (Drs. 20/942, AltA 20/1010)
„Eigentlich wollte ich mit einem Zitat des französischen Außenministers Robert Schumann beginnen. Vorgestern war Europatag. Angesichts der aktuellen Ereignisse mache ich es nicht. Heute ist – mit der Lockerung der Kontrollen von dänischer Seite - ein guter Tag für die deutsch-dänische grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Der dänische Justizminister Hummelgaard hat gerade gestern eingeräumt, dass es juristische Unsicherheiten gebe, was die laufende Fortführung der Grenzkontrollen betreffe. Die dänische Regierung hat Konsequenzen gezogen. Die Kontrollen nach Schweden entfallen komplett, die nach Deutschland werden ab heute gelockert. Es solle intelligente Kontrollen mit KFZ Scans und Drohneneinsatz geben, die Kontrolle des Personenverkehrs auf ein Minimum eingeschränkt werden. Eine positive Nachricht für alle Grenzpendler, auch wenn noch unklar ist, was dies genau bedeutet. Vielleicht haben wir in diesem bescheidenen, aber hohen Haus einen kleinen Beitrag für die Lockerung der Grenzkontrollen geleistet. Darüber dürfen wir uns alle gerne auch mal freuen. Vielleicht hat auch das Gutachten über die Zulässigkeit der Grenzkontrollen von Frau Prof. Mangold von der Europa-Universität Flensburg einen Betrag geleistet. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Grenzkontrollen verstoßen gegen Europarecht.
Ich zitiere: „Der fehlende Nachweis der behaupteten Gefahren ebenso wie die nur oberflächliche Prüfung alternativer Maßnahmen anstelle von Grenzkontrollen bedeutet, dass Dänemark seine unionsrechtliche Pflicht verletzt hat, penibel den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, wenn es durch Grenzkontrollen die Freizügigkeit der Unionsbürger*innen beschränkt. Die Grenzkontrollen sind deshalb unionsrechtswidrig.“
Handlungsbedarf sieht auch die EU. Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, der derzeit im Europäischen Parlament beraten wird. Die Kommission will mit ihrem
1 Verordnungsvorschlag die Schengen-Regelungen vor unrechtmäßigen Einschränkungen schützen. Im Kern geht es um die folgenden Fragen: Wie loten wir Freizügigkeit innerhalb der EU und begründete Fälle von deren Einschränkung aus? Wann ist eine Grenzkontrolle unbegründet und damit rechtswidrig?
Die wichtigsten Elemente des Vorschlags sind: - es soll ein besser strukturiertes Verfahren für die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen geben; - alternative Maßnahmen müssen vor der Verlängerung von Binnengrenzkontrollen durch die Polizei vorgeschlagen werden.
Unterm Strich soll die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen letztes Mittel sein und bleiben. Dies wollen wir mit unserem Antrag unterstützen.
Es besteht kein Zweifel daran, dass die Europäische Union in letzter Zeit mit noch nie dagewesenen Herausforderungen in Bezug auf den Personenverkehr konfrontiert war bzw. ist.
Zu nennen sind hier u.a. Terroranschläge, die hohen Ankunftszahlen von Geflüchteten in den Jahren 2015/16, die Machenschaften des belarussischen Regimes im Herbst 2021, das Menschen an die Außengrenzen der EU lockte und drängte, die beispiellosen Reisebeschränkungen als Folge der Corona-Pandemie und seit Februar 2022 die größte Vertreibung von Menschen in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine.
Dennoch: Schengen ist das Kernstück des europäischen Integrationsprojektes und gehört zu den herausragenden Erfolgen der Europäischen Union. Die Freizügigkeit von Personen - eine der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union – ist ein hohes Schutzgut. Der grenzenlose Verkehr war und ist für eine weitere Vertiefung der EU ein Meilenstein, für die Bürgerinnen und Bürger ein Segen und für die wirtschaftliche Entwicklung zentral. Deshalb werben wir dafür, dass die Positionen des EU Parlaments und des Ausschuss der Regionen von Kommission und Rat aufgegriffen werden. In diesem Sinne freue ich mich, dass unser Anliegen von allen Fraktionen geteilt wird und wir zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sind.“



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