Christian Dirschauer: Wo fängt Bürokratisierung an oder ab wann wird Kontrolle zur Manie?
PresseinformationKiel, den 10.05.2023Es gilt das gesprochene WortChristian DirschauerTOP 18 Abwasserdichtheitsprüfung nur in begründeten Verdachtsfällen Drs. 20/814„Es ist doch völlig absurd, wenn wir in Schleswig-Holstein verpflichtende Fristenfür Abwasserdichtheitsprüfungen anordnen, diese aber nicht eingehalten undsie schon gar nicht kontrolliert werden.“In §60 des Wasserhaushaltsgesetzes ist unter anderem geregelt, dass Abwasseranlagen nach denallgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden sollen. Entsprechen die Anlagen nicht den Anforderungen, so sind Maßnahmen innerhalb bestimmten einer Frist durchzuführen, damit sie den Regeln wieder genügen. Oder kurz gesagt; Anlagen, dieundicht sind, müssen repariert werden. Nach §61 WHG ist die Abwasseranlage durch Selbstüberwachung zu überprüfen. So ist es sinngemäß durch das Bundesgesetz vorgeschrieben. Und das ist auch gut so. Abwasser mussabgeleitet werden und soll nicht im Boden versickern. Darüber herrscht breite Einigkeit. Gleichwohl besagen die Erfahrungen aus der Praxis der Unteren Naturschutzbehörden, dass die Gefahren, die von undichten Leitungen auf Privatgrundstücken ausgehen, generell als geringeinzustufen sind. Neben dem Naturschutzargument gibt es aber durchaus weitere Argumente, die in dem Zusammenhang nicht unerheblich sind. Abwasser muss ungehindert abfließen können, denn sollte dies nicht der Fall sein, können verstopfte oder undichte Leitungen durch Feuchtigkeit,Schimmelbildung oder Unterspülung größere Schäden an der Immobilie verursachen. Und um das Düsternbrooker Weg 70 Norderstr. 74 24105 Kiel 24939 Flensburg/Flensborg +49 (0)431 - 988 13 80 +49 (0)461 - 144 08 300 ( ( 2zu vermeiden, haben Haus- oder Grundstücksbesitzerinnen und Besitzer ein ureigenes Interesse, dass ihre Abwasserleitung unbeschädigt ist. Die Frage ist also, brauchen wir neben den Bundesregelungen eine landeseigene Regelung, dieüber die Bundesregelung hinaus Fristen für Dichtigkeitsüberprüfungen festschreibt? Oder anders gefragt, wo fängt Bürokratisierung an oder ab wann wird Kontrolle zur Manie? Es ist doch völlig absurd, wenn wir in Schleswig-Holstein verpflichtende Fristen fürAbwasserdichtheitsprüfungen anordnen, diese aber nicht eingehalten und sie schon gar nicht kontrolliert werden. Die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen des Kollegen Dr. Buchholz machen deutlich, dass die Landesregierung überhaupt keine Kenntnis hat in Bezug aufPrüfungen oder Ergebnisse. Wir haben hier eine Regelung, in der Fristen nach bestimmten Gebieten gesetzt sind, bis wann dort die häuslichen Abwasserleitungen zu überprüfen sind. Soll heißen, in Wasserschutzgebieten hätten die Untersuchungen bereits bis 2015 erfolgen müssenund in den übrigen Gebieten bis 2025. Flächendeckende Kontrollergebnisse liegen der Landesregierung aber nicht vor, schlicht weil es sie flächendeckend nicht gibt. Aus diesem Grund hat die Landesregierung diese Regelung mittlerweilegekippt und die Prüffrist für Wasserschutzgebiete der Zone III B und außerhalb von Wasserschutzgebieten um 30 Jahre verlängert – sprich bis 2040. In Wasserschutzgebieten der anderen Kategorien bleibt die umgehende Prüfung bestehen. Begründet wird dieFristverlängerung mit den gering vorhandenen Kapazitäten im Bereich des Installateurwesens, die für die Instandhaltung des öffentlichen Kanalwesens zur Verfügung stehen. So geht es aus einerPressemitteilung des Ministeriums hervor. Zudem ist die behördliche Kontrolle nicht leistbar aufgrund mangelnder Personalkapazitäten. Wenn die Landesregierung mittlerweile erkannt hat, dass die Fristen eh nicht eingehalten werden können – warum auch immer – sollte sie Nägel mit Köpfen machen und komplett auf die Fristen verzichten. Damit würde das Damoklesschwert nichtmehr über den Häuptern der Haus- und Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen schweben. Der Antrag der FDP wäre aus Sicht des SSW ein gangbarer Weg, um die Abwasserdichtheitsprüfung zu entbürokratisieren und um die betroffenen Bürgerinnen undBürger zu entlasten.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/