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10.05.23
17:22 Uhr
SSW

Christian Dirschauer: Wo fängt Bürokratisierung an oder ab wann wird Kontrolle zur Manie?

Presseinformation
Kiel, den 10.05.2023


Es gilt das gesprochene Wort


Christian Dirschauer
TOP 18 Abwasserdichtheitsprüfung nur in begründeten
Verdachtsfällen
Drs. 20/814

„Es ist doch völlig absurd, wenn wir in Schleswig-Holstein verpflichtende Fristen
für Abwasserdichtheitsprüfungen anordnen, diese aber nicht eingehalten und
sie schon gar nicht kontrolliert werden.“

In §60 des Wasserhaushaltsgesetzes ist unter anderem geregelt, dass Abwasseranlagen nach den
allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden sollen. Entsprechen die Anlagen nicht den Anforderungen, so sind Maßnahmen innerhalb bestimmten einer Frist durchzuführen, damit sie den Regeln wieder genügen. Oder kurz gesagt; Anlagen, die
undicht sind, müssen repariert werden. Nach §61 WHG ist die Abwasseranlage durch Selbstüberwachung zu überprüfen. So ist es sinngemäß durch das Bundesgesetz vorgeschrieben. Und das ist auch gut so. Abwasser muss
abgeleitet werden und soll nicht im Boden versickern. Darüber herrscht breite Einigkeit. Gleichwohl besagen die Erfahrungen aus der Praxis der Unteren Naturschutzbehörden, dass die Gefahren, die von undichten Leitungen auf Privatgrundstücken ausgehen, generell als gering
einzustufen sind. Neben dem Naturschutzargument gibt es aber durchaus weitere Argumente, die in dem Zusammenhang nicht unerheblich sind. Abwasser muss ungehindert abfließen können, denn sollte dies nicht der Fall sein, können verstopfte oder undichte Leitungen durch Feuchtigkeit,
Schimmelbildung oder Unterspülung größere Schäden an der Immobilie verursachen. Und um das

Düsternbrooker Weg 70 Norderstr. 74 24105 Kiel 24939 Flensburg/Flensborg +49 (0)431 - 988 13 80 +49 (0)461 - 144 08 300 ( ( 2

zu vermeiden, haben Haus- oder Grundstücksbesitzerinnen und Besitzer ein ureigenes Interesse, dass ihre Abwasserleitung unbeschädigt ist. Die Frage ist also, brauchen wir neben den Bundesregelungen eine landeseigene Regelung, die
über die Bundesregelung hinaus Fristen für Dichtigkeitsüberprüfungen festschreibt? Oder anders gefragt, wo fängt Bürokratisierung an oder ab wann wird Kontrolle zur Manie? Es ist doch völlig absurd, wenn wir in Schleswig-Holstein verpflichtende Fristen für
Abwasserdichtheitsprüfungen anordnen, diese aber nicht eingehalten und sie schon gar nicht kontrolliert werden. Die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen des Kollegen Dr. Buchholz machen deutlich, dass die Landesregierung überhaupt keine Kenntnis hat in Bezug auf
Prüfungen oder Ergebnisse. Wir haben hier eine Regelung, in der Fristen nach bestimmten Gebieten gesetzt sind, bis wann dort die häuslichen Abwasserleitungen zu überprüfen sind. Soll heißen, in Wasserschutzgebieten hätten die Untersuchungen bereits bis 2015 erfolgen müssen
und in den übrigen Gebieten bis 2025. Flächendeckende Kontrollergebnisse liegen der Landesregierung aber nicht vor, schlicht weil es sie flächendeckend nicht gibt. Aus diesem Grund hat die Landesregierung diese Regelung mittlerweile
gekippt und die Prüffrist für Wasserschutzgebiete der Zone III B und außerhalb von Wasserschutzgebieten um 30 Jahre verlängert – sprich bis 2040. In Wasserschutzgebieten der anderen Kategorien bleibt die umgehende Prüfung bestehen. Begründet wird die
Fristverlängerung mit den gering vorhandenen Kapazitäten im Bereich des Installateurwesens, die für die Instandhaltung des öffentlichen Kanalwesens zur Verfügung stehen. So geht es aus einer
Pressemitteilung des Ministeriums hervor. Zudem ist die behördliche Kontrolle nicht leistbar aufgrund mangelnder Personalkapazitäten. Wenn die Landesregierung mittlerweile erkannt hat, dass die Fristen eh nicht eingehalten werden können – warum auch immer – sollte sie Nägel mit Köpfen machen und komplett auf die Fristen verzichten. Damit würde das Damoklesschwert nicht
mehr über den Häuptern der Haus- und Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen schweben. Der Antrag der FDP wäre aus Sicht des SSW ein gangbarer Weg, um die Abwasserdichtheitsprüfung zu entbürokratisieren und um die betroffenen Bürgerinnen und
Bürger zu entlasten.

Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/