Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
10.05.23
14:40 Uhr
B 90/Grüne

Dirk Kock-Rohwer zum nationalen Aktions- und Handlungsplan gegen PFAS

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 10 – Gesundheit schützen – nationaler Aktions- und Handlungsplan gegen PFAS Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der verbraucherschutzpolitische Sprecher Landeshaus der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dirk Kock-Rohwer: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 138.23 / 10.05.2023


Aus den Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von PFAS Konsequenzen ziehen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete,
mit der Europäischen Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, kurz REACH-Verordnung, haben wir ein einheitli- ches und vergleichsweise strenges Chemikalienrecht zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit.
Einerseits war das bei ihrer Einführung im Jahr 2007 ein enormer Fortschritt, andererseits ist die Aufgabe gigantisch. In Europa werden mehrere zehntausend Chemikalien gehan- delt. Darunter viele, die lange Zeit unter dem Radar der Kontrollbehörden geflogen sind, weil sie nicht hochgiftig sind, sich aber in der Umwelt anreichern und dadurch eine schlei- chende Gefahr darstellen.
Dies trifft für die Stoffgruppe der PFAS zu. Die Abkürzung steht für Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen. Aufgrund ihrer Wasser-, Fett-, und Schmutzabweisenden Eigenhei- ten finden sie zahlreich Verwendung, auch in Alltagsgegenständen wie Bratpfannen, Coffee-to-go-Bechern und Outdoor-Kleidung.
Sie werden wegen ihrer hohen Beständigkeit zu den so genannten Ewigkeitschemikalien gerechnet. Sie finden sich in Böden, in Gewässern und in Lebensmitteln wieder und sind auch im menschlichen Blut nachweisbar. Erst seit kurzem, nämlich seit Anfang des Jah- res, gelten EU-weit rechtsverbindliche Höchstgehalte für bestimmte PFAS in Fisch und Fischereierzeugnissen, Krebstieren und Muscheln, Fleisch, einschließlich Wild, Eiern und daraus hergestellten Erzeugnissen.
Seite 1 von 2 Wir erinnern uns sicher alle an den Skandal mit den durch zu hohen PFAS-Gehalt belas- teten Eiern in Dänemark, von Hühnern, die mit Fischmehlzusätzen gefüttert wurden.
Es ist höchste Zeit, aus den allmählich in den letzten Jahren gewachsenen Erkenntnissen über die Gefährlichkeit dieser Stoffe Konsequenzen zu ziehen. Deshalb begrüßen wir die Initiative des Bundes, gemeinsam mit Dänemark, Schweden, Norwegen und den Nieder- landen die Herstellung und die Nutzung von PFAS-Chemikalien in der EU weitgehend zu beschränken.
Warum nur beschränken und nicht ganz verbieten, kann man sich fragen. Chemikalien- rechtliche Verbote im Rahmen der REACH-Verordnung erfolgen grundsätzlich als soge- nannte Beschränkungen. Das angestoßene Beschränkungsverfahren hat ein allumfas- sendes Verbot von PFAS zum Ziel. Die Verordnung sieht hierfür ein komplexes Verfahren vor. Dabei werden Unternehmen und die Öffentlichkeit beteiligt.
Die Stoffgruppe der PFAS ist riesig. Sie umfasst tausende von Einzelverbindungen, de- ren Verwendung sehr vielfältig sind. Einige sind essenzieller Bestandteil zum Beispiel von spezieller Schutzkleidung oder Medizinprodukten und nur mittelfristig substituierbar. Un- sere Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit den genannten Staaten dafür ein, dass für die verbleibenden Anwendungen zügig Alternativen entwickelt werden.
Darüber hinaus sehen wir die Bundesregierung in der Pflicht, unterstützende Maßnah- men auf nationaler Ebene zu treffen, um das Monitoring zu verbessern und die Gefahren für die menschliche Gesundheit zu minimieren. Und auch die Landesregierung muss im Rahmen ihrer Zuständigkeiten das Ihrige dazu beitragen.
Ein wichtiger Schritt wurde bereits Ende März im Bundesrat vollzogen: die Änderung der Trinkwasserverordnung, mit der ein Grenzwert und damit verpflichtende Messungen für PFAS ab 2026 eingeführt wurden. Kritik gibt es sowohl an dieser Zeitschiene als auch an der Höhe des Grenzwertes. Ich kann das nachvollziehen.
Schneller ist immer besser, am besten wäre sofort und ein Grenzwert von 0,0. Allerdings muss es auch machbar sein für die Wasserversorger. Sie benötigen Zeit für die Umset- zung. In Gebieten mit hoher Belastung kann der Einbau von Aktivkohlefiltern erforderlich sein.
Einige PFAS wurden bereits in der Vergangenheit verboten und in der Folge durch an- dere Verbindungen ersetzt, die ebenfalls zur Stoffgruppe der PFAS gehören. Die Erkennt- nis, dass damit nichts gewonnen ist und die gesamte Stoffgruppe aus Umweltsicht prob- lematisch ist, hat sich leider erst in den letzten Jahren langsam durchgesetzt.
Das erscheint mir symptomatisch für unseren leider nach wie vor allzu sorglosen Umgang mit der Natur, der uns am Ende selbst trifft. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Problematik mit Pflanzenschutzmittelrückständen in privaten Trinkwasserbrunnen hinweisen. Auch dies ist ein unhaltbarer Zustand.
Vielen Dank.
***



2