Kai Dolgner zu TOP 47A+47B: Unnötig und unvernünftig: Schwarzgrün hätte die Entscheidung des Gerichtes abwarten sollen
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 10. Mai 2023Kai Dolgner: Unnötig und unvernünftig: Schwarzgrün hätte die Entscheidung des Gerichtes abwarten sollen TOP 47A+47B: Gemeinsame Beratung a) Stellungnahme im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betr. Antrag auf einstweilige Anordnung; Az. LVerfG 3/23 b) Stellungnahme im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betr. Abstraktes Normenkontrollverfahren; Az. LVerfG 4/23„Die schwarzgrüne GroKo möchte heute eine ablehnende Stellungnahme zur Normenkontrollklage von FDP und SSW beschließen, ohne dass aufgrund der Kürze der Zeit eine wirklich fachliche Beratung im Innenausschuss möglich war. Bei der einstweiligen Anordnung ist es wegen der Frist nachvollziehbar. In der Hauptsache jedoch nicht. Deshalb war es richtig, dass die Regierungsfraktionen meinem Antrag auf Absetzung des Top 47b gefolgt sind. Wenn Sie schon eine eigene Stellungnahme wollen, wollen wir auch eine anständige parlamentarische Beratung im Innenausschuss!SPD, Grüne und SSW haben in der Küstenkoalition die Praxis im Innenausschuss eingeführt, dass wir als Landtag keine Stellungnahme abgeben, bei denen eine politische Mehrheit demokratischer Parteien dominieren würde, so dass die Stellungnahme nur scheinbar die Gesamtauffassung des Landtages wiedergeben würde. Das ist weder gut für das parlamentarische Miteinander noch für das Arbeitspensum des Innenausschusses.Das war beim FAG 2015/16 so, und haben wir sogar durchgehalten, als die CDU unsere Minister vor das Verfassungsgericht gezerrt hat. Es spiegelte sich zuletzt bei der Nichtstellungnahme zum FAG-Urteil in diesem Jahr wieder. Bei der Bürgerbeteiligung wird das Problem besonders deutlich. Wer will denn wirklich die Einschnitte bei der Bürgerbeteiligung? Herr Petersdotter hat das am 25. November freimütig eingeräumt: Eigentlich ist es nur die CDU, die das will, sonst niemand hier im Hause. Trotzdem bestehen Sie auf einer ablehnenden Stellungnahme des gesamten Landtages! Haben Sie etwa Angst, dass die Stellungnahme Ihrer Landesregierung nicht ausreicht? Immerhin hat die Innenministerin bei ihrer Pressekonferenz zur einseitig an die Regierungsfraktionen 1 übersandten „Formulierungshilfe“ ihre Urheberschaft deutlich gemacht, da sollte sie sie ja auch alleine verteidigen können. Und im Gegensatz zum Parlament gibt es in der Regierung keine Opposition. Zudem richtet sich gerade die einstweilige Anordnung an die Handlungsebene der Regierung.Die einstweilige Anordnung zielt ausschließlich darauf ab, die neuen Fraktionsmindestgrößen so lange auszusetzen, bis in der Hauptsache entschieden ist. Einen diesbezüglichen Änderungsantrag haben Sie heute im Innenausschuss abgelehnt.Falls Sie es noch nicht bemerkt haben sollten: Ihr beschlossenes Gesetz enthält bei den Fraktionsmindestgrößen nun exakt die Regelung, die Sie selbst in ihrem ersten Entwurf noch wegen der „verfassungsrechtlichen Risiken“ abgelehnt haben! Wäre es nicht klüger, wenn auch Sie dafür wären, dass die Regelung bis zur Entscheidung, über die von Ihnen selbst gesehenen verfassungsrechtlichen Risiken außer Kraft gesetzt würde? Was machen Sie denn, wenn Sie in der Hauptsache verlieren? Was würde es bis dahin für die Rechtssicherheit der Beschlüsse in den betroffenen Kommunalparlamenten bedeuten, wenn dann doch Zweierfraktionen wieder möglich wären und sie alles rückabwickeln müssen? Warum nicht die Zeit bis dahin abwarten? Zu diesem Schluss muss doch, unabhängig von der Auffassung in der Sache, jeder vernünftige Mensch kommen. Mit Ihrer Ablehnung gehen Sie bewusst dieses Risiko ein, von dem Sie später wirklich mehr nicht behaupten können, dass Sie davon nichts gewusst haben oder dass die Entscheidung „überraschend“ gekommen wäre.Und wenn wir schon bei den Fraktionsmindestgrößen sind: Hören Sie bitte auf über das Abstimmungsverhalten der SPD die Unwahrheit zu verbreiten. Wir haben die angefochtene Änderung bei Gemeinden und kreisangehörigen Städten abgelehnt. Einzig bei Kreisen und kreisfreien Städten halten wir sie aus Proportionalitätsgründen, genau wie unser ehemaliger Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig, für vertretbar und nicht für verfassungswidrig. Herr Koch, soweit ich weiß, ist Schleswig keine kreisfreie Stadt. Sie hatten inzwischen genügend Zeit, ihre unwahre Behauptung zurückzunehmen und sich dafür beim Bürgermeister von Schleswig und der SPD zu entschuldigen. Wenn ich das richtig sehe, ist das bis jetzt nicht passiert. Vielleicht nutzen Sie heute einmal die Gelegenheit dazu. Unabhängig von rechtlichen Verfahren werden wir mit der Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid“ vor allem politisch dafür kämpfen, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber entscheiden können, ob ihre Beteiligungsrechte beschnitten werden sollen oder nicht.“ 2