Silke Backsen zum naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 23 – Vorkaufsrecht abschaffen und einen Runden Tisch zum Thema Flächentausch einrichten Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin Landeshaus der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Silke Backsen: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Nr. 101.23 / 23.03.2023Die Stiftung Naturschutz leistet eine unverzichtbare Arbeit Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,die Stiftung Naturschutz leistet bei uns in Schleswig-Holstein eine unverzichtbare Arbeit für den Natur- und Artenschutz, für den Klimaschutz, aber auch für die Erlebbarkeit un- serer einmaligen Landschaften. Ich danke allen Mitarbeiter*innen der Stiftung und den auf den Stiftungsflächen wirtschaftenden Landwirt*innen für ihre wertvolle Arbeit.Eine Sache möchte ich zu Beginn klar herausstellen: Das naturschutzrechtliche Vor- kaufsrecht steht für uns nicht zur Disposition. Es ist ein wichtiges Instrument, damit wir unsere in der Biodiversitätsstrategie gesetzten Ziel erreichen. Die FDP zeigt mit dieser Forderung wie schon bei ihren Haushaltsanträgen, dass sie mit Naturschutz nichts im Sinn und nicht verstanden hat oder nicht begreifen möchte, in welch immenser Biodiver- sitätskrise wir uns befinden.Das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht ist im Bundesnaturschutzrecht verankert, also keine Schleswig-Holsteinische Besonderheit. Es wurde von einer schwarz-gelben Regie- rung hier im Land vorrübergehend außer Kraft gesetzt, aber durch die Küstenkoalition 2016 wieder eingeführt. Das Vorkaufsrecht ist ein wichtiges, aber zugleich auch ein maß- volles Instrument, das nur fein dosiert zur Anwendung kommt.Es darf nur ausgeübt werden, wenn dies aus Gründen des Naturschutzes und der Land- schaftspflege erforderlich ist und auch nur in einer klar definierten Kulisse. Das Land Schleswig-Holstein darf dieses Recht ausüben zu Gunsten von Körperschaften und Stif- tungen des öffentlichen Rechts und anerkannten Naturschutzvereinigungen. Darunter sind zum Beispiel auch Wasser- und Bodenverbände sowie Kommunen.Dass viele dieser Flächen bei der Stiftung Naturschutz landen, liegt in der Natur der Seite 1 von 2 Sache – nämlich dem Stiftungszweck der Stiftung Naturschutz.Und nun zum Umfang, die FDP hat dies selbst in einer Kleinen Anfrage abgefragt, seit Wiedereinführung des Vorkaufsrechts im Jahr 2016 bis Ende letzten Jahres wurde das Vorkaufsrecht zugunsten der Stiftung über insgesamt 301,7 ha ausgeübt. In einem Zeit- raum von sieben Jahren sind dies also 43 ha jährlich. Es ist vollkommen absurd, Herr Kollege Kumbartzky, wenn Sie in dem Zusammenhang von „Flächenfraß“ sprechen.Dabei gehen der Landwirtschaft und der Natur in Schleswig-Holstein rund drei ha täglich durch Versiegelung und Bebauung verloren, mehr als 1000 ha pro Jahr.Herr Kumbartzky, ich hoffe, Sie sind dann auch an unserer Seite, wenn es um wirkungs- volle Maßnahmen geht, diesen Flächenverbrauch einzudämmen. Und die Flächen, die in der Obhut der Stiftung Naturschutz oder einer anderen Körperschaft für den Naturschutz erhalten und entwickelt werden, sind eben nicht „verloren“. Sie leisten im Gegenteil einen Ausgleich für Flächen, die an anderer Stelle versiegelt oder anders entwertet werden. Und sie gehen auch der Landwirtschaft in der Regel nicht verloren, denn es handelt sich meist um Grenzertragsflächen. Viele werden weiter extensiv genutzt, unter Berücksichti- gung von Natur- und Klimaschutzaspekten.Die Landesregierung soll zudem aufgefordert werden, einen Runden Tisch zum Thema Flächentausch einzurichten, dabei wissen Sie doch sehr genau, Kollege Kumbartzky, dass die Stiftung keine Tauschflächen anzubieten hat. Sie waren doch selbst lange ge- nug im Verwaltungsrat der Stiftung und kennen die rechtlichen Hindernisse, die dem im Weg stehen.Tauschflächen vorzuhalten und den Flächentausch zu organisieren ist vielmehr Aufgabe der Landgesellschaft, die ja auch zur Wahrung agrarstruktureller Belange das landwirt- schaftliche Vorkaufsrecht nach dem Grundstücksverkehrsrecht wahrnimmt.Liebe Kolleg*innen,ich bitte Sie daher, den befremdlichen Forderungen der FDP eine Absage zu erteilen und gegen den vorliegenden Antrag zu stimmen.Vielen Dank *** 2