Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
23.03.23
16:51 Uhr
B 90/Grüne

Oliver Brandt zum kommunalen Finanzausgleich

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin TOP 10 – Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der Sprecher für Kommunalfinanzen Düsternbrooker Weg 70 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Oliver Brandt: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 106.23 / 23.03.2023


Für konkret auftretende Bedarfe ist der kommunale Finanzausgleich nicht das geeignete System
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die FDP möchte mit diesem Gesetzentwurf die Zweckzuweisungen im kommunalen Fi- nanzausgleich an die Schwimmsportstätten und die Frauenhäuser erhöhen sowie eine neue Zweckzuweisung für Tierheime einführen. Rein isoliert betrachtet, gibt es gegen mehr Geld für diese Bereiche natürlich nichts einzuwenden. Dass es hohe Betriebskos- tensteigerungen gerade im letzten Jahr gab, steht außer Frage, ebenso wie die gestie- genen Bedarfe bei den Frauenhäusern.
Weil das im Grundsatz auch schon seit Jahren bekannt ist, wurden bereits bei der letzten Änderung des Finanzausgleichsgesetzes der Vorwegabzug für die Frauenhäuser deut- lich um über 25 Prozent erhöht und eine jährliche Dynamisierung festgeschrieben, sowie ein neuer Vorwegabzug für kommunale Schwimmsportstätten geschaffen.
Das Gesamtpaket des kommunalen Finanzausgleichs inklusive der Zweckzuweisungen ist nach einem jahrelangen, umfangreichen Verfahren und langen Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden so festgelegt worden. Dabei wurde für zukünftige Ände- rungen ein festgelegtes Verfahren vereinbart und gesetzlich festgeschrieben: Die Rege- lüberprüfung nach Paragraf 5 Finanzausgleichsgesetz, die zum ersten Mal 2024 und dann alle fünf Jahre erfolgen soll. In diesem Rahmen wird unter anderem zu untersuchen sein, ob Zuweisungen der Höhe nach weiterhin bedarfsgerecht sind.
Die von der FDP vorgeschlagenen Erhöhungen sind eine politische Prioritätensetzung, die innerhalb des komplexen Systems des kommunalen Finanzausgleichs und insbeson- dere im Zusammenhang mit den anderen Zweckzuweisungen wohl abgewogen werden Seite 1 von 2 sollte.
Wenn wir damit anfangen, einzelne politische Schwerpunkte per einzelgesetzlicher Än- derung aus dem vereinbarten Verfahren herauszulösen, bringen wir damit das gesamte ausbalancierte System ins Wanken. Das gilt besonders für die Einführung neuer Zweck- zuweisungen.
Warum soll beispielsweise die Zuweisung der Schwimmsportstätten um 2,5 Mio. Euro erhöht werden, die der Frauenhäuser jedoch nur um rund 750.000 Euro? Hier fehlt eine konkrete Berechnungsgrundlage für die tatsächlichen Bedarfe.
Und warum sollen andere Zweckzuweisungen bei der Erhöhung nicht betrachtet werden – wie die für Theater, Orchester oder Büchereien? Diese sind ebenso von Kostensteige- rungen betroffen wie Schwimmbäder, sollen aber nach Ihrem Antrag keinen einzigen Euro mehr bekommen.
Kurzum: Für konkret auftretende Bedarfe ist der kommunale Finanzausgleich nicht das geeignete System. Dafür können auch im ordentlichen Haushalt Mittel bereitgestellt wer- den, sowie wir es zum Beispiel gestern beschlossen haben: 150.000 Euro pro Jahr struk- turell zusätzlich für Sozialarbeiter*innen in Frauenfacheinrichtungen und 250.000 Euro pro Jahr strukturell zur Sicherstellung eines Beratungsangebotes nach polizeilicher Weg- weisung im Sinne von Paragraf 201a Landesverwaltungsgesetz. Hier unterstützen wir ganz gezielt, ohne das FAG zu ändern.
Und wir sollten eins nicht außer Acht lassen: Die Finanzausgleichsmasse, die das Land den Kommunen zur Verfügung stellt, steigt jedes Jahr kontinuierlich, zuletzt um über zehn Prozent auf 2,5 Milliarden. Daraus können Kommunen auch selbst Schwerpunkte setzen und diese Zwecke unterstützen. So hat der Kreistag Herzogtum Lauenburg die Mittel für Frauenberatung im Haushalt 2023 um über 20 Prozent erhöht.
Wir werden daher alle Zuweisungen wie geplant im Rahmen des im Finanzausgleichsge- setz für 2024 vorgesehenen Regelüberprüfungsverfahrens mit aller gebotenen Sorgfalt und in vollem Umfang prüfen und nicht spontan einzelne Posten herausgreifen.

***



2