Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
23.03.23
15:40 Uhr
B 90/Grüne

Jan Kürschner zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 3 – Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschrif- Pressesprecherin ten Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher Düsternbrooker Weg 70 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Jan Kürschner: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 105.23 / 23.03.2023
Die Thematik ist umstritten: Es ist keine Lösung zu finden, die allen gefällt
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Abgeordnete,
Die Anhörungen zum vorliegenden Gesetzentwurf haben aufgezeigt, wie weit die unter- schiedlichen Positionen voneinander entfernt sind.
Lassen Sie mich nun auf drei Aspekte dieses Gesetzentwurfes im Einzelnen eingehen:
Zu den Bürger*innenbegehren: Die Anhörungen und hier vor allem die mündliche Anhö- rung haben gezeigt, dass beide Seiten sehr wenig – meines Erachtens zu wenig - Ver- ständnis für die Argumente der jeweils anderen Seite haben.
Wenn die kommunalen Landesverbände argumentieren, die ehrenamtlichen Kommunal- politiker*innen würden sich für das Gemeinwohl einsetzen, während die Initiator*innen von Bürger*innenbegehren nur Partikularinteressen im Sinne hätten, muss ich entschie- den widersprechen: Eine Initiative für den Klimaschutz oder sichere Verkehrswege im Dorf beispielsweise sind keine Partikularinteressen!
Wenn andererseits Begehren gestartet werden im Sinne eines “Klimaschutz gerne, aber nicht vor meiner Haustür” und dadurch mit viel ehrenamtlicher Arbeit geplante Projekte gestoppt werden, so ist der Frust derer, die ihre Zeit investiert haben, doch verständlich!
Das Argument, es seien doch nur so wenige Bürgerbegehren, ist nicht so überzeugend, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Die Signalwirkung, die durch diese häufig medial sehr beachteten Bürger*innenbegehren ist nicht zu unterschätzen!
Die Anhörung hat auch nochmal klar gemacht, dass es für die Initiator*innen von Begeh- ren sehr wichtig ist, Sicherheit zu haben: Erstens die Sicherheit, dass ein Vorhaben nicht mehr begonnen werden kann, sobald ein Begehren bekannt gemacht wurde, und Seite 1 von 2 zweitens die Sicherheit, dass die Dauer der Kostenschätzung durch die Verwaltung, die Zeit zur Sammlung von Unterschriften gegen kassatorische Begehren nicht verkürzt. Das haben wir umgesetzt.
Die Änderungen bei Fraktionsgröße und Bürger*innenbegehren waren keineswegs eine grüne Idee, soviel ist klar. Eine Sitzungsdauer von sieben Stunden wie z.B. im Juni 2022 in der Lübecker Bürgerschaft, die die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in der Re- gel nach ihrem „normalen“ Arbeitstag leisten, ist aber keine Werbung für das kommunal- politische Ehrenamt. Das sollten wir nicht ignorieren! Wir Grünen wären für eine Kann- Regelung gewesen, die Anhörung hat jedoch gezeigt, dass die kommunalen Landesver- bände, also diejenigen, die die betroffenen Gremien vertreten, sich eine feste Vorgabe durch das Land wünschen.
Zu den Beiräten: Wir müssen uns Gedanken machen, wie wir dafür sorgen können, dass Menschen, die ehrenamtlich Kommunalpolitik machen, nicht die Lust daran verlieren und andererseits Bürger*innen, die sich vor Ort für einzelne Themen engagieren, gehört wer- den.
Durch Beiräte für gesellschaftlich relevante Belange wird es möglich, sich z.B. für das Thema Naturschutz einzusetzen und darüber mit der Gemeinde- oder Stadtvertretung in einen regelmäßigen Austausch zu kommen. Hierdurch entstehen Kontakte, die helfen können, Konflikte zu vermeiden.
In der Kommunalpolitik geht es um das, was bei uns direkt vor der Haustür passiert. Es gibt sehr unterschiedliche Meinungen darüber, welche gesetzlichen Vorgaben hier sinn- voll und angemessen sind und es ist einfach keine Lösung zu finden, die allen gefällt.
Wie umstritten die Thematik ist, hat auch die Abstimmung letzte Woche im Ausschuss gezeigt: Während die SPD für eine Fraktionsgröße von 3 Personen auf Kreistagsebene gestimmt hat, waren SSW und FDP dagegen. Als es um die Anhebung der Quoren beim Bürger*innen-Entscheid ging, war hier nun die FDP dafür, aber SPD und SSW dagegen.
Ganz so einfach ist es eben nicht. Einige Aspekte finden also sogar die Zustimmung der Oppositionsparteien, das ist nicht selbstverständlich.
Jedenfalls geht der jetzt vorliegende Gesetzentwurf bei weitem nicht so weit, wie es die CDU gern gesehen hätte. Und doch ändert er manche Dinge, die wir Grüne allein sicher nicht verändert hätten. Aber wir sind in einer Koalition und zu der stehen wir.
Eines zum Schluss: Hier findet kein Raubbau an der Demokratie statt, wie ich jetzt viel- fach lesen und hören musste. Die Wahl der Worte in einem Parlament ist sehr wichtig. Wer soetwas sagt, sollte bedenken, dass die Worte gehört und von einem Teil der Wäh- lerschaft ja auch geglaubt werden könnten. Jedenfalls von einem kleinen Teil.
Ich bitte daher um Zustimmung für unseren Gesetzentwurf!

***



2