Lars Harms: Mehr und mehr Kulturdenkmmale fallen wirtschaftlichen Interessen zum Opfer
PresseinformationKiel, den 23.03.2023Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 9 + 19 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Denkmale sowie Kulturdenkmale schützen Drs. 20/767 & 20/768„Kulturdenkmäler fungieren uns als Zeugen unserer Geschichte und unseresZusammenlebens. Und an manchen Orten müssen wir sie besonders vor denInteressen von gewinninteressierten Investoren schützen. „An Orten wie Sylt kann man der Geschichte nahezu beim Verschwinden zusehen.Mehr als 370 Jahre stand der Alte Gasthof in List auf Sylt, hat dort Familienfeste ermöglicht, Biikebrennen stattfinden lassen, schlicht die Gemeinde zusammengeführt. Kurz vor Silvester wurde er von einem Investor abgerissen.Die Mitglieder der Gemeindevertretung haben geschildert, der Abriss des Alten Gasthofs sei einer der Tiefpunkte ihrer Arbeit gewesen. Parteiübergreifend sind die politischen Vertreterinnen und Vertreter sowie die Bürgerinnen und Bürger erschüttert.Auf Sylt stehen nur noch knapp 200 historische Friesenhäuser. Immer mehr von ihnen werden abgerissen. So eben auch der Alte Gasthof in List. Der Auftraggeber hat so für einen unwiederbringlichen Verlust im Ortsbild gesorgt.Der Abriss hat ohne Genehmigung stattgefunden. Aber er hat stattgefunden. Was weg ist, ist weg. Düsternbrooker Weg 70 Norderstr. 74 24105 Kiel 24939 Flensburg/Flensborg +49 (0)431 - 988 13 80 +49 (0)461 - 144 08 300 ( ( 2Rechtlich geklärt wird momentan, ob es sich damit um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. Was aber jetzt schon feststeht ist, dass wir hier einfach ein massives Problem haben, wenn dieOrdnungsgelder für den Abriss so niedrig sind, dass sie von den Investoren einfach mit eingeplant werden können. Denn wir sprechen hier leider nicht über einen Einzelfall, es ist einfach nicht unüblich, dass sovorgegangen wird. Ich möchte da auch noch einmal auf einen etwas anderen Fall, nämlich das Haupthaus der Graupenmühle in Husum verweisen. Ebenfalls ein wunderschönes reetgedecktes Haus, ebenfalls aus dem 18. Jahrhundert.Übrigens die letzte der drei Mühlen die dem Stadtteil „Dreimühlen“ einst seinen Namen gegeben hat.Es sollte eigentlich Teil eines Hotelkomplexes werden und wurde dann 2019 kurz vor Weihnachten abgerissen. Später kam heraus, dass es hier leider einen Fehler beim Landesamt fürDenkmalpflege gegeben hat. Das Landesamt hatte den Denkmalwert des Objektes im Rahmen der Revision der Denkmalliste zwar festgestellt und intern entsprechend festgehalten, dann aber gegenüber dem Eigentümer eine Fehlaussage, nämlich „kein Denkmalwert“ getätigt.Die Interessengemeinschaft Baupflege erhielt auf Nachfrage folgende Antwort: es sei sinnvoller, „die ohnehin knappen Ressourcen der Denkmalpflege auf positive und gewichtige Objekte und Vorhaben zu richten, statt sie an aussichtslosen Fällen zu verbrauchen –auch wenn es bedauerliche Verluste sein können, wie in diesem Fall.“ Sie sehen, es ist dringend notwendig, dass hier eingegriffen wird.Der nordfriesische Kreistag hat die Landesregierung daher ganz konkret in Form einer Resolution dazu aufgefordert, Regelungslücken im Bau- und Denkmalschutz zu schließen, um solche Fälle in Zukunft zu verhindern. Und wir als SSW haben daraufhin zwei Anträge eingebracht, die aus unserer Sicht dem Problem begegnen.Ich fange einmal mit unserem Antrag zum Denkmalschutz an. Wir wollen qua Gesetz die bestehenden Regelungslücken schließen und zwar indem zum einen ein Vorabschutz vor Eintragung in die Denkmalliste entsprechend der Regelungen zu beweglichenKulturdenkmalen geschaffen wird, über den die Eigentümerin oder der Eigentümer, die betroffene Kommune sowie die untere Denkmalschutzbehörde zu benachrichtigen sind. Das heißt, dass auch ein unbewegliches Kulturdenkmal, mit dessen Eintragung in die Denkmallisteder unbeweglichen Kulturdenkmale zu rechnen ist, vorläufig als in die Liste eingetragen im Sinne dieses Gesetzes gilt, wenn die Gefahr einer Verschlechterung droht. 3Und zum anderen wollen wir dafür sorgen, dass auch Gebäude, die nicht den Schutz nach § 8 Denkmalschutzgesetz genießen, aber von einer kommunalen Erhaltungssatzung umfasst sind, nicht ohne Genehmigung verändert oder abgerissen werden können.Unser Antrag zum Schutz von Kulturdenkmalen soll das Landesamt für Denkmalpflege unterstützen.Wir fordern die Landesregierung auf, das Landesamt für Denkmalpflege umgehend personell und sachlich so auszustatten, dass die vorbewerteten Objekte möglichst schnell abschließend inhaltlich aufgearbeitet, in die Denkmalliste eingetragen werden können und eine fortlaufendeInventarisation gesichert ist. Wir wollen einem Geschehen Einhalt gebieten, dass es begünstigt, dass Kulturdenkmale kurz vor Feiertagen abgerissen werden, weil sie noch nicht gesetzlich geschützt oder rechtzeitig in dieDenkmalliste eingetragen waren. Kulturdenkmäler fungieren uns als Zeugen unserer Geschichte und unseres Zusammenlebens. Und an manchen Orten müssen wir sie besonders vor den Interessen von gewinninteressiertenInvestoren schützen. Mancherorts geht es um nicht weniger als den Ausverkauf einer Insel.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/