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21.03.23
12:07 Uhr
Landtag

KORREKTUR: Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde zum Sondervermögen Klimaschutz, Haushaltsberatungen, Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, Bekämpfung von Kinderarmut, kommunaler Finanzausgleich, Bekenntnis zur Ukraine

Nr. 169 / 21. März 2023


Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde zum Sondervermögen Klimaschutz, Haushaltsberatungen, Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, Bekämpfung von Kinderarmut, kommunaler Finanzausgleich, Bekenntnis zur Ukraine

Zu seiner 9. Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 22. März, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen eine Aktuelle Stunde zur Einführung eines schuldenfinanzierten Sondervermögens Klimaschutz für Schleswig- Holstein, die abschließenden Haushaltsberatungen und die Beschlussfassung für das Haushaltsjahr 2023, die zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, die Forderung von Maßnahmen gegen Kinderarmut und einer Weiterentwicklung der Sozial- und Armutsberichterstattung, die erste Lesung eines Gesetzentwurfes zum kommunalen Finanzausgleich sowie das Bekenntnis aller Fraktionen zur Ukraine.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.
Aktuelles:
Die Opposition hat am Montag eine Aktuelle Stunde zu Überlegungen von Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) beantragt, ein schuldenfinanziertes Klimaschutz-Sondervermögen nach Berliner Vorbild aufzulegen. „Der von CDU und SPD in Berlin geplante Schritt, ein kreditfinanziertes Sondervermögen für Klima und Transformation aufzulegen, ist konsequent, sagte die Grünen- Politikerin vergangenen Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. CDU und Grüne hätten sich 2


im Norden zum Ziel gesetzt, erstes klimaneutrales Industrieland zu werden. Dafür seien hohe Investitionen nötig. „Eine Finanzierung aus dem laufenden Haushalt reicht nicht aus“, so Heinold.
SPD, FDP und SSW fragen jetzt, wie die Position der Landesregierung zu Heinolds Äußerungen ist. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte gegenüber dpa gesagt, inhaltlich sei das angeregte Sondervermögen für Klimaschutz kein neuer Punkt der Grünen. „Es ist gut, dass jetzt auch die Grünen erkannt haben, dass wir die Klimaneutralität nicht mit dauerhaften Schulden finanzieren können.“ Dass es geeigneter Maßnahmen bedürfe, um die klimaneutrale Transformation des Landes umzusetzen, sei keine Frage. Klimaneutralität und Generationengerechtigkeit müssten Hand in Hand gehen. „Die Tragfähigkeit des öffentlichen Haushaltes darf dabei nicht in Frage gestellt werden.“
Heinold betonte, „es muss gelingen, Wirtschaft, Mobilität und Wohnen im Turbo-Tempo klimaneutral umzubauen und dafür einen Rahmen zu schaffen, der die Maßnahmen sozial gerecht gestaltet“. Schwarz-Grün habe die kompletten Einnahmen aus dem Verkauf des Schiffsportfolios für Klimainvestitionen reserviert und 145 Millionen Euro aus dem Notkredit bereitgestellt. Das Finanzministerium rechnet mit Einnahmen in Höhe von 200 Millionen Euro durch die Auflösung der hsh portfoliomanagement nach dem Verkauf der ehemaligen HSH Nordbank. „In einem weiteren Schritt kann ich mir gut vorstellen, einen ähnlichen Weg wie Berlin zu gehen“, sagte Heinold. Ein Sonderkredit müsse mit einem Tilgungsplan versehen werden, so wie es die Schuldenbremse vorsehe. Im Rahmen des Entlastungspakets in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine stellt das Land rund 145 Millionen Euro für Klimaschutzinvestitionen bereit.
CDU und SPD in Berlin hatten angekündigt, „mindestens“ fünf Milliarden Euro in die Hand zu nehmen, um den Klimaschutz in der Stadt voranzutreiben. Geplant ist demnach ein Sondervermögen, mit dem massiv in Maßnahmen zum Klimaschutz investiert werden soll.
Unterdessen hat bereits der Schleswig-Holsteinische Landesrechnungshof Stellung zu Heinolds Überlegungen für Sondervermögen für Klimaschutz bezogen. „Das Letzte, was Schleswig-Holstein braucht, ist ein neuer Milliardenkredit“, sagte Rechnungshof-Präsidentin Gaby Schäfer am Samstag gegenüber dpa. Der Haushalt sei bereits mit hohen Krediten belastet. Das Ausweichen auf schuldenfinanzierte Sondervermögen sei weder nachhaltig noch generationengerecht.



Mittwoch, 22. März, 10 bis 18 Uhr


TOP 2, 4, 7, 28 und 58 Haushaltsberatungen 2023,
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens zur Förderung von Bürgerenergieprojekten im Land Schleswig-Holstein, 3


Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/569), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 20/786)
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 und Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2023, Gesetzentwürfe der Landesregierung (Drs. 20/530 und 20/531), Bericht des Finanzausschusses (Drs. 20/789)
Entwurf eines Gesetzes zur Feststellung eines gemeinsamen Tilgungsplans für die zur Bekämpfung der SARS-CoV-2/COVID19-Pandemie sowie zur Abfederung der finanziellen Herausforderungen in Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gemäß Artikel 61 Absatz 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein erfolgten Überschreitungen der zulässigen Kreditaufnahme (Tilgungsgesetz – TilgG), Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/734)
Eine länderübergreifende Innovationsagentur für die Metropolregion Hamburg aufbauen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/801)
Finanzplan des Landes Schleswig-Holstein 2022 bis 2026, Fortschreibung der Finanzplanung bis 2031, Bericht der Landesregierung (Drs. 20/764)
geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 150 Minuten
Begleitet von Änderungsanträgen der Fraktionen steht die Verabschiedung des Haushalts für das laufende Jahr an. Nach letzten Änderungswünschen der Koalition ist nun ein Etat mit einem Volu- men von 16,7 Milliarden Euro geplant. Etwa 15,8 Milliarden Euro sollen durch Einnahmen gedeckt werden. Die Differenz von 933 Millionen Euro soll mit einer konjunkturell bedingten Neuverschul- dung von 358 Millionen Euro und etwa 575 Millionen Euro aus Rücklagen geschlossen werden.
Aus dem Ukraine-Notkredit will die Regierung 347 Millionen Euro und aus dem Corona-Notkredit 225 Millionen Euro entnehmen. Im Ukraine-Notkredit verbleibt demnach rund eine Milliarde Euro, von den etwa 400 Millionen Euro aus einem Corona-Notkredit ist das meiste Geld bereits verplant. Für Investitionen sollen 2023 rund 1,76 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, das entspricht einer Investitionsquote von 10,6 Prozent. Die Verfassung erlaubt nur noch 26,7 Millionen Euro zusätzli- che Schulden. Derzeit ist das Land mit mehr als 33 Milliarden Euro verschuldet. Ende Februar hatte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) noch eine Nachschiebeliste zu dem im Januar vor- gelegten und im Parlament in Erster Lesung beratenen Haushaltsentwurf vorgelegt. Die Änderun- gen sehen noch mehr Geld für Investitionen und zusätzliche Stellen vor. Waren im alten Entwurf bereits 1430 neue Jobs unter anderem in Schulen, bei der Polizei, in der Justiz und in der Steuer- verwaltung vorgesehen, sollen nach dem Willen von Schwarz-Grün weitere 157 dazukommen. Da- mit steigt die Zahl der Landesbeschäftigten auf knapp 56.400. Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge bekommt 46 zusätzliche Stellen, die Staatsanwaltschaften 29, sagte Heinold. 11 weitere Stellen gibt es für den Bevölkerungsschutz. Die Polizei bekommt 10 zusätzliche Stellen für den Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern im Internet. Die Regierung will aber auch 26 4


Millionen Euro mehr für Investitionen bereitstellen, beispielsweise in Feuerwehrgerätehäuser (10 Millionen) und Krankenhäuser (2 Millionen). In den kommenden zehn Jahren sind 110 Millionen Euro extra eingeplant, um den Sanierungsstau in den Krankenhäusern anzugehen, die von den Kommunen zu gleichen Teilen mitfinanziert werden müssen.
Im Sozialausschuss wurden die mit den Nachschüben versehenen Entwürfe zum Landesetat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie vom SSW gebilligt.
Änderungsanträge Fraktionen
Zwei Wochen vor den Schlussberatungen im Landtag haben auch die Fraktionen ihre Änderungs- anträge zum Haushaltsentwurf 2023 vorgelegt.
Die Koalitionsfraktionen CDU und Grüne wollen für die Polizei 28 weitere Stellen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt, organisierter Kriminalität und Geldwäsche schaffen. Ihre Pläne bedeuten un- term Strich Mehrausgaben von 16,2 Millionen Euro gegenüber der Regierungsvorlage. Eine Million Euro zusätzlich soll gezielt zur Verstärkung der Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr eingesetzt werden.
Die SPD will mit ihren Vorschlägen 100 Millionen Euro für kostenloses Essen für Kinder in Kinder- tagesstätten bereitstellen, finanziert über den Ukraine-Notkredit. Für die Abschaffung der Krippen- gebühren seien 25 Millionen Euro nötig. 32 zusätzliche Stellen sollen bei der Polizei für die Be- kämpfung sexueller Kriminalität an Kindern entstehen, 10 in der Wirtschaftsförderung und 100 Stellen für Kräfte in der sozialen Quartiersarbeit. Zudem sollen 480 zusätzliche Lehrkräfte einge- stellt werden. Für Investitionen in Krankenhäuser will die SPD im laufenden Jahr 20 Millionen und ab dem kommenden Jahr 40 Millionen Euro zusätzlich einplanen.
Die FDP will mit 174 Millionen Euro aus dem Verkauf der HSH Nordbank bis 2027 Krankenhaus- Investitionen fördern. Die von der Koalition geplanten 110 Millionen Euro zusätzlich reichten nicht aus, sagte der Gesundheitspolitiker Heiner Garg. Mit 35 Millionen Euro aus einer Rücklage plant die FDP, Kita- und Krippenbeiträge um zehn Prozent zu senken. Zur Finanzierung schlug die Fi- nanzpolitikerin Annabell Krämer unter anderem eine Absenkung der Zinsvorsorge um zehn Millio- nen Euro vor. Außerdem wollen die Liberalen den Ukraine-Notkredit um eine Milliarde auf 400 Mil- lionen Euro zurückfahren.
Der SSW schlägt 75 Millionen Euro für ein kostenloses Mittagessen in Kitas und der Kindertages- pflege vor. Und gemeinsam mit der SPD ist vorgesehen, Menschen mit Sehbehinderung und Ge- hörlose künftig mit 500 Euro pro Monat zu unterstützen. Das würde den Angaben zufolge gut 20 Millionen Euro zusätzlich machen. 5


Sondervermögen Bürgerenergie
Im Zuge der Haushaltsberatungen soll zuvor der Weg für die Vergrößerung des 2018 aufgelegten Sondervermögens Bürgerenergie.SH freigemacht werden. Der Fördertopf soll auf 195 Millionen Euro anwachsen. Große Posten in dem Paket sind das Investitionsprogramm „Klimaschutz für Bür- gerinnen und Bürger“ mit 75 Millionen Euro. Weitere 75 Millionen Euro dienen zur Unterstützung der Kommunen bei der Wärmewende. Investitionen in Nah- und Fernwärmenetze sollen unter- stützt werden. 45 Millionen Euro sollen für die Dekarbonisierung der Wirtschaft in Schleswig-Hol- stein zur Verfügung stehen ‒ das ist die Umstellung auf Techniken, bei denen kein Kohlendioxid mehr in die Atmosphäre abgegeben wird. In den Ausschussberatungen haben SPD und FDP ge- gen die Annahme des Entwurfs der Landesregierung gestimmt.
Innovationsagentur für die Metropolregion
Ein Antrag der FDP unterstützt den schon länger angestrebten Aufbau einer länderübergreifenden Innovationsagentur für die Metropolregion Hamburg mit den Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vor- pommern und Niedersachsen. Die Landesregierung solle ein bereits vorliegendes Konzept voran- bringen. „Die Innovationsagentur soll unter anderem dazu dienen, innovative Leuchtturmprojekte der Region zu stärken, geeignete Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Innovationsökosystem zu schaffen, Vernetzung und Zusammenarbeit zu verbessern und die Metropolregion zu einem wahrnehmbaren und wettbewerbsfähigen Innovationsstandort zu machen“, heißt es in dem Antrag der Liberalen, die abschließend fordern, den notwendigen schleswig-holsteinischen Finanzierungs- anteil in den Haushalt einzustellen.
TOP 2, 4, 7, 28 und 58 Fortsetzung Haushaltsberatungen 2023, geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 150 Minuten



Donnerstag, 23. März, 10 bis 18 Uhr


TOP 13 Anteile der Eltern an den schulischen Bildungskosten ihrer Kinder sowie Kostenanteile der Schulträger, Große Anfrage der Fraktionen von SPD und SSW (Drs. 20/434 und 20/790), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten
Bei den Schulkosten für Eltern und Schulträger hat es seit der letzten umfassenden Erhebung 2016 keine gravierenden Veränderungen gegeben. Zu dieser Einschätzung kommt das Bildungs- ministerium in der Antwort auf eine sehr detaillierte Große Anfrage von SPD und SSW und er- gänzt: Zwar seien neue Kostenfaktoren seit damals dazugekommen. So habe sich die Situation durch eine Erhöhung der Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets „teilweise ver- bessert“. 6


Im Jahr 2016 untersuchte das Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Ma- thematik (IPN) die Lernmittelfreiheit in Schleswig-Holstein und erhob die Kostenanteile der Eltern an den schulischen Bildungskosten ihrer Kinder sowie der Schulträger pro Schüler und Schuljahr. Auf diesen Ergebnissen basierte auch ein Bericht der Landesregierung vom September 2016. Die Erkenntnisse aus dieser umfangreichen Untersuchung sind aus Sicht der Landesregierung „in ih- ren Ausprägungen noch immer aktuell“. Die Auswertung damals zeigte, dass Eltern im Durch- schnitt knapp 1000 Euro pro Kind und Schuljahr ausgeben. Die höchsten Kosten mit im Mittel gut 300 Euro verursachten Versorgung und Betreuung – also Fahrtkosten, Schulessen und Nachmit- tagsbetreuung. Für Nachhilfe wurden durchschnittlich rund 100 Euro ausgegeben. Die geringsten Kosten mit durchschnittlich 50 Euro entstanden für Bücher. Für Verbrauchsmaterialien wurden im Durchschnitt 89 Euro ausgegeben.
Das Bildungsministerium startete zu einzelnen Aspekten der Großen Anfrage zudem im Dezember und Januar eine Abfrage bei Kreisen, Schulträgern und Schulen. Die Rückmeldequote bei den öf- fentlichen Schulen lag demnach bei 100 Prozent, bei den Schulträgern aber unter 10 Prozent. Nur fast die Hälfte der Kreise antwortete auf die Fragestellungen, etwa zu aktuellen Verpflegungsange- boten, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Ausflügen oder Angeboten in den Ferien.



TOP 20 und 45 Kinderarmut beenden – gesellschaftliche und soziale Teilhabe von Kindern und jungen Menschen gewährleisten, Antrag der Fraktionen von SSW und SPD (Drs. 20/781) sowie Kontinuierliche Weiterentwicklung der Sozial- und Armutsberichterstattung, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/833), geplanter Aufruf 10:34 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Oppositionsfraktionen von SSW und SPD fordern von der Landesregierung mehr Einsatz ge- gen Kinderarmut. Sie listen einen Neun-Punkte-Plan auf, der im Schulterschluss mit dem Bund und den Kommunen entsprechende Maßnahmen einfordert. Neben einem beschleunigten Einstieg in die Kindergrundsicherung fordern die Fraktionen zum Beispiel die Einführung einer elternunab- hängigen Ausbildungsförderung, den Ausbau kostenfreier Betreuungsangebote, den kostenlosen Zugang zu Bildung, Freizeit, Sport und Kultur für Kinder und Jugendliche und den Ausbau der prä- ventiven Angebote von Erziehungshilfe. Außerdem sollen Förderangebote für Jugendfreizeiten und Familienferien weiterhin finanziell ausgestattet und stärker beworben werden. Der Bekämpfung der Kinderarmut „muss mithin oberste Priorität im politischen Wirken auf allen staatlichen Ebenen zu- kommen“, heißt es in dem vom SSW initiierten Antrag. Aktuellen Daten des Statistischen Bundes- amtes zufolge liegt die Armutsquote in Schleswig-Holstein mit 15,6 Prozent unter dem Bundes- durchschnitt von 16,9 Prozent, in weiten Teilen des Landes aber darüber. Im Osten beträgt sie 19,3 Prozent, im Südwesten 18,2 und in der Mitte des Landes 17,0 Prozent. Nur der Hamburger Rand mit 12,3 Prozent senkt den Landesdurchschnitt. 7


Die Koalitionsfraktionen geben in einem später vorgelegten Antrag das Ziel aus, die durch Inflation und Energiekrise schlechter gewordene finanzielle und soziale Lage der Menschen im Auge zu be- halten und Armut und soziale Ungleichheit zu bekämpfen. Vor diesem Hintergrund soll die Landes- regierung „über den aktuellen Sachstand zu der Fortschreibung und Weiterentwicklung der Sozial- berichterstattung“ mündlich im Plenum berichten und wesentliche Problembilder, Strukturen und Zielgruppen skizzieren. Auch Aspekte wie „Kinderarmut“, „Altersarmut“ und „Armut von Frauen“ sollen miteinbezogen werden. „Wir wollen die soziale Balance in Schleswig-Holstein wah- ren und wo nötig Verbesserungen auf den Weg bringen. Hierbei kann die Sozial- und Armutsbe- richterstattung unterstützen, indem sie Informationen bereitstellt, bei welchen Zielgruppen oder Le- benslagen Handlungsbedarf besteht“, heißt es in dem Papier von CDU und Grünen.



TOP 3 Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/377), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 20/787), geplanter Aufruf 11:04 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Trotz einiger Nachbesserungen bleiben die Pläne der schwarz-grünen Koalition für Einschnitte bei Bürgerbegehren und weitere Änderungen am Kommunalrecht weiter in der Kritik. Nach umfangrei- chen Ausschussberatungen und einer Anhörung steht nun der Gesetzentwurf zur Änderung kom- munalrechtlicher Vorschriften dennoch vor der Annahme. Im Innen- und Rechtsausschuss votier- ten CDU und Grüne nach emotionaler Debatte dafür, die Opposition geschlossen dagegen.
Durch die neuen rechtlichen Regelungen sollen Baugenehmigungen für Infrastrukturprojekte wie Schulen, Krankenhäuser, Wohnhäuser und Windräder beschleunigt und für Kommunen Planungs- sicherheit geschaffen werden. Kritiker befürchten hingegen negative Folgen für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Sie sehen zudem einen Eingriff in die direkte Demokratie.
Die Koalition will solche Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen ausschließen, für die in der Kommunalvertretung eine Zweidrittelmehrheit nötig war. Erneute Begehren gegen ein Vorhaben werden erst nach zwei Jahren möglich. Und Bürgerbegehren gegen einen Beschluss einer Kom- munalvertretung sollen binnen drei Monaten folgen müssen. Noch weitergehende Maßnahmen hatte Schwarz-Grün nach massiver Kritik aus ihren Plänen gestrichen. Außerdem sieht der Ge- setzentwurf vor, dass in Kreistagen und in Gemeindevertretungen ab 31 Mitgliedern ‒ das sind in der Regel Orte mit mehr als 25.000 Einwohnern ‒ die Mindestgröße von Fraktionen von zwei auf drei Mitglieder angehoben wird. Aus der zunächst vorhandenen Option machten CDU und Grüne eine Soll-Bestimmung. 8


TOP 18, 37, 49 und 59 Beitritt des Landes Schleswig-Holstein als Streithelfer für die Minority SafePack Initiative, Antrag der Fraktionen von SSW und SPD (Drs. 20/766) sowie Umsetzung und Bericht des Arbeitsprogramms der EU-Kommission für 2023 in Schleswig- Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SSW (Drs. 20/820) und Europabericht 2022-2023, Berichte der Landesregierung (Drs. 20/570 und 20/788), Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses (Drs. 20/778), geplanter Aufruf 11:34 Uhr, geplante Redezeit 32 Minuten
Nachdem das Europäische Gericht die Europäische Kommission darin unterstützt hat, die von der Minority SafePack Initiative (MSPI) geforderten Rechtsvorschriften für den Schutz der Minderhei- tensprachen nicht auf den Weg zu bringen, hat das Bürgerkomitee der MSPI Berufung beim Euro- päischen Gerichtshof eingelegt. In einem gemeinsamen Antrag rufen SSW und SPD das Land Schleswig-Holstein dazu auf, „dem Rechtsmittelverfahren C-26/23 P. als Streithelfer“ für die Initia- tive beizutreten. Ein weiteres Thema der Debatte ist der aktuelle Europabericht.
Die Oppositionsfraktionen weisen in ihrem Minderheitenschutz-Antrag darauf hin, dass „das Schleswig-Holstein mit seiner dänischen Minderheit, der friesischen Volksgruppe sowie der Min- derheit der deutschen Sinti und Roma ein großes Interesse am Ausgang des Verfahrens hat“. Vor diesem Grund könnten neben den EU-Mitgliedsstaaten und den Unionsorganen auch Bundeslän- der und andere regionale Körperschaften dem Verfahren als Streithelfer beitreten, heißt es in der Begründung des Antrags. Zuletzt hatte sich der Landtag im Sommer 2017 einmütig hinter die Ziele der Bürgerinitiative gestellt. Die Initiative „Minority Safepack“ war 2013 ins Leben gerufen worden. 2020 wiesen die Initiatoren 1,1 Millionen Unterstützer für ihre Forderung nach mehr rechtlichem Schutz für sprachliche und nationale Minderheiten – etwa die dänische Minderheit in Schleswig- Holstein oder die Bretonen in Frankreich – nach, weshalb sich die Kommission des Themas an- nehmen musste. Im Dezember des Jahres hatten EU-Abgeordnete nach einer Anhörung dafür ge- stimmt, kulturelle und sprachliche Vielfalt stärker gesetzlich zu verankern. Doch im Januar 2021 beschied die Europäische Union, dass für den Schutz von Minderheiten und ihren Sprachen in der Europäischen Union keine neuen Gesetze nötig seien. Die Initiative hatte unter anderem angeregt, Finanzierungsprogramme für kleine sprachliche Gemeinschaften und ein Zentrum für Sprachen- vielfalt zu schaffen.
Mitberaten wird in der Europadebatte der von der Landesregierung vorgelegte 88-seitige Europab- ericht 2022/23. Darin betont die Regierung: Neben den gesamteuropäischen Themen, „die der völ- kerrechtswidrige Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine die EU und ihre Mitgliedstaa- ten vor neue Herausforderungen von beispielloser politischer und wirtschaftlicher Dimension ge- stellt hat“, steht für Schleswig-Holstein immer auch die eigene regionale Europapolitik im Vorder- grund. Genannt wird insbesondere die langjährige Zusammenarbeit mit Dänemark und die tra- dierte Kooperation im Ostseeraum sowie die aktuellen Entwicklungen in der Zusammenarbeit im Nordseeraum. „Diese Formen der grenzüberschreitenden Kooperation wurden und werden auch künftig im Einklang mit dem Arbeitsprogramm der Landesregierung für die kommenden Jahre vo- rangetrieben“, wird in dem Bericht betont. Zu der jährlichen Berichterstattung gehört auch diesmal 9


die Darstellung der Umsetzung der für die Förderpolitik des Landes unverzichtbaren Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESF+, EFRE, ELER und EMFAF) sowie der Gemeinsamen Agrar- politik (GAP) und der verfügbaren Interreg-Programme.
Ein weiteres Thema ist der im Januar vorgelegte Regierungsbericht zur „Umsetzung des Arbeits- programms der EU-Kommission für 2023 in Schleswig-Holstein“. Hierzu heben CDU, Grüne, SPD und SSW per Antrag mehrere Schwerpunkte hervor, die die Landesregierung auf EU-Ebene vo- ranbringen soll. Dabei seien die Interessen des Landes in Absprache mit dem Parlament deutlich zu machen. Die Themenpalette in dem Antrag reicht vom Energiemarkt, über den Tierschutz bis zur Sicherheit und dem Sozialwesen. Ferner werden mehrere Kernpunkte zu einem Programm ge- nannt, das auf eine Vereinfachung des EU-Rechts mit geringeren Kosten zielt (REFIT-Programm).



TOP 6 Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drs. 20/685), geplanter Aufruf 12:06 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes vorge- legt, der die Digitalisierung in der Verwaltung beschleunigen soll. Konkret geht es um die elektroni- sche Aktenverwaltung und Vorgangsbearbeitung der Gemeinden, Kreise und Ämter sowie der Kör- perschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit und rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen. Bislang habe es vor allem bei den allgemeinen unteren Landesbehörden Ausnahmeregelungen der verpflichtenden elektroni- schen Aktenführung und elektronischen Vorgangsbearbeitung gegeben. Mit dem Gesetzentwurf wolle man eine bürgerfreundliche Verwaltung stärken durch die Pflicht zur elektronischen Akten- führung einen zusätzlichen Anreiz zur Umstellung auslösen, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Elektronische Akten sind Voraussetzung für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und anderen Verwaltungen, aber auch für ein Open Government. Ziel des E-Governments ist es unter anderem auch, Nachweise und Formulare, die in einer Verwaltung bereits erbracht wurden, nicht erneut bei den Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen anzufordern, sondern diese von Verwaltung zu Verwaltung auf einem sicheren Kommunikationsweg zu übertragen, wenn die je- weils Betroffenen dies auch wollen.



TOP 9 und 19 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Denkmale sowie Kulturdenkmale schützen, Anträge der Fraktion des SSW (Drs. 20/768 und 20/767), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der Abriss eines historischen Gasthofs in List auf Sylt hat landesweit für Aufsehen gesorgt und ruft jetzt den SSW mit einem Landtagsantrag auf den Plan. Die Forderung: Das Landesamt für Denk- malpflege müsse personell und sachlich besser ausgestattet werden. Zudem sollten Geldbußen für 10


Ordnungswidrigkeiten nach dem Baugesetzbuch „deutlich erhöht“ werden. Die Oppositionsfraktion will auch das Denkmalschutzgesetz ändern. Medienberichten zufolge rissen Bagger ab dem 30. Dezember vergangenen Jahres in der Alten Dorfstraße in List den Gasthof ab. Das Friesenhaus soll 1650 gebaut worden sein und hatte offenbar 200 Jahre lang als Gaststätte gedient. Der Abriss des Gasthofes erfolgte nach Auskunft der Gemeinde List widerrechtlich und ohne Antrag oder Ge- nehmigung. Das Vorgehen sorgte auf der Nordseeinsel für großes Aufsehen. Bürgermeister Ronald Benck schaltete demnach die Polizei ein und erstattete Anzeige.
Mit seinem Gesetzentwurf will der SSW nach eigenen Angaben nun „bestehende Regelungslü- cken“ schließen, die dem Investor den Abriss möglich gemacht hätten. So soll ein „Vorabschutz vor Eintragung in die Denkmalliste“ entsprechend der Regelungen zu beweglichen Kulturdenkma- len geschaffen werden, über den Eigentümer, die betroffene Kommune sowie die untere Denkmal- schutzbehörde benachrichtigt werden muss. Und: Auch Gebäude, die nicht den Schutz des Denk- malschutzgesetzes genießen, aber von einer kommunalen Erhaltungssatzung umfasst sind, sollen nicht ohne Genehmigung verändert oder gar abgerissen werden können.



TOP 10 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 20/812), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Frauenhäuser, Schwimmbäder und Tierheime sollen nach dem Willen der FDP mehr Zweckzuwei- sungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhalten. Die Liberalen legen einen ent- sprechenden Gesetzentwurf vor, der in Erster Lesung im Plenum beraten wird. Neben Einmal-Zu- weisungen in unterschiedlicher Höhe für die Einrichtungen in diesem Jahr soll es ab den kommen- den Jahren Erhöhungen der jeweiligen Vorjahresbeträge um jährlich 2,5 Prozent geben. Zudem will die FDP eine Betriebskostenunterstützung für Tierheime zur Förderung der bereitgestellten Un- terbringungsplätze. Über die Bewilligung soll das für Tierschutz zuständige Ministerium entschei- den.
Den Frauenhäusern in Schleswig-Holstein stünden nicht genügend Plätze zur Verfügung. Oft müssten schutzsuchende Frauen abgewiesen werden, heißt es zur Begründung. Die kommunalen Schwimmsportstätten im Land leisteten einen wichtigen Beitrag zur Schwimmerziehung, Tierheime einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz. Da die Kommunen für die Unterbringung ihrer Fund- tiere verantwortlich sind, müsse eine Grundfinanzierung durch den kommunalen Finanzausgleich sichergestellt werden. Diese ermögliche, dass die Tierheime „Planungssicherheit gewinnen“ und Ehrenamtliche nicht noch zusätzlich finanziell belastet würden. 11


TOP 23 Vorkaufsrecht abschaffen und einen Runden Tisch zum Thema Flächentausch einrichten, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/794), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die FDP will das Vorverkaufsrecht für die Stiftung Naturschutz zum Erwerb von Landflächen ab- schaffen und den Passus im Landesnaturschutzgesetz streichen „Die Stiftung Naturschutz greift sich von Jahr zu Jahr mehr Flächen über das Vorkaufsrecht“, sagte der Agrarpolitiker Oliver Kum- bartzky Ende Februar bei Vorstellung des Antrags gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Mitt- lerweile nenne sie 34.405 Hektar Land ihr Eigen und damit mehr als zwei Prozent der Landesflä- che. Da das Land die Stiftung mit Geld ausstattet, unterstütze es „aktiv den Flächenfraß, der durch die Stiftung betrieben wird“, kritisierte Kumbartzky.
Angaben der Stiftung Naturschutz zufolge kaufe die Stiftung jedes Jahr im Schnitt rund 50 Hektar. Dabei gehe es um eine Güterabwägung zwischen landwirtschaftlichem Interesse und anderen Be- langen wie den Naturschutz, sagt Geschäftsführerin Ute Ojowski. Mehr als die Hälfte des rund 34.000 Hektar großen Stiftungslandes werde weiter landwirtschaftlich genutzt.
Eine weitere Forderung der Liberalen in ihrem Antrag: Die Landesregierung soll einen Runden Tisch zum Thema Flächentausch unter Beteiligung der Landwirtschaft, der Stiftung Naturschutz und weiterer entsprechender Akteure einrichten.



TOP 26 und 47 Flexiblere Umsetzung der Abbauverpflichtung von zwei Windenergie- anlagen beim Repowering, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/799) sowie mehr Windleistung in Schleswig-Holstein ermöglichen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/835), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Das Thema Windenergie beschäftigt einmal mehr den Landtag. Sowohl die SPD als auch CDU und Grüne wollen bestehende Hürden für das Repowering von Windkraftanlagen abbauen. Den Sozialdemokraten geht es um eine flexiblere Umsetzung der Abbauverpflichtung, die Regierungs- koalition will mehr Windleistung ermöglichen. Beim Repowering werden alte Windkraftanlagen mo- dernisiert oder durch leistungsfähigere Anlagen ersetzt. Dadurch steigt die Stromerzeugung von Windparks mit weniger Windkraftanlagen als zuvor. Vor dem Hintergrund der aktuellen Energiesi- tuation sei es sinnvoll, „bestehende Windkraftanlagen, die im Rahmen des Repowering ersetzt werden sollen, so lange wie möglich am Stromnetz zu belassen und dem Anlagenbetreiber den Vollzug der Abbauverpflichtung entsprechend zeitlich versetzt zu ermöglichen“, betont die SPD in ihrem Antrag. Durch die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes sind an zahlreichen Standorten bestehende Windenergieanlagen aus der Gebietskulisse gefallen und stehen nun nicht mehr innerhalb eines Vorranggebietes. Für sie wird laut Sozialdemokraten zwar ein Repowering an einem anderen Standort ermöglicht, welche Anforderungen in den Vorschriften dafür gelten, sei jedoch nicht weiter geregelt. 12


CDU und Grüne wollen auch „ein nichtflächengleiches und zeitversetztes Repowering“ ermögli- chen. Bestehende Anlagen sollten möglichst nicht grundlos in einen vorschnellen Rückbau ge- zwungen werden, insbesondere, wenn sie in der Bevölkerung vor Ort eine hohe Akzeptanz hätten, heißt es im Antrag der Regierungskoalition.
Zuletzt im Dezember hatte der stockende Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein bei der Opposition einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Der Bundesverband Windenergie Landesver- band Schleswig-Holstein hatte kurz zuvor mitgeteilt, dass aktuell 360 Anlagen im Land auf Geneh- migungen warteten. In den ersten drei Quartalen 2022 sind dem Verband zufolge 46 Prozent weni- ger Genehmigungen im Vergleich zu 2021 erteilt worden. Unterdessen berichtet die SH Netz, beim Zubau von erneuerbarer Energie in Schleswig-Holstein habe Windkraft die Photovoltaik im vergan- genen Jahr wieder überholt. Die angeschlossene Leistung der erneuerbaren Energie im Norden betrug demnach zum Jahreswechsel rund 9360 Megawatt (MW). Das seien fast 590 MW mehr als Ende 2021. Mit aktuell rund 6940 MW sei die Leistung bei Windkraftanlagen um 390 MW gestie- gen.



TOP 29 Eine "Bau-Hanse" für den Norden, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/802), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Mit einer sogenannten Bau-Hanse will die FDP im Kieler Landtag den schwächelnden Wohnungs- bau in Norddeutschland ankurbeln. Konkret sieht ein Antrag die Bildung einer Arbeitsgruppe mit anderen norddeutschen Bundesländern vor, die sich das Ziel einer „Entbürokratisierung und Har- monisierung der Landesbauordnungen“ auf die Fahnen schreibt.
Mit Blick auf Hamburg weisen die Liberalen in der Begründung darauf hin, dass die hamburgische Bauordnung und die Landesbauordnung Schleswig-Holsteins zwar bereits an die Musterbauord- nung angeglichen seien, „allerdings bestehen neben landestypischen Besonderheiten weiterhin erhebliche Unterschiede, ohne erkennbare Notwendigkeit“. So gebe es beispielsweise Unter- schiede bei verfahrensfreien Bauvorhaben, bei der Geltungsdauer von Vorbescheiden oder der Definition von Vollgeschossen und der Bemessung von Abstandsflächen.



Freitag, 24. März, 10 bis 17 Uhr


TOP 34 Schleswig-Holstein steht an der Seite der Ukraine!, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW (Drs. 20/810), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten 13


Der Landtag will geschlossen seine Solidarität mit den durch den Angriffskrieg Russlands gebeutelten Menschen in der Ukraine erneuern. Zugleich verurteilt das Plenum den Krieg und das Handeln Russlands auf das Schärfste. Schleswig-Holstein stehe an der Seite der Ukraine, heißt es in einem entsprechenden interfraktionellen Antrag, zu dem nur die SPD Redezeit beantragt hat.
Die vergangenen zwölf Monate seien „ein Jahr voller Leid für die ukrainische Bevölkerung“ gewesen, stellen CDU, Grüne, SPD, FDP und SSW fest. Gleichzeitig beeindrucke der Mut und das Streben der Menschen in der Ukraine nach Freiheit. Lob gibt es für die Schleswig- Holsteiner, die sich „tatkräftig bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten aus der Ukraine“ engagierten.
Als Symbol eines geeinten, lebendigen Europas soll der Landtag auf Initiative von Parlamentspräsidentin Kristina Herbst zudem eine Solidaritätspartnerschaft für eine Region in der Ukraine übernehmen. Der Landtag will die Präsidentin bitten, „begonnene Gespräche fortzusetzen und das Vorhaben zu konkretisieren“. Um welche Region es sich handelt, ist nicht bekannt.
Der Landtag hatte zuletzt im Februar in einer Gedenkstunde zum Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine an das Schicksal der getöteten und geflüchteten Menschen erinnert.



TOP 32 und 46 Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sicherstellen und unsere Häfen in Schleswig-Holstein zukunftssicher aufstellen, Anträge der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/805 und 20/834), geplanter Aufruf 10:05 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Als „Land zwischen den Meeren“ soll Schleswig-Holstein mehr für Wasserflächen, Küsten und Häfen tun. In zwei Anträgen fordern CDU und Grüne zum einen die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für ein „besseres Schlickmanagement“ einzusetzen. Außerdem soll das Hafenentwicklungskonzept fortgeschrieben und eine neue landesweite Hafenstrategie auf den Weg gebracht werden.
Bereits im Dezember hatte der Landtag sich mit der Verschlickung beschäftigt und einstimmig ein „ökologisches, nachhaltiges und zukunftsfestes Sedimentmanagement“ gefordert. Nun ergänzen CDU und Grüne dies mit der Forderung, die „Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs“ durch ein Schlickmanagement sicherzustellen.
Im Kern geht es Schwarz-Grün dabei um den Nord-Ostsee-Kanal. Die meistbefahrene künstliche Wasserstraße der Welt sei nicht nur für die maritime Wirtschaft und die Seeschifffahrt von „immenser Bedeutung“, sondern für ganz Nordeuropa. Die Landesregierung solle daher im Bund die finanzielle und personelle Ausstattung für den Erhalt, die Modernisierung und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals einfordern, heißt es in dem Antrag. 14


Zudem regen CDU und Grüne an, das aus dem Jahr 2013 stammende Hafenentwicklungskonzept fortzuschreiben und um eine landesweite Hafenstrategie zu ergänzen. Dabei sollen alle Häfen an der Ost- und Westküste betrachtet werden. Das Land bekenne sich „deutlich“ zu den Häfen Büsum, Glückstadt und Husum. Häfen seien „Teil der Daseinsvorsorge insbesondere für die Inseln und Halligen an der Westküste“ und hätten auch deswegen einen hohen Stellenwert, betont die Koalition.
Laut Gesamtverband Schleswig-Holsteinischer Häfen nehmen über 30 Häfen mit rund 13 Millionen Schiffsreisenden im Jahr und einem Umschlagaufkommen von mehr als 52 Millionen Tonnen Ladung jährlich eine bedeutende Handels-, Transport- und Dienstleistungsfunktion für Schleswig- Holstein, Deutschland und Europa wahr.



TOP 17 Arbeitszeitgesetz zeitgemäß weiterentwickeln - Bedürfnissen von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und Betrieben im Rahmen von Tarifverträgen gerecht werden, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/707), Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/749), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Freien Demokraten fordern erneut mehr Flexibilität im Arbeitszeitgesetz und wollen die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu 13 Stunden verlängern. Hierfür soll sich die Landesregierung im Rahmen einer Bundesratsinitiative zur anstehenden Reform des Arbeitszeitgesetzes einsetzen. In einem Alternativantrag sind auch CDU und Grüne dem Anliegen nicht abgeneigt. Sie fordern einen „Dialogprozess“ mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.
Eine Flexibilisierung entspreche den heutigen Bedürfnissen sowohl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch der Betriebe, begründen die Liberalen den Vorstoß. Denn mit Blick auf Work-Life-Balance und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wünschten sich Beschäftigte heutzutage flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten – beispielsweise eine Vier-Tage-Woche.
Den Betrieben wiederum würde die vorgeschlagene Änderung nicht nur bei der Gewinnung neuen Personals helfen, sondern sie entspräche auch dem Bedarf in einzelnen Branchen wie beispielsweise dem Gaststätten- und Veranstaltungsgewerbe bei bestimmten Veranstaltungen mit größerem Zeitumfang. Die FDP hofft zugleich mit dem Vorschlag einen Anreiz für eine stärkere Tarifbindung zu bewirken.
Schon seit Jahren treten die Liberalen für eine Reform von Arbeitszeiten und mobiler Arbeit ein. Zuletzt hatte auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts eine Neugestaltung für dieses Jahr angekündigt. Eine Abschaffung des starren Acht-Stunden-Tages im Zuge der Reform lehnt der Minister Medienberichten zufolge aber ab. 15


Für CDU und Grüne ist wichtig, dass „grundlegende Aspekte des Arbeitsschutzes sowie vorhandene arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse“ berücksichtigt werden. Sie sehen die von der Bundesregierung angekündigte Reform des Arbeitszeitgesetzes als Gelegenheit, „Flexibilität und familienfreundliche Arbeitszeiten stärker zu berücksichtigen sowie Anreize für gerechte Teilhabechancen von Eltern am Erwerbsleben zu schaffen“.



TOP 11 und 12 Arbeitszeitgesetz zeitgemäß weiterentwickeln - Bedürfnissen von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und Betrieben im Rahmen von Tarifverträgen gerecht werden, Gesetzentwüref der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/831 und 20/832), geplanter Aufruf 11:05 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Ein großes Maßnahmenpaket für Kindertageseinrichtungen sehen zwei Gesetzentwürfe vor, die CDU und Grüne einbringen. So wollen die Koalitionsfraktionen unter anderem die Zahl der zu fördernden Sprach-Kitas festlegen. Bis zu 230 dieser Einrichtungen mit speziellem Unterstützungsangebot für Kinder sollen gefördert werden, und die auslaufenden Bundesmittel werden durch ein Landesprogramm ab Juli kompensiert.
Ebenso geplant sind Maßnahmen, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Künftig sollen sozialpädagogische Assistenten, kurz SPA, Gruppen leiten können, wenn sie über mindestens zehn Jahre Berufserfahrung verfügen und eine zertifiziere Leitungsweiterbildung nachweisen. Bislang war das Erziehern vorbehalten. Und: Der Abschluss der Tarifrunde für den Sozial- und Erziehungsdienst vom Mai 2022, der für höhere Personalkosten in den Kitas sorgt, wird den Plänen zufolge auf das Fördersystem des Landes übertragen.
Weiterhin ist vorgesehen, die Möglichkeit zur Gruppenerweiterung vor dem Hintergrund des Zuzugs von Kindern geflüchteter Familien um ein Jahr zu verlängern. Kündigungen des Betreuungsvertrags aufgrund einer Behinderung des Kindes sollen mitteilungspflichtig werden. Schließlich sind im Entwurf Regelungen getroffen, um eine verlässliche Betreuung von Kindern im letzten Kindergartenjahr zwischen dem Schuljahresbeginn am 1. August und dem Einschulungstermin besser zu gewährleisten. Die sogenannte Augustlücke würde damit geschlossen.
Der Sozialausschuss hatte sich erst vergangene Woche mit den Änderungen im Kindertagesförderungsgesetz beschäftigt und dazu eine mündliche Anhörung abgehalten. Eingeladen waren dazu Vertreter aus sechs Verbänden, Vereinen und Vertretungen. 16


TOP 22 Keine symbolischen und teuren Namensänderungen - LBV muss LBV bleiben, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/792), geplanter Aufruf 11:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
CDU und Grüne haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Umbenennung des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr in Landesbetrieb Verkehr (LBV) verständigt. Die Streichung des einen Wortes aus dem Behördennamen kostet Schätzungen von Steuerzahler-Verbänden allerdings rund 210.000 Euro. Hiergegen machen jetzt die Liberalen Front im Landtag und fordern auf den Verzicht dieser Maßnahme. Kostspielige Namensänderungen von Landesbehörden, „die nachweislich reine Symbolpolitik ohne tatsächlichen Nutzen sind“, seien abzulehnen, heißt es in dem vorliegenden Antrag.
Laut Regierung würden die Kosten („eine erste Schätzung“) aufgrund des Austausches aller Namensbenennungen entstehen, etwa in Vorlagen oder der Neubeschriftung von Fahrzeugen und Schildern. Eine Kalkulation über Personalkosten für Organisation und Durchführung der Namensänderung sei noch nicht erstellt worden. Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (parteilos) ließ auf die Frage, welche konkreten Veränderungen mit der Umbenennung einhergingen, wissen: „Derzeit keine.“ Die veränderten Anforderungen an Mobilität in der Gesellschaft seien Veranlassung, sich mit einer Änderung der Bezeichnung des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr zu befassen, „um diese Anforderungen auch nach außen erkennbar werden zu lassen“, so Madsen.



TOP 41 und 42 KI-Strategie des Landes aktualisieren, Antrag der Fraktionen von SPD und FDP (Drs. 20/827) sowie Handlungsempfehlungen für die Schulen im Umgang mit ChatGPT, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/828), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Wie wirkt sich die rasante Entwicklung der Künstlicher Intelligenz (KI) auf die Gesellschaft aus? Vor dieser Fragestellung hat die SPD-Fraktion einen Antrag vorgelegt ‒ und diesen auch gleich von einer KI formulieren lassen. In dem Text heißt es, die Landesregierung solle landespolitische Ansatzpunkte identifizieren, um Chancen zu nutzen und Herausforderungen zu meistern. Thematisch enger gefasst ist ein weiterer vorliegender KI Antrag der Liberalen, der die Schulen in den Fokus nimmt und dazu auffordert, „schnellstmöglich geeignete Handlungsempfehlungen zum Umgang mit KI-basierter Software wie ChatGPT im Unterricht“ zu erarbeiten.
Bereits in der vergangenen Tagung hatte der Grünen-Abgeordnete Jan Kürschner eine KI-Rede gehalten, ohne dass es einem zuhörenden Landtagsabgeordneten aufgefallen ist. „Plötzlich hat jeder Zugang zu einer leistungsfähigen KI, die Kindergeschichten schreiben, programmieren, Reden formulieren oder Informationen zusammenfassen kann“, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Losse-Müller, bei Vorstellung des Antrags seiner Fraktion. Die Texte seien quasi nicht mehr von denen menschlicher Autoren zu unterscheiden. „Das führt zu neuen politischen Fragen.“ 17


KI ist laut SPD in der Lage, die Effizienz der Verwaltung zu steigern, Prozesse zu automatisieren und finanzielle Einsparungen zu ermöglichen. „Sie wirft aber auch neue gesellschaftliche und politische Fragen auf. Um die Potenziale voll ausschöpfen zu können und Antworten auf die neuen Fragen zu finden, muss die KI-Strategie des Landes aktualisiert werden“, heißt es in dem Antrag. Angeregt wird die Erarbeitung von Regulierungsvorschriften, die Stärkung des Datenschutzes, die Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie die Einrichtung von Test- und Demonstrationsumgebungen für KI-Anwendungen gehören.
Mit Blick auf die Schulen hat Bildungsministerin Karin Prien (CDU) bereits die Entwicklung einer Strategie angekündigt, die auf die Belange des Lernens und Lehrens eingehe, aber auch die Weiterentwicklung von Prüfungsformaten im Blick habe. „Selbstverständlich gehört dazu auch ein Leitfaden zum Umgang mit ChatGPT und anderen textgenerierenden Chatbots“, sagte sie Mitte März. Ein solches Papier werde unter anderem auf der Grundlage einer Expertenanhörung erarbeitet und bis Ende April vorgelegt.



TOP 39 Vertrauen in den Rechtsstaat stärken!, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/825), geplanter Aufruf 14:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen wollen das „Vertrauen in den Rechtsstaat stärken“. So ist ein Antrag überschrieben, der mit dem Rückblick auf den tödlichen Messerangriff in einem Regionalzug bei Brockstedt dazu aufruft, weitere Konsequenzen für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum zu ziehen. So wird unter anderem in Schleswig-Holstein ein Pilotprojekt einer multiprofessionellen Gewaltpräventionsambulanz angeregt sowie vorgeschlagen, das Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz mit einem besonderen Schwerpunkt auf das Übergangsmanagement aus dem Justiz- und Maßregelvollzug zu evaluieren.
Zudem fordern CDU und Grüne die Landesregierung mit einem Sechs-Punkte-Katalog auf, auf Bundesebene aktiv zu werden. Genannt werden unter anderem Verbesserungen beim Informations- und Datenaustausch bei der Strafverfolgung und beim Zugriff auf das Ausländerzentralregister, die Überprüfung der Definition und Erfassung von Intensiv- und Mehrfachtätern, die „konsequente und zügige Rückführung von Täterinnen und Tätern schwerwiegender Straftaten“ sowie die Unterstützung von Abkommen mit Drittstaaten zur Rückführung ausreisepflichtiger, auch staatenloser Personen.
Der Palästinenser Ibrahim A. soll am 25. Januar in einem Zug von Kiel nach Hamburg Fahrgäste mit einem Messer angegriffen und zwei junge Menschen getötet haben. Fünf weitere wurden verletzt. Erst wenige Tage zuvor war der Mann aus der Untersuchungshaft in Hamburg entlassen worden. Während der Haft soll er psychische Auffälligkeiten gezeigt haben. In der JVA gab es laut Justizbehörde zudem zwei Zwischenfälle. 18


Die Aufarbeitung des Falls erbrachte klare Mängel im Informationsaustausch zwischen Behörden in Hamburg, Kiel und Nordrhein-Westfalen, wo Ibrahim A. jeweils gelebt und auch Straftaten begangen hatte.



TOP 36 Abwasserdichtheitsprüfung nur in begründeten Verdachtsfällen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/814), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Liberalen wenden sich gegen verpflichtende Zustands- und Funktionsüberprüfungen von privaten Abwasserleitungen beziehungsweise -kanälen. Dies soll „nur bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen Änderungen und in begründeten Verdachtsfällen“ von den Behörden verlangt werden können, heißt es in einem Antrag, den die FDP im Plenum diskutieren will.
Es sei, „die Verpflichtung zur wiederholten Durchführung einer landesweiten Abwasserdichtheitsprüfung abzuschaffen und die Bekanntmachung des Ministeriums zur Einführung der DIN 1986 Teil 30 dahingehend anzupassen“, und es sei „den Kommunen in Wasserschutzgebieten die Möglichkeit zu geben, in begründeten Fällen des Verdachts auf Undichtigkeiten die Durchführung einer Abwasserdichtheitsprüfung zu verpflichten“. Die Durchführung einer Abwasserdichtheitsprüfung verursache bei Hauseigentümern Kosten, die nicht im Verhältnis zum Nutzen stünden, so die Begründung in dem FDP-Antrag.



TOP 38 und 48 Sofortprogramm: Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen, Antrag der Fraktionen von FDP, SPD und SSW (Drs. 20/824), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der Bildungsausschuss legt dem Plenum eine von CDU und Grünen getragene Beschlussempfehlung vor, die darauf zielt, den Schwimmunterricht zu stärken. Darin wird dazu aufgerufen, die Weiterqualifizierung von Lehrkräften „fortzuentwickeln“ und den Dialogprozess mit allen am Schwimmunterricht Beteiligten, wie beispielsweise dem DLRG, den Sportverbänden und den Schwimmstätten-Betreibern, „in der Intensität fortzusetzen, um auf dieser Grundlage bestehende Schwimmangebote im Land weiterzuentwickeln“. Der Opposition reicht das nicht: Sie fordern in einem nachgeschobenen Antrag verbindliche Maßnahmen, um den Schwimmunterricht festzuzurren.
So rufen FDP, SPD und SSW unter anderem dazu auf, die Schwimmfähigkeit der Schüler im Übergangszeugnis zu weiterführenden Schule zu vermerken („Kann sicher schwimmen“, „Kann nicht sicher schwimmen“ oder „Schwimmstatus unbekannt“). Außerdem sieht ein Neun-Punkte- Katalog unter anderem vor, dass die Schulaufsicht ab dem Schuljahr 2023/24 verbindlich die Umsetzung des Schwimmunterrichts an allen Schulen überprüfen soll, dass bis zum zweiten Quartal 2024 ein Verzeichnis aller für den Schwimmunterricht nutzbaren Wasserflächen in 19


Schleswig-Holstein erstellt wird und dass die Bildungsministerin parallel dazu ein Konzept zum möglichen Personaleinsatz für den Schwimmunterricht vorlegt.
Darüber hinaus wird das Sozialministerin aufgefordert, „ein Konzept zur Wassergewöhnung in der Kita“ vorzulegen. Laut den Oppositionsfraktionen führen etwa 20 Prozent der Grundschulen in Schleswig-Holstein aus verschiedensten Gründen (fehlende Wasserflächen, hoher logistischer Aufwand, fehlende Schwimmlehrkräfte) keinen Schwimmunterricht durch.



TOP 44 Politische und wirtschaftliche Bildung in den Schulen stärken, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/830), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Erneut unternimmt eine Fraktion einen Anlauf, um das Unterrichtsfach WiPo (Wirtschaft und Politik) weiter zu stärken. Diesmal sind es die Liberalen mit der Forderung, „das Fach WiPo in der Kontingentstundentafel schrittweise auszuweiten, so dass es mittelfristig bereits ab der Klassenstufe 5 flächendeckend unterrichtet werden kann“.
Die FDP verbindet das mit dem Appell, auch vor Wahlen an den Schulen aktiver auf wahlberechtigte Schülerinnen und Schüler zuzugehen. Zur Vorbereitung auf Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen sollten an den höheren Schulen „jeweils geeignete Veranstaltungen mit Kandidatinnen und Kandidaten beziehungsweise Vertreterinnen und Vertretern der aussichtsreich zur Wahl antretenden Parteien stattfinden“, heißt es in dem zur Beratung vorliegenden Antrag.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 20


Reihenfolge der Beratung der 9. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 22. März 2023 2+4+7 Haushaltsberatungen 2023 150 10:00 +28+ 58 11 Erste Lesung des Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsge- 0 12:30 setzes (März-Änderung)
2+4+7 Fortsetzung Haushaltsberatungen 2023 150 15:00 +28+ 58 Donnerstag, 23. März 2023 13 Anteile der Eltern an den schulischen Bildungskosten ihrer Kinder 34 10:00 sowie Kostenanteile der Schulträger 20+45 Kinderarmut beenden – gesellschaftliche und soziale Teilhabe von 30 10:34 Kindern und jungen Menschen gewährleisten sowie Kontinuierliche Weiterentwicklung der Sozial- und Armutsberichter- stattung 3 Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften 30 11:04 18+37 Beitritt des Landes Schleswig-Holstein als Streithelfer für die Minority Sa- 32 11:34 +49+ fePack Initiative sowie Umsetzung und Bericht des Arbeitsprogramms der 59 EU-Kommission für 2023 in Schleswig-Holstein und Europabericht 2022-2023 6 Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes 30 12:06
9+19 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Denkmale 30 15:00 sowie Kulturdenkmale schützen 10 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanz- 30 15:30 ausgleich in Schleswig-Holstein 23 Vorkaufsrecht abschaffen und einen Runden Tisch zum Thema Flächen- 30 16:00 tausch einrichten 26+47 Flexiblere Umsetzung der Abbauverpflichtung von zwei Windenergieanla- 30 16:30 gen beim Repowering sowie mehr Windleistung in Schleswig-Holstein er- möglichen 29 Eine "Bau-Hanse" für den Norden 30 17:00 Freitag, 24. März 2023 34 Schleswig-Holstein steht an der Seite der Ukraine! 5 10:00 32+46 Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sicherstellen 30 10:05 und unsere Häfen in Schleswig-Holstein zukunftssicher aufstellen 17 Arbeitszeitgesetz zeitgemäß weiterentwickeln - Bedürfnissen von Ar- 30 10:35 beitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und Betrieben im Rahmen von Tarifverträgen gerecht werden 11+12 Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsge- 30 11:05 setzes (März-Änderung) sowie Erste Lesung des Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförde- rungsgesetzes (Mai-Änderung) 22 Keine symbolischen und teuren Namensänderungen - LBV muss LBV blei- 30 11:35 ben
41+42 KI-Strategie des Landes aktualisieren sowie 30 14:00 Handlungsempfehlungen für die Schulen im Umgang mit ChatGPT 39 Vertrauen in den Rechtsstaat stärken! 30 14:30 21


36 Abwasserdichtheitsprüfung nur in begründeten Verdachtsfällen 30 15:00 38+48 Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen 30 15:30 44 Politische und wirtschaftliche Bildung in den Schulen stärken 30 16:00



Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vor- gesehen (Sammeldrucksache 20/) :


TOP 5 Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein 8 Gesetz über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts sowie zur Änderung weiterer Rechtsvor- schriften 21 Bericht zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen 24 Bericht über die Cybersicherheit unserer Infrastruktur 33 Berichtswesen zur EU-Sprachencharta 50 Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zukünftig vorläufig erlassen 51 Weideprämie einführen 52 Stellungnahme im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betr. Wahlprüfungsbeschwerde zur Landtagswahl am 8. Mai 2022; Az. LVerfG 1/23


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 14 Länderfinanzverwaltung in Schleswig-Holstein 15 Junge Menschen in Studium und Ausbildung unterstützen - Programm „Junges Wohnen“ in Schleswig- Holstein umsetzen 16 Gesellschaft vor Verfassungsfeinden schützen 25 Berichtsantrag Stromverteilnetzplanung 27 Stationäre Geburtshilfe in Schleswig-Holstein absichern 30 Gesundheit schützen - nationaler Aktions- und Handlungsplan gegen PFAS 31 Förderung von Musikschulen durch ein Musikschulfördergesetz 35 Rolle der Finanzbehörden bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Jüdinnen und Juden, von Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma lückenlos aufklären 40 Schulabschluss an Förderzentren anerkennen 43 Mündlicher Bericht zu jungen Menschen ohne Schulabschluss 53 Bericht der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche 54 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsi- dentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages 55 2. Tätigkeitsbericht der Geldwäscheaufsicht beim Finanzministerium für den Zeitraum 2020 bis 2022 56 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) 57 Bericht zur Förderung der Nachbarsprache Dänisch