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24.02.23
16:48 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 31: Vorläufigkeitserklärung für Grundsteuerbescheide derzeit nicht erforderlich

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 24. Februar 2023
Beate Raudies: Vorläufigkeitserklärung für Grundsteuerbescheide derzeit nicht erforderlich TOP 31: Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zukünftig vorläufig erlassen (20/716) „Erneut sprechen wir heute über die Grundsteuerreform. Am 19. Februar, also vor einer Woche, waren mehr als 1 Million Grundsteuererklärungen bei den FinÄ eingegangen. Am Ende hat sich die Fristverlängerung also gelohnt, genauso wie die Abkehr vom Prinzip der digitalen Erklärung. Denn rund ein Sechstel aller Erklärungen wurden auf Papier abgegeben. Was zwar für das Land zusätzliche Kosten verursacht, aber aus Gründen der BürgerInnenfreundlichkeit unbedingt zu begrüßen ist. Ich habe von Anfang auf die schlechte Vorbereitung hingewiesen, immer wieder auf Nachbesserungen gedrängt und nicht mit Kritik gespart. Aber wenn am 19. Februar fast 400.000 Bescheide erstellt waren, zeigt das auch, dass die FinÄ bei der Bearbeitung der Massenfälle jetzt zügig vorankommen. Und auch deshalb will ich an dieser Stelle noch einmal die Gelegenheit nutzen, den Beschäftigten in der Steuerverwaltung für ihren Einsatz im vergangenen Jahr zu danken. Sie halten das Land am Laufen.
Ich habe es gerade gesagt – rund 400.000 Bescheide waren Mitte Februar erstellt. Ich hätte schon gerne gewusst, wie hoch die Zahl am von mir abgefragten Stichtag war, aber nicht zum ersten Mal antwortet das Ministerium nicht auf meine eindeutige Frage. Und nicht nur einmal habe ich die erbeteten Auskünfte in einer PM des Finanz-Ministeriums gelesen, bevor die Antwort bei mir eintraf. Für den heutigen TOP ist das nicht relevant, aber vielleicht könnten wir hier zum bewährten Verfahren zurückkehren.
Zurück zu den Bescheiden: Bei 400.000 erstellten Bescheiden liegen knapp 20.000 Einsprüche vor. Da scheint mir noch kein Massenphänomen vorzuliegen, dass es rechtfertigen würde, die Bescheide für vorläufig zu erklären. Und ich sehe im Übrigen auch die Voraussetzungen nicht erfüllt: Denn die Vorläufigkeit nach § 165 AO betrifft nicht den gesamten Steuerbescheid, sondern nur einen oder gegebenenfalls mehrere einzelne Punkte. Ein Bescheid wird z.B. dann vorläufig festgesetzt, wenn die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens bei dem Gerichtshof der Europäischen Union [EuGH], dem Bundesverfassungsgericht oder einem obersten Bundesgericht ist. Oder wenn die Auslegung

1 eines Steuergesetzes Gegenstand eines Verfahrens beim Bundesfinanzhof [BHF] ist. Davon sind wir derzeit noch weit entfernt. Sollten wir irgendwann so weit sein, habe ich volles Vertrauen in den Bundesfinanzminister, der das Verfahren dann auf den Weg bringen würde. Deswegen werden wir dem Antrag der FDP heute nicht zu stimmen.“



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