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24.02.23
15:30 Uhr
B 90/Grüne

Anna Langsch zum Schutzprogramm für Menschenrechtsverteidiger*innen

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 23 – Schutzprogramm für Pressesprecherin Menschenrechtsverteidiger*innen Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt die Sprecherin für Menschenrechte 24105 Kiel der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Anna Langsch: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 069.23 / 24.02.2023


Menschenrechte sind das Fundament unserer gemeinsamen Werteordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg*innen,
vielen Dank, lieber SSW, für diesen Antrag. Nicht zuletzt deswegen, weil er uns ermög- licht, auch unter dem Eindruck der Gedenkstunde des heutigen Morgens hier im Haus einmal mehr über Menschenrechte zu sprechen. Angesichts des Krieges in der Ukraine und der damit einhergehenden, angespannten weltpolitischen Lage ist es umso wichtiger, uns immer wieder aufs Neue daran zu erinnern und zu vergewissern, was die Grundla- gen, was die Fundamente unserer gemeinsamen Werteordnung sind. Und die Men- schenrechte zählen unzweifelhaft dazu.
Ich selbst habe sieben Jahre in einer NGO gearbeitet, die sich für Akzeptanz, Entstigma- tisierung und Gleichstellung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt engagiert. In nicht we- nigen Ländern der Welt hätten meine ehemaligen Kolleg*innen und ich diese Arbeit nicht so ungehindert leisten können. Wir müssen gar nicht weit in die Ferne schweifen, um auf Länder zu stoßen, in denen bereits die Arbeit, die wir dort geleistet haben, nicht so ohne weiteres möglich gewesen wäre. Und auch hier möchte ich noch einmal anknüpfen an die Gedenkveranstaltung am heutigen Morgen: Die Entmenschlichung der ukrainischen Bürger*innen durch die russische Propaganda hat Prof. Dr. Carlo Masala benannt. Wo- rauf er nicht hingewiesen hat, ist, dass auch wir, dargestellt als kollektiver Westen, Ziel dieser Entmenschlichungen sind.
Es ist in dieser Zeit also wichtiger denn je, gewaltfreie, friedvolle Wege zur Stärkung un- seres Wertefundaments nicht aus dem Blick zu verlieren und auf ihnen voranzuschreiten. Die Unterstützung von Personen, die sich auf der ganzen Welt für die Einhaltung und Stärkung von Menschenrechten einsetzen, befürworte ich aus voller Überzeugung.
Seite 1 von 2 Allerdings glaube ich, dass wir zusammen noch einige Fragen zu klären haben, welche Wege hierfür geeignet scheinen. Ich halte es für nicht trivial, Strukturen zu schaffen, die Menschenrechtsverteidiger*innen einen geförderten Aufenthalt in Deutschland und eine darauffolgende Rückkehr ins Heimatland ermöglichen. Soll das für Menschen gelten, die in ihrem Heimatland bereits politisch verfolgt sind? Wie schaffen wir hier dann eine Ab- grenzung zum Recht auf Asyl?
Ein derartiges Stipendium wäre darauf ausgerichtet, dass diese Menschen in ihre Hei- matländer zurückkehren, um dort ihre Menschenrechtsarbeit fortzusetzen. Wie stellen wir sicher, dass diese Rückkehr nach einem solchen Aufenthalt in unserem Land noch mög- lich wäre? Wie stellen wir sicher, dass ein solches Stipendium und eine anschließende Rückkehr nicht zu einer noch größeren Gefährdung im Heimatland führen, möglichweise gar für das persönliche Umfeld der betreffenden Person. Welche außenpolitischen Kon- sequenzen könnte das haben?
Der vorliegende Antrag stößt bei mir und meiner Fraktion auf eine große Offenheit. In ihrem Antrag schreiben sie selbst, dass es in dieser Sache einigen Klärungsbedarf gibt. Ich halte deshalb eine Ausschussüberweisung für den genau richtigen Weg, um diese Fragen miteinander zu diskutieren und hoffe sehr, dort gemeinsame Ideen entwickeln zu können, wie das Land Schleswig-Holstein einen Beitrag leisten kann, Menschenrechts- verteidiger*innen weltweit zu unterstützen.
Vielen Dank.
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