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24.02.23
12:25 Uhr
B 90/Grüne

Nelly Waldeck zum E-Government-Gesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 20 - Bericht der Landesregierung zur Erreichung der Pressesprecherin Ziele des E-Government-Gesetzentwurfes Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt die digitalpolitische Sprecherin 24105 Kiel der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Nelly Waldeck: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 065.23 / 24.02.2023

Wir nehmen die Sorgen und Anregungen der Verbände und der Digitalwirtschaft ernst
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
zunächst einmal danke ich Ihnen, Herr Minister, für den Bericht. Erst im November haben wir den Gesetzentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes hier im Plenum dis- kutiert.
Was damals galt, gilt auch noch heute: Bereits jetzt sieht unsere Beschaffungsordnung vor, Dataport als zentralen Dienstleister zu beauftragen und somit die Vergabeverfahren zu zentralisieren.
Daran hat sich nichts geändert. Mit dieser Beschaffungsordnung wurden in Schleswig- Holstein 28 Prozent der IT-Leistungen des Onlinezugangsgesetzes von Dataport und 72 Prozent der Leistungen von fremden IT-Dienstleistern erbracht.
Das zeigt, die Vergabe über Dataport hat bisher funktioniert. Über zwei Drittel der IT- Leistungen wurden dabei an externe Unternehmen vergeben. Von einem Monopol kann da bislang keine Rede sein.
Als der Entwurf zur Änderung des Gesetzes hier im Plenum diskutiert wurde, haben wir klar gesagt, dass wir offen für Kritik sind und uns mit dieser genau beschäftigen, bevor Entscheidungen getroffen werden. Das haben wir auch getan.
Das Bild der Verbände und der Digitalwirtschaft fiel, obgleich sich durch die Änderung am Gesetz nichts an der Beschaffungsordnung ändert, negativer aus als gedacht.


Seite 1 von 2 Der Kern: Es sei zunehmend schwierig, neben Dataport als Konkurrent aufzutreten und unattraktiv, an Ausschreibungen teilzunehmen. Gerade von der privaten Digitalwirtschaft wird zudem kritisiert, dass Dataport sehr freie Handhabe habe, welche Leistungen selbst erbracht werden.
Diese Kritik nehmen wir ernst. Wenn Dataport eine Leistung an Externe vergibt, müssen einerseits die Bedingungen so gestaltet werden, dass auch kleinere Unternehmen, ohne große Personalstände mit Ausschreibungskenntnissen, sich bewerben können. Anderer- seits müssen wir dafür sorgen, dass es überhaupt attraktiv bleibt, sich auf zu erbringende Leistungen zu bewerben.
Mit der Verlängerung der Übergangsfrist des Umsatzsteuergesetzes hat sich die Situa- tion auch nochmal geändert. Deswegen ist es nur folgerichtig, das E-Government-Gesetz erstmal zurückzuziehen.
Die Sorgen und Anregungen der Verbände gilt es dennoch zu berücksichtigen. Wir müs- sen prüfen, wie wir die Teilnahmebedingungen bei Ausschreibungen erleichtern können. Auch die Frage, welche Leistungen Dataport selbst erbringt und welche ausgeschrieben werden sollen, gehört zu dieser Diskussion dazu.
Durch mehr Klarheit, welche Leistungen bei Dataport erbracht werden sollen und welche nach fairem Wettbewerbsprinzip ausgeschrieben werden, können wir sicherstellen, dass Dataport keine monopolartige Stellung erhält. Dieser Prozess ist aber kompliziert und braucht Zeit.
Klar ist, dass Datensouveränität und Datensicherheit weiterhin an erster Stelle stehen müssen. Ausschreibungen müssen so konzipiert sein, dass nicht vertrauenswürdige Un- ternehmen klar ausgeschlossen werden.
In der Anhörung im Wirtschaftsausschuss wurden Sorgen geäußert und genau dafür sind diese Anhörungen auch da: Feedback von betroffenen Akteur*innen einzuholen, um ge- gebenenfalls politisch nachsteuern zu können.
Das machen wir, aber das geschieht nicht von heute auf morgen, sondern braucht Zeit. Deswegen wundere ich mich schon, dass gerade mal zwei Wochen nach der Rücknahme des Gesetzentwurfs die FDP einen Bericht einfordert, in dem die Landesregierung ein „breit gefächertes Maßnahmenpaket“ vorstellen soll.
Man könnte fast den Eindruck bekommen, es gehe der FDP gar nicht darum, die Belange der Verbände und der Digitalwirtschaft ernsthaft zu berücksichtigen, sondern nur um eine Show des Kollegen Buchholz.
Vielen Dank!
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