Dirk Kock-Rohwer zum Tierschutz auf Schlachthöfen
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 11 + 29 + 41 – Verbesserung des Tierschutzes auf Pressesprecherin Schlachthöfen Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der tierschutzpolitische Sprecher 24105 Kiel der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Dirk Kock-Rohwer: Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Nr. 056.23 / 23.02.2023Tierschutzverstöße sind in keinem Fall hinzunehmenSehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,Tierschutzverstöße bei Schlachtungen sind in keinem Fall hinzunehmen. Ich denke, dar- über besteht hier Einigkeit.Im September haben wir an dieser Stelle bereits über das Thema gesprochen und die Anträge zur Beratung in den Fachausschuss überwiesen. Inzwischen hat dazu eine um- fangreiche, zunächst schriftliche, später mündliche Anhörung im Ausschuss stattgefun- den.Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll gewesen, weiter im Ausschuss über die Konsequen- zen aus der Anhörung zu beraten. Stattdessen ist aber die FDP mit ihrem neuen Antrag, den sie genauso gut dort hätte stellen können, der Beratung im Ausschuss zuvorgekom- men. Dies hat uns bewogen, ebenfalls einen Antrag hier in das Plenum einzubringen, damit wir auf einer Ebene diskutieren können.Vielleicht hätten wir uns auch auf einen gemeinsamen Beschluss einigen können. Große Differenzen zwischen den Fraktionen sehe ich eigentlich nicht. Einig war man sich auch unter den Angehörten: Es gibt Missstände, die es zu beseitigen gilt. Das Kontrollsystem und die Zusammenarbeit der Behörden müssen verbessert werden.Über den Weg dorthin gibt es unterschiedliche Vorstellungen. Aber eigentlich nicht im Grundsatz, sondern lediglich in Nuancen. Auch wir sind der Ansicht, dass Videoüberwa- chung ein Teil der Lösung sein kann. Aber eben nur ein Teil. Dabei muss der Datenschutz Beachtung finden, und das ist nicht trivial.Wir begrüßen, dass der Bund eine rechtliche Grundlage für Videokontrollen in Seite 1 von 2 Schlachthöfen schaffen möchte. Dies war auch eine der Empfehlungen aus der Anhö- rung. Und es ist sehr zu begrüßen, dass im Kreis Rendsburg Eckernförde jetzt ein Pilot- projekt mit einer Kameragestützten Überwachung des Schlachtvorgangs gestartet wird, um festzustellen, ob dies ein einträglicher Weg ist, der auch die Menschen vor Ort mit- nimmt.Ich danke an diese Stelle nochmals allen, die sich an der Anhörung beteiligt und uns mit ihren Beiträgen wichtige Hinweise geliefert haben. Dort kamen verschiedene Aspekte zum Vorschein, die wir alle beachten sollten, statt uns einen herauszupicken. Es muss die besondere Situation kleiner Schlachtbetriebe berücksichtigt werden, die wir ja erhal- ten wollen, von denen es eigentlich noch viel mehr geben sollte, denn kurze Wege zur Schlachtung sind im Sinne des Tierschutzes.Darum müssen wir schauen, wie wir diese Betriebe von Kontrollkosten entlasten können. Denn die schlagen beim Schlachten am Fließband pro Einheit natürlich viel geringer zu Buche als bei einer handwerklichen Schlachtung. Dazu kommt, dass es kaum noch Ve- terinär*innen gibt, die bereit sind, die Fleischbeschau in kleineren Betrieben durchzufüh- ren. Ein Problem, für das wir eine Lösung finden müssen, dass aber durch Videokontrol- len nicht gelöst wird.Und wir möchten, das hatten wir auch im Koalitionsvertrag zum Ausdruck gebracht, mo- bile Schlachtungen erleichtern. Dazu wäre erforderlich, dass dieses Thema von den Ve- terinärbehörden möglichst unbürokratisch und im Land einheitlich gehandhabt wird.In besagter Schlachterei, die Anlass für diese Debatte war, ist es auch zu unzulässigen Schlachtungen offensichtlich kranker und verletzter Tiere gekommen. Deshalb müssen wir auch darüber sprechen, wie mit verletzten Tieren umgegangen wird, die nicht einer regulären Schlachtung zugeführt, aber auch nicht erfolgreich behandelt werden können.Der Begriff dafür ist Nottötung. Das hört sich nicht schön an und ist es auch nicht. Ich spreche hier auch als ehemaliger Tierhalter und weiß, wovon ich rede. Aber wir müssen es ansprechen, statt wegzuschauen.Auch hierbei gilt das Tierschutzgesetz, mit der Maxime, Leiden der Tiere zu verhindern. Die Tötung muss unbedingt vor Ort stattfinden, ein Transport verbietet sich in dem Fall. Und es sollte möglichst schnell geschehen, dabei aber fachgerecht und für das Tier so schonend wie möglich.Unser Antrag berücksichtigt alle diese Punkte. Daher bitte ich um Zustimmung.Vielen Dank! *** 2