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17.02.23
12:16 Uhr
SPD

Martin Habersaat: Die Schulpflicht ist Teil des Kindeswohls

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 1 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de PRESSEMITTEILUNG #518 17.02.2023

Martin Habersaat Die Schulpflicht ist Teil des Kindeswohls Anlässlich des nur durch Zufall öffentlich gewordenen Falls eines Jungen, der seit über fünf Jahren keine Schule mehr besucht hat, erklärt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Martin Habersaat:
„Bildung ist ein Menschenrecht. Jedes Kind hat das Recht auf eine Schulausbildung. Die gesetzliche Schulpflicht besteht in Deutschland vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Die Pflicht, in Vollzeit die Schule zu besuchen, dauert bis zur 9. oder 10. Klasse. Danach besteht eine Pflicht zur Berufsausbildung, falls nicht eine allgemeine Schule (zum Beispiel das Gymnasium) besucht wird. Diese Schulpflicht ist ein Eingriff in die Erziehungsfreiheit der Eltern und begründet sich mit dem Kindeswohl. Es darf nicht sein, dass Eltern ihren Kindern das Recht auf Bildung vorenthalten.
Der nur durch Zufall öffentlich gewordene Fall eines Jungen, der seit mehr als fünf Jahren keine Schule mehr besucht, mahnt zum Hinsehen. Es ist ein Fall, der eigentlich nicht vorkommen darf. Wir müssen darüber reden, ob und wie sehr Jugendämter und Familiengerichte es als kindeswohlgefährdend be- trachten, wenn Kinder und Jugendliche von der Schule ferngehalten werden. Wir müssen auch darüber reden, ob bisherige Konzepte von Schulen und Schulämtern ausreichen. Wieder einmal haben wir es mit einer Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe zu tun. Die beiden Ministerinnen sind in der Pflicht, aus der Aufarbeitung dieses Falles und ähnlicher Fälle geeignete Konsequenzen zu ziehen. Landtag und Ausschüsse werden dabei gerne helfen, die gestrige Sitzung des Bildungsausschusses war der Auftakt.“



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