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27.01.23
12:27 Uhr
SPD

Marc Timmer zu TOP 22: Anforderung an Justizsoftware bitte woanders debattieren!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 27. Januar 2023
Marc Timmer: Anforderung an Justizsoftware bitte woanders debattieren! TOP 22: Die Funktionalität der Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbank in Schleswig-Holstein verbessern (Drs. 20/577 (neu)) „Den Hintergrund dieses Antrages kann ich leider nicht nachvollziehen. Ich verstehe nicht, was dieses Anliegen hier im Plenum zu suchen hat. Der Bund hält zwar mehrheitlich die Anteile an der Juris GmbH, dennoch ist sie privatwirtschaftlich organisiert. Ich gehe davon aus, dass es eine vertragliche Beziehung zwischen Bund und Land oder Land und Jurist GmbH gibt, aus dem sich die Nutzungsrechte, Veränderungen, Weiterentwicklungen der Juris-Software ergeben. Soweit der Antrag einer Interpretation zugänglich ist, soll es im Kern offenbar genau um das Managen von Anforderungen an eine Softwarelösung gehen. Dies sind grundsätzlich Details einer vertraglich vereinbarten Leistungserbringung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, die wohl kaum ins Plenum eines Parlamentes gehören. Die Vorschläge für eine Verbesserung einer Software kann die Landesregierung – gerne auch auf Initiative von Fraktionen - beim Anbieter direkt adressieren. Oder wollen wir ernsthaft Anträge im Plenum debattieren, die die Funktionalitäten von Kaffeemaschinen, Kopieren, Heizungssysteme betreffen – oder von anderen Software-Programmen im Einsatz. Dies ist nicht wirklich weiterführend. Darüber hinaus kann der Adressat mit dem Antrag wohl kaum etwas anfangen, da die von Ihnen gewünschten Anforderungen nicht konkretisiert sind. Für die Juristen unter Ihnen: Wo ist der vollstreckungsfähige Inhalt? Was soll denn nun an der Software verändert werden? Wie sieht eine bessere Funktionalität aus? Wollen Sie, Herr Kürschner, ernsthaft an einer entsprechenden Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Suchfunktionen teilnehmen? Oder gibt es vielleicht eine bessere Version, für die mehr bezahlt werden muss?
Auf welcher Grundlage sollte bitte in diesem Rahmen eine Entscheidung fallen? Dies ist mir wirklich schleierhaft. Oder zielt der Antrag darauf ab, dass die Landesregierung selbst programmiert. Abwegig? Das dachte ich auch, bis ich den Antrag der Regierungsfraktion zur Green-IT Strategie las. Denn hier wird unter Punkt 6 die Landesregierung zur Programmierung aufgefordert. Respekt, Landesregierung. Das hätte ich nicht gedacht. Falls Sie aber mit dem Antrag darauf abzielen, dass die Landesregierung öffentlich-zugängliche Informationen wie beispielsweise Gesetze oder Verordnungen bestmöglich zum Nutzen der Öffentlichkeit im

1 Sinne von Open Data verarbeitet und anbietet, dann wären wir dabei. Dem kann ich was abgewinnen. Ebenso Ihrer Forderung nach einer digitalen Version von Amtsblatt und GVOBl. Über derartige Arbeitsaufträge können wir gerne sprechen. Aber die Zurverfügungstellung und Aufbereitung von Open Data, idealerweise im Wege der Open Source ist natürlich eine völlig andere Sache, die sich in diesem Antrag nicht wiederfindet.
Es gibt nun wirklich wichtigere Themen, anstatt Anforderungen an ein bestimmtes Software- Produkt zu besprechen. Ihre Zeit möchte ich deshalb mit diesem Antrag nicht weiter beanspruchen. Vielen Dank.“



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