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23.01.23
16:39 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Haushaltsberatungen, Respekt für Einsatzkräfte, LNG-Importinfrastruktur in Brunsbüttel, Asyl- und Migrationspolitik, Stärkung der Tarifbindung, Frauenhausfinanzierung

Nr. 146 / 23. Januar 2023


Themen der Plenarsitzung: Haushaltsberatungen, Respekt für Einsatzkräfte, LNG-Importinfrastruktur in Brunsbüttel, Asyl- und Migrationspolitik, Stärkung der Tarifbindung, Frauenhausfinanzierung

Zu seiner 7. Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 25. Januar, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen die Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2023, die Forderung nach mehr Respekt für die Einsatzkräfte im Land, die Einrichtung der LNG-Importinfrastruktur in Brunsbüttel, die Forderung nach einer Vorbildfunktion der EU bei der Asyl- und Migrationspolitik, die Stärkung der Tarifbindung in Schleswig-Holstein sowie die Frauenhausfinanzierung im Land.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.


Aktuell:
Der SSW hat am Freitag einen Dringlichkeitsantrag mit dem Titel „Kein CCS in Schleswig-Holstein und deutschen Küstengewässern in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)“ vorgelegt. Das Parlament muss zu Beginn der Tagung die Dringlichkeit bestätigen, damit das Papier auf die Tagesordnung gesetzt werden kann. Hierfür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.
Darum geht es: Der SSW ruft den Landtag dazu auf, die ablehnende Haltung des Parlaments gegenüber der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid und der damit verbundenen CCS- Technologie zu bekräftigen. Zuletzt hatten die Landtagsfraktionen im Juni vergangenen Jahres einen entsprechenden Ablehnungs-Beschluss aus dem Jahr 2014 einstimmig erneuert. Abgelehnt wurde sowohl die CO2-Speicherung in Schleswig-Holstein wie auch eine Verpressung des 2


klimaschädlichen Gases unter dem Meeresboden in deutschen Küstengewässern innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Der SSW beruft sich bei der Begründung der Dringlichkeit auf einen Artikel in der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung vom 20. Januar („Günther: CO2-Verpressung auch im Norden“). Darin heißt es, dass Ministerpräsident Daniel Günther Möglichkeiten für CCS „mit Pragmatismus und Offenheit“ prüfen will. „Wir müssen diese Debatte führen, auch wenn mir natürlich klar ist, dass es Widerstände und Bedenken gibt auch bei unserem Koalitionspartner in Kiel“, wird der CDU-Politiker in dem sh:z-Artikel zitiert. Wenig später schränkte er auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa ein, dass kein CO2 auf dem Festland gespeichert werden soll. „Die für die Speicherung geeigneten Flächen liegen ausschließlich in der Außenwirtschaftszone, also mindestens zwölf Seemeilen vor der Küste“, sagte er. Die Verpressung von CO2 würde in mindestens 80 Metern Wassertiefe und zwei bis drei Kilometer unterhalb des Meeresbodens erfolgen.
CCS steht für „Carbon Capture and Storage“ (Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid). Bei diesem Verfahren wird das bei einer Verbrennung freiwerdende CO2 vom Abgasstrom getrennt, verflüssigt und unter der Erde eingeschlossen. Als Speicherorte dienen alte Gas- oder Erdöllagerstätten, salzhaltige Gesteinskörper oder der Meeresuntergrund. In Kreisen der Ampel- Regierung in Berlin gibt es schon länger Überlegungen, die CCS-Technik zu nutzen.
Stichwort: Dringlichkeit: Die Tagesordnung einer Landtagssitzung steht zehn Tage vor Tagungsbeginn fest. Ein Beratungsgegenstand, der nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann kurzfristig eingeschoben werden, wenn das Plenum die Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nötig.



Mittwoch, 25. Januar, 10 bis 18 Uhr

TOP 4, 5, 34 und 36 Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2023, Gesetzentwürfe der Landesregierung (Drs. 20/530 und 20/531), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 20/522), Bericht der Landesregierung (Drs. 20/514), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 120 Minuten
Die seit Juni amtierende schwarz-grüne Landesregierung plant für 2023 einen Haushalt von rund 16 Milliarden Euro, der die Schuldenbremse außer Kraft setzt. Etwa 15,2 Milliarden Euro sollen durch Einnahmen gedeckt werden, sagte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) Mitte Januar bei Vorlage ihres Etat-Entwurfs, der in dieser Tagung in Erster Lesung beraten wird. Die Differenz von rund 740 Millionen Euro soll mit einer konjunkturell bedingten Neuverschuldung von 280 Millionen Euro und etwa 460 Millionen Euro aus Rücklagen geschlossen werden, darunter etwa 125 Millionen Euro aus dem Ukraine-Notkredit.Bereits Ende Dezember hatte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) es als sinnvoll bezeichnet, wegen der Energiekrise auf Landesebene bei 3


Bedarf die Schuldenbremse auszusetzen. Das sei vorausschauende Krisenpolitik und absolut notwendig, sagte er. „In unbeeinflussbaren Notlagen mit erheblichen Auswirkungen auf den Haushalt gibt uns die Schuldenbremse die Möglichkeit, auch die Notfalloption zu ziehen.“ Mit den aufgenommenen Krediten gehe sein Land verantwortungsvoll um – so würden nicht genutzte Notkredite aus der Corona-Zeit bereits Ende dieses Jahres getilgt.
An Investitionen sieht der erste Haushalt der Koalition von CDU und Grünen rund 1,7 Milliarden Euro vor, was einer Investitionsquote von 10,5 Prozent entspricht. Die Zinsausgaben sollen in diesem Jahr um etwa 100 Millionen Euro auf 480 Millionen Euro steigen. Ein weiterer Schwerpunkt des Zahlenwerks: Die Personalausgaben des Landes sollen um rund 230 Millionen Euro auf 5,2 Millionen Euro steigen. Vorgesehen ist die Anhebung der Zahl der Personalstellen im Land um 1430 auf mehr als 56.000. Profitieren sollen Schulen, Polizei, Justiz, die Steuer- und die allgemeine Verwaltung. Unter anderem sind 776 neue Lehrerstellen vorgesehen, die Polizei soll 164 und die Justiz 102 neue Stellen bekommen. Der aktuelle Personalbericht mit einer Übersicht zu den Landesbediensteten im Jahr 2021 liegt vor und fließt in die Debatte mit ein. Eine Unsicherheit für die Zukunft liegt laut Heinold in den Tarifabschlüssen. So seien bisher jährlich Erhöhungen von zwei Prozent vorgesehen. Man wolle diesen Wert für 2024 und 2025 auf drei Prozent anheben. Gerechnet werde auch mit höheren Zinsbelastungen in den kommenden Jahren, sagte die Finanzministerin. Für das Ziel, Schleswig-Holstein zum ersten klimaneutralen Industrieland zu machen, sollen 200 Millionen Euro aus der Auflösung des letzten HSH Nordbank- Portfolios bereitgestellt werden. Unter anderem sind für ein Wasserstoffprojekt in Heide 15 Millionen Euro vorgesehen.
Im Zuge der Beratung wird dem Landesrechnungshof für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt. Dies sieht eine einstimmig verabschiedete Empfehlung des Finanzausschusses vor.


TOP 6 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens zur Förderung von Bürgerenergieprojekten im Land Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/569), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Landesregierung erhöht die Mittel für den Klimaschutz. Der bereits 2018 als Sondervermögen Bürgerenergie.SH entstandene Fördertopf wird laut eines zu den Haushaltsberatungen vorgelegten Gesetzentwurfs auf 195 Millionen Euro vergrößert, „Das Zusammenfallen von Klima- und Energiepreiskrise zwingt uns dazu, dem Umstieg auf Erneuerbare Energien in allen Bereichen maximale Priorität einzuräumen“, begründete Energiewendeminister Tobias Goldschmidt (Grüne) den Schritt bei Vorlage des Entwurfs in der vergangenen Woche.
Große Posten in dem Paket sind das Investitionsprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ mit 75 Millionen Euro. Weitere 75 Millionen dienen zur Unterstützung der Kommunen bei der Wärmewende. Investitionen in Nah- und Fernwärmenetze sollen unterstützt werden. 45 Millionen Euro sollen für die Dekarbonisierung der Wirtschaft in Schleswig-Holstein zur Verfügung stehen ‒ das ist die Umstellung auf Techniken, bei denen kein Kohlendioxid mehr in die Atmosphäre abgegeben wird. 4


TOP 13 Runden Tisch Ökolandbau schaffen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/566), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Das Ziel im Auge, den Anteil an ökologisch wirtschaftenden Betrieben im Land zu verdoppeln, fordern die Koalitionsfraktionen einen Runden Tisch zum Ökolandbau im Land. „Unter Beteiligung der Landesvereinigung Ökologischer Landbau, des Bauernverbandes, der Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft und weiterer Akteure aus Forschung und Bildung und der Wertschöpfungskette“ sollen Wege gefunden werden, die Rahmenbedingungen für den Ökolandbau zu intensivieren. Als ein Schwerpunkt wird in dem vorliegenden Antrag der Ausbau der Verarbeitungs- und Vermarkungswege genannt. Die Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen betonen in dem Papier: „Wir bekennen uns klar zur heimischen Landwirtschaft, ob konventionell oder ökologisch.“ Der Anteil an Öko-Betrieben ‒ derzeit sechs bis sieben Prozent – soll verdoppelt werden. Die Grünen hatten vor der Landtagswahl 30 Prozent als Zielmarke ausgegeben. Bundesweit liegt der Anteil der Öko-Betriebe bei rund zehn Prozent.


TOP 2 Gesetz zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen, Gesetzentwurf der Fraktionen des SSW, FDP und SPD (Drs. 20/21), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 20/587), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Ein Gesetzentwurf von SSW, FDP und SPD, mit dem die Beteiligung von Bürgern an den Ausbaukosten komplett abgeschafft werden soll, steht vor der Ablehnung. Schwarz-Grün hat den Plan im Innen- und Rechtsausschuss abgelehnt. Anstelle der früheren Pflichtbeteiligung gilt momentan eine Kann-Regelung. Die Kommunen entscheiden selbst, ob sie ihre Bürger heranziehen, wenn deren Straße instandgesetzt wird.
In etwa 20 Prozent der schleswig-holsteinischen Kommunen werden die Bürger zur Kasse gebeten. Oppositionsvertreter hatten deswegen in der Ersten Lesung im Juni 2022 von einem „Ärgernis“ und einer „Ungerechtigkeit“ gesprochen. Die Koalition sieht die Kann-Regelung hingegen als Teil der kommunalen Eigenständigkeit.


TOP 9 Bundesratsinitiative gegen Online-Tierhandel, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/437), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD will per Parlamentsbeschluss die Landesregierung dazu drängen, sich auf Bundesebene für eine einschränkende Regelung des Online-Tierhandels einzusetzen. „Unseriöse Verkäufe gefährden das Tierwohl genauso, wie unüberlegte, nicht sachkundige Tierkäufe. Die Gefahr, dass Tiere unüberlegt und spontan gekauft werden, ist über Online-Plattformen besonders groß“, heißt es in einem zur Beratung vorliegenden Antrag. Die Sozialdemokraten monieren, dass es kaum Regelungen für den Online-Handel mit Tieren gebe ‒ Missachtung der Tierschutzstandards und des Tierwohls durch Verkäufer, die ihre Identität im Internet nicht preisgeben müssten, seien nicht ausgeschlossen. 5


Mit Verweis auf Tierschutzorganisationen wird in dem Antrag zudem kritisiert, dass viele der Tiere – meist im Ausland – unter tierschutzwidrigen Bedingungen aufgezogen und unter schlechten Bedingungen nach Deutschland transportiert würden. Außerdem könnten Tiere vor dem Kauf nicht persönlich in Augenschein genommen werden, und es finde keine ausführliche, persönliche Beratung statt. Die SPD-Fraktion hatte bereits im Dezember 2018 einen ähnlich lautenden Antrag vorgelegt. Der Vorstoß war nach Ausschussberatungen im August vergangenen Jahres einvernehmlich für erledigt erklärt worden, nachdem zuvor die Länder Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein einen Antrag in den Bundesrat eingebracht hatten, der auf Änderungen der rechtlichen Bestimmungen zum Handel mit Tieren im Internet und in Printmedien abzielte. Im Bundesrat war dann im Oktober 2019 beschlossen worden, dass die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen im Tierschutzrecht zu schaffen habe.
Aktuell geht aus einer Antwort (20/2904) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU- Bundestagsfraktion (20/2721) hervor, dass die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag den weltweiten Online-Handel mit lebenden Tieren stärker regulieren will. Danach soll „für den Online- Handel mit Heimtieren eine verpflichtende Identitätsüberprüfung“ eingeführt werden.


TOP 11 Freier Handel stärkt Frieden, Fortschritt und Wohlstand, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/503), Alternativantrag der Fraktionen von SSW und SPD (Drs. 20/533), Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/538), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die FDP will ein Zeichen für den freien Handel als „wichtige Grundlage für Frieden, Fortschritt und Wohlstand“ setzen und fordert die Landesregierung auf, die Pläne für neue Freihandelsabkommen konstruktiv zu unterstützen. Insbesondere sprechen sich die Liberalen für „einen neuen Anlauf für ein transatlantisches Handelsabkommen mit den USA“ aus. Die Vereinigten Staaten seien für Europa der wichtigste strategische und wirtschaftliche Verbündete. Aber auch Pläne für Abkommen mit Chile, Mexiko, Australien und Neuseeland sowie mit dem südamerikanischen Zusammenschluss Mercosur sollen nach dem Willen der Antragsteller vorangetrieben werden. Anlass des Antrags: Anfang Dezember hatte der Bundestag die CETA-Vereinbarung mit Kanada ratifiziert.
In einem Alternativantrag begrüßen SSW und SPD Freihandelsabkommen grundsätzlich, warnen aber davor, „ökonomische, soziale und ökologische Nachhaltigkeit“ bei neuen Abkommen außer Acht zu lassen. Deshalb, so die Forderung, soll sich der Landtag „gegen neue Formen des Protektionismus aussprechen, wie sie dem Inflation Reduction Act der USA zugrunde liegen“. Gleiches gelte für Freihandelsabkommen mit Chile und Mexiko, das Mercosur-Abkommen, sowie für mögliche weitere Freihandelsabkommen mit anderen Staaten.
CDU und Grüne wiederum begrüßen das CETA-Abkommen und rufen die Bundesregierung dazu auf, sich für die Ratifizierung von CETA auch in anderen EU-Staaten einzusetzen. Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage seien Partnerschaften grundsätzlich zu stärken, politische 6


Abhängigkeiten von einzelnen Ländern zu reduzieren und Importländer als auch Absatzmärkte breiter aufzustellen.
Anfang Dezember hatte der Bundestag das „Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen“ der EU mit Kanada, kurz CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement), ratifiziert. Diesen Schritt begrüßt die FDP in ihrem Antrag ebenfalls. CETA biete neue und sichere Absatzmärkte und stärke damit viele Unternehmen und Arbeitsplätze. Der Entscheidung über das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada waren jahrelange schwierige Debatten vorausgegangen. CETA ist seit September 2017 vorläufig in Kraft – allerdings nur in den Bereichen, für die allein die EU zuständig ist und nicht die Mitgliedstaaten.


TOP 14 Bericht über den Ölunfall am Nord-Ostsee-Kanal, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/567), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Fast zwei Wochen war der Nord-Ostsee-Kanal (NOK) über den Jahreswechsel hinweg nach einer Ölhavarie gesperrt. Nach Angaben des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) waren wegen eines Lecks in einer Pipeline mindestens zwölf Kubikmeter Rohöl in den Kanal gelangt, Spezialschiffe nahmen bei den Reinigungsarbeiten 36 Kubikmeter Öl-Wasser-Gemisch auf. Seit dem 3. Januar kann die weltweit meistbefahrene künstliche Seewasserstraße wieder befahren werden. Jetzt setzen die Koalitionsfraktionen das Thema auf die Tagesordnung und fordern auf Grundlage eines mündlichen Regierungsberichts eine Diskussion im Plenum.
Laut Industrie- und Handelskammer entstand durch die 13-tägige Sperrung beträchtlicher volkswirtschaftlicher Schaden. Es sei von einem zweistelligen Millionenbetrag auszugehen, sagte ein Sprecher. Durchschnittlich befahren rund 100 Schiffe den Kanal am Tag. Wegen der Vollsperrung mussten die Schiffe warten oder den langen Weg durchs Skagerrak nehmen.
Der Vorsitzende der „Initiative Kiel Canal“, Jens Knudsen, hatte sich nach Wiedereröffnung des Kanals kritisch über die Dauer der Sperrung geäußert und stellte deren Verhältnismäßigkeit in Frage. „Die Politik muss in die Lage versetzt werden, pragmatische Entscheidungen zu treffen.“ Der Großteil des in den Kanal gelangten Öls sei bereits Ende Dezember beseitigt gewesen. Grünen Umweltminister Tobias Goldschmidt konterte: „Der Schutz der Bevölkerung, der Gewässer und vor allem auch der Einsatzkräfte vor Ort hat eine frühere Öffnung nicht zugelassen.“ Rohöl sei so ziemlich das Schlimmste, was einem Gewässer passieren könne. 7


Donnerstag, 26. Januar, 10 bis 18 Uhr

TOP 26 Mehr Respekt für unsere Einsatzkräfte - Akzeptanz und Wertschätzung für die Arbeit unserer Einsatzkräfte stärken, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/584), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Nach den Ausschreitungen gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste in der Silvesternacht fordert die FDP im Kieler Landtag „mehr Respekt für unsere Einsatzkräfte“. Die Liberalen zeigen sich „bestürzt“ über die Vorfälle und machen sich für „schnellstmögliche“ strafrechtliche Konsequenzen stark. Zudem verweist die FDP auf den „hohen Anteil von jungen, männlichen Tätern mit Migrationshintergrund“ und spricht sich für eine „offene Debatte“ aus, „wie Integrationsdefizite abgebaut werden können und die Vermittlung unserer Werteordnung besser gelingen kann“.
Außerdem unterstreicht die FDP: „Die Reduzierung dieser Debatte auf eine Diskussion zu einem Böllerverbot in der Silvesternacht ist weder zielführend noch angemessen.“ Damit wendet sich die Oppositionsfraktion gegen die Position von Sozialministerin Aminata Touré (Grüne), die sich per Twitter gegen „dämliche Metadebatten über Integration“ gewandt hat und die sich stattdessen für ein Verbot von Böllern eingesetzt hat: „Wie schwer kann es sein, eine so einfache Lösung für ein klares Problem zu finden?“ Einer ein paar Tage später veröffentlichen Umfrage zufolge ist Schleswig-Holstein wie mehr als die Hälfte aller Bundesländer wohl doch gegen ein generelles Böllerverbot in Deutschland. Die neun Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen-Anhalt und das Saarland sprachen sich dagegen aus, wie eine am Freitag veröffentlichte Umfrage des Berliner „Tagesspiegel“ unter den 16 Innenministerien der Länder ergab. Nach Auffassung der FDP müssen die Vorfälle umfassend aufgearbeitet werden, und in der Öffentlichkeit müsse für „Akzeptanz und Respekt“ gegenüber den Einsatzkräften geworben werden, etwa in Schulen und Sportvereinen. Zudem müssten Betroffene psychologisch betreut und in Gewaltprävention geschult werden. Am Wochenende bezog Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) Stellung zu dem Thema: Man müsse etwa mit Blick auf die Krawalle an Silvester Klartext sprechen, sich aber gleichzeitig sensibel genug ausdrücken, damit niemand verletzt werde, betonte er. „Das gilt auch für die Debatte um die Silvesternacht – da fühlten sich Menschen mit Migrationshintergrund in denselben Topf geworfen, obwohl sie in großer Mehrheit die Krawalle selbst verurteilen.“ CDU- Fraktionschef Friedrich Merz hatte arabischstämmige Jugendliche als „kleine Paschas“ bezeichnet. Dadurch hätten sich viele persönlich angegriffen gefühlt, die der Parteivorsitzende gar nicht adressieren wollte, meinte Günther. Er hätte den Begriff daher „nicht verwendet“.
In der Silvesternacht hat es laut einem Bericht des Berliner „Tagesspiegel“ bundesweit mindestens 282 Angriffe auf Einsatzkräfte der Polizei und der Feuerwehr gegeben. Das berichtet das Blatt unter Berufung auf eine eigene Umfrage unter allen 16 Innenministerien der Länder. Die höchste Zahl an Attacken gab es der Zeitung zufolge in Berlin. Hier bestätigte die Polizei 59 angezeigte Angriffe gegen Polizisten und 43 gegen Feuerwehr und Rettungsdienst, wie es hieß. In 8


Zusammenhang mit Silvester waren in Berlin 145 Menschen mit 18 verschiedenen Nationalitäten festgenommen worden. Darunter waren zahlreiche Fälle wegen direkter Angriffe auf Polizisten und Feuerwehrleute.


TOP 16 Mündlicher Bericht zur Einrichtung der LNG-Importinfrastruktur in Brunsbüttel, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/571), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
In Kürze steht in Brunsbüttel die Eröffnung des dritten Terminals für verflüssigtes Erdgas (LNG) an. Am Freitag bereits traf an der Elbe mit der „Höegh Gannet“ das nunmehr dritte schwimmende LNG-Terminal in Deutschland ein. Es wird in den kommenden Wochen betriebsbereit gemacht. Im niedersächsischen Wilhelmshaven an der Nordsee sowie in Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern an der Ostsee sind bereits zwei Terminals betriebsbereit. Jetzt fordert die FDP in dieser Tagung einen mündlichen Regierungsbericht „über die Schaffung einer LNG-Importinfrastruktur zur Nutzung einer sogenannten Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) für die Gaseinspeisung in Brunsbüttel“.
Es soll nach dem Willen der Liberalen auch dargestellt werden, welche Rückschlüsse auch für andere Vorhaben aus diesem Projekt gezogen werden können. Die Landesregierung hat bereits verlauten lassen, sie sehe in den schnellen Errichtungen der LNG-Terminals „ein Musterbeispiel, wie Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung aussehen kann“. Dies sagte CDU- Ministerpräsident Daniel Günther. „Wir haben das schwimmende LNG-Terminal in einer Geschwindigkeit auf den Weg gebracht, die sich vorher kaum jemand hätte vorstellen können.“ Dazu gehörten auch der Leitungsanschluss an das Gasnetz und die Genehmigung für den Bau einer größeren, 55 Kilometer langen Anbindungsleitung nach Hetlingen (Kreis Pinneberg). Diese soll bis Ende 2023 fertig sein.
In Brunsbüttel sollen zunächst mit Hilfe des Spezialschiffs „Höegh Gannet“ 3,5 Milliarden Kubikmeter Gas in das Netz eingespeist werden und ab Fertigstellung der langen Anbindungsleitung 7,5 Milliarden. Ein stationäres Terminal, das auf eine Kapazität von zehn Milliarden Kubikmetern im Jahr kommen soll, soll 2026 fertig sein.


TOP 15 Voller Einsatz für die Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/568), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die FDP-Fraktion begrüßt die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Fehmarnbelt-Querung. Das Gericht hatte am 14. Dezember 2022 entschieden, dass die geplante Schaffung von Ausgleichsflächen für Riffe rechtmäßig ist. Zugleich betonen die Liberalen in einem zweiseitigen Antrag die „Wichtigkeit“ des Projekts und rufen die Landesregierung dazu auf, „die Feste Fehmarnbelt-Querung inklusive der Hinterland-Anbindung im zeitlich vereinbarten Rahmen zu realisieren.“ Dies beinhalte auch, sich auf Bundesebene für eine Beschleunigung von Planungs- 9


und Genehmigungsverfahren für solche Straßen- und Schienenprojekte einzusetzen und die Bundesregierung bei entsprechenden Gesetzgebungsvorhaben zu unterstützen.
Konkret regen die Liberalen eine Orientierung am bundesweit eingeführten Beschleunigungsgesetz an, mit dem die schnelle Realisierung der Flüssiggas-Importstruktur gewährleistet werden konnte. Dies würde die Realisierung der Hinterland-Anbindung – bestehend aus dem Ausbau der B 207, der Modernisierung der Schienenanbindung, des Baus einer neuen Stromtrasse sowie dem Weiterbau der A 20 – massiv beschleunigen und wäre somit im Interesse des Landes, heißt es in dem Papier. Der 18 Kilometer lange deutsch-dänische Straßen- und Eisenbahntunnel soll von 2029 an die Insel Fehmarn und die dänische Insel Lolland verbinden. Die Kosten betragen nach Angaben des dänischen Bauherren Femern A/S 7,1 Milliarden Euro. Derzeit arbeitet Dänemark bereits eifrig an dem Bauwerk. Mit Fertigstellung des Tunnels muss aber auch der Anschluss auf deutscher Seite fertig sein. Der Tunnel soll die Fahrzeiten zwischen den Boom- Regionen Hamburg und Kopenhagen von bislang fünf Stunden auf künftig unter drei Stunden verkürzen.
Ein weiterer Schwerpunkt auf deutscher Seite ist bei der Hinterland-Anbindung auch die alte Brücke zwischen dem Festland und Fehmarn, die den Verkehr nach Eröffnung des Belt-Tunnels nicht bewältigen kann. Hier soll ein Tunnel als Ersatz gebaut werden. Die Bahn hatte die Kosten ursprünglich auf 714 Millionen Euro beziffert. Sicher ist bereits, dass angesichts dramatisch gestiegener Preise die Summe höher ausfallen wird. Das gilt auch für die Sanierung der Sundbrücke, die zunächst mit rund 30 Millionen Euro veranschlagt war. Sie soll für Fußgänger, Radfahrer und langsame Fahrzeuge erhalten bleiben.


TOP 18 Einrichtung eines Kompetenzzentrums für klimaneutrale Wärmeerzeugung in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/573), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Ein Kompetenzzentrum soll die Kommunen bei der Umsetzung einer durch das Energiewende- und Klimaschutzgesetz geforderten klimafreundlichen Wärmeerzeugung unterstützen. Dies sieht ein von CDU und Grünen vorgelegter Antrag vor. Das Kompetenzzentrum soll innerhalb bereits vorhandener Strukturen entstehen, etwa angesiedelt bei der Energie- und Klimaschutzinitiative der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Zudem soll das Projekt für klimaneutrale Wärmeversorgung eine Schnittstelle zum Kompetenzzentrum kommunale Wärmewende des Bundes bilden, heißt es in dem Papier.
Die Koalitionsfraktionen verweisen auf den Breitband-Ausbau im Land. Hier habe ein Kompetenzzentrum „erfolgreich und schnell wichtige Entwicklungen befördern und vorantreiben“ können. Auch beim Ausbau einer klimafreundlichen Wärmeerzeugung gelte: „Wir können die Akteure nicht allein lassen, damit rasche Fortschritte erzielbar sind“, schreiben CDU und Grüne in dem Antrag. 10


TOP 19 und 32 Einführung eines Digitalchecks sowie Green-IT Strategie weiterentwickeln, Anträge der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/574 und 20/591), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
CDU und Grüne wollen „effizienter und nachhaltiger“ bei der Gesetzgebung und der Aufstellung von Verordnungen werden. Dabei soll die Weiterentwicklung des Digitalisierungsprozesses helfen ‒ und das energiesparend und ressourcenschonender. Das sind die beiden Kernpunkte einer gemeinsamen Debatte zum „Digitalcheck“ und zur „Green-IT“-Strategie, zu der die Koalitionsfraktionen zwei Anträge vorgelegt haben.
Im Bereich der digitalen Praxistauglichkeit und Nutzerfreundlichkeit zeigen sich oftmals Probleme erst, wenn das Gesetz oder die Verordnung längst beschlossen ist. Um die Qualität der Gesetzgebung zu verbessern, soll daher künftig die Möglichkeit der digitalen Ausführung bereits im Vorfeld von Gesetzgebungsverfahren geprüft werden. Ziel des sogenannten Digitalchecks ist es laut Antrag, „Gesetzes- und Verordnungsentwürfe vor Beschlussfassung einer Analyse zu unterziehen und dabei die Erfahrungen Dritter einzubeziehen“. Bis Herbst dieses Jahres soll die Landesregierung hierzu Vorschläge erarbeiten.
Unter „Green IT“ versteht man die Bestrebungen, die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik über deren gesamten Lebenszyklus hinweg möglichst umwelt- und ressourcenschonend zu gestalten. Dies beinhaltet neben der Optimierung des Ressourcenverbrauchs während der Herstellung, des Recyclings und der Entsorgung der Geräte im Sinne der Kreislaufwirtschaft auch den effizienten und ressourcenschonenden Betrieb. CDU und Grüne wollen nun, dass die Landesregierung bis zum Sommer einen Vorschlag für eine Weiterentwicklung der 2017 beschlossenen „Green-IT“ Strategie erarbeitet. Schwerpunkt soll dabei der private Sektor sein. Die Weiterentwicklung soll sich auch hin zu einer CO2-neutralen, nachhaltigen und fairen IT in der Landesverwaltung ausrichten. Hierzu fordert Schwarz-Grün die Umsetzung von acht Punkten, darunter die Erstellung eines standardisierten jährlichen Messberichts, an dem abgelesen werden kann, wie sich der Energieverbrauch der IT in der Landesverwaltung entwickelt, oder Softwarelösungen so „zu designen“, dass diese einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten oder möglichst energieeffizient funktionieren.
Die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik ist weltweit für etwa zwei Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Frühere Messungen in Schleswig-Holstein haben ergeben, dass der auf die IT und Digitalisierung in einer Verwaltung entfallende Anteil der CO2-Emissionen etwa ein Viertel ausmacht und mit fortschreitender Digitalisierung weiter zunehmen könnte. Bis spätestens 2040 soll die Stromversorgung von Landesliegenschaften CO2-frei erfolgen und durch die Nutzung erneuerbarer Energien realisiert werden. 11


TOP 8 Die EU muss Vorbild bei der Asyl- und Migrationspolitik sein!, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/420), Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/540), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der SSW sorgt sich um die Lage an den EU-Außengrenzen und setzt sich für eine bessere EU- Flüchtlingspolitik ein. Die Oppositionsfraktion fordert von den EU-Staaten verbindliche Vereinbarungen – denn: „Gerade mit Blick auf die Entwicklung der Geflüchtetenzahlen ist eine nachhaltige und gemeinsame Lösung der EU-Mitgliedsstaaten im Bereich der Asyl- und Migrationspolitik unerlässlich“, schreibt der SSW in seinem Antrag. Festgehalten werden solle unter anderem eine faire und verpflichtende Verteilung von Schutzsuchenden zwischen den EU- Staaten, die Einhaltung humanitärer Standards an den EU-Außengrenzen und die Verhinderung neuer Flüchtlingslager sowie eine staatlich koordinierte und europäisch getragene Seenotrettung. Außerdem müsse dafür gesorgt werden, dass sogenannte Push-Backs im Mittelmeer strafrechtlich verfolgt würden.
Der SSW beruft sich auf Zahlen der Europäischen Kommission aus dem Herbst, demnach über die westliche Balkanroute bis September 2022 fast dreimal so viele Menschen in die Europäische Union geflüchtet sind als noch im Vorjahr. Es seien insgesamt 86.000 „irreguläre Grenzübertretungen“ registriert worden – etwa zehn Mal so viele wie 2019. Unterdessen hat die EU-Kommission angesichts des starken Anstiegs der illegalen Migration über das Mittelmeer die Regierungen der EU-Staaten zu mehr Zusammenarbeit aufgerufen. Ein zentraler Punkt sei, die Solidarität und die Lastenteilung zu verbessern, sagte der für Migration zuständige Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas Ende November bei einem Krisentreffen der Innenminister in Brüssel. Zudem seien eine bessere Zusammenarbeit bei Rettungseinsätzen für Migranten und eine engere Kooperation mit Herkunfts- und Transitländern wichtig.
In einem Alternativantrag stützen die Koalitionsfraktionen das Ziel, „zu einer gemeinsamen und fairen Asyl- und Migrationspolitik“ in Europa zu kommen und seitens des Landes Schleswig- Holstein entsprechend initiativ zu werden. Ausdrücklich begrüßen CDU und Grüne eine Flüchtlingsaufnahme „im Rahmen des geltenden Rechts“ und bekräftigen vor diesem Hintergrund einen Landtagsbeschluss aus dem Februar des vergangenen Jahres (Drs. 19/2817). Und: „Die Landesregierung wird aufgerufen, sich auf EU- und Bundesebene dafür einzusetzen, der kommunalen Ebene mehr finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme, Unterbringung und Teilhabe schutzsuchender Menschen zu bieten“, heißt es in dem Papier.


TOP 28 Mündlicher Bericht zur Stärkung der Tarifbindung in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/586), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD will die Aktivitäten der schleswig-holsteinischen Landesregierung zur Stärkung der Tarifbindung auf den Prüfstand stellen. Dieses Ziel hatten CDU und Grüne im Koalitionsvertrag verankert. Nun verlangen die Sozialdemokraten in dieser Landtagstagung einen mündlichen Regierungsbericht zur Umsetzung. Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (parteilos) habe im 12


September im Landtag „eine höhere Tarifbindung als Aufgabe aufgegriffen“, heißt es in dem Antrag. Die SPD beklagt, dass Schleswig-Holstein der Lohnkeller unter den westdeutschen Flächenländern sei. „Um das zu ändern und um faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen zu erreichen, braucht es eine höhere Tarifbindung in Schleswig-Holstein.“ Damit könne auch dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.
In dem geforderten Bericht soll die Landesregierung auch auf ihre „Aktivitäten in Zusammenarbeit mit den Sozialpartner*innen zur Unterstützung der Tarifbindung beim Windanlagenhersteller Vestas“ eingehen. Ende letzten Jahres hatten Mitarbeiter des Unternehmens in Deutschland und in Dänemark für Verhandlungen über einen Tarifvertrag demonstriert und waren mehrmals in mehrtägige Streiks getreten. Die Geschäftsführung hatte die Tarifverhandlungen im Juli abgebrochen. Das Unternehmen will über Entgeltfragen nur mit dem Betriebsrat sprechen. Die Gewerkschaft dagegen will bei Vestas Tarifverhandlungen erzwingen.


TOP 22 Die Funktionalität der Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbank in Schleswig- Holstein verbessern, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/577), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Seit 2005 stellen Gerichte veröffentlichungswürdige Entscheidungen von besonderem Interesse nach eigenem Ermessen in die sogenannte Landes-Rechtsprechungsdatenbank ein. So hat jeder Bürger Zugriff auf derzeit rund 30.000 Gesetze und Verordnungen, aber auch Verwaltungsvorschriften und Ortsrechte. Die nicht gewerbliche Nutzung der Entscheidungstexte ist in der Regel kostenfrei. CDU und Grüne fordern nun in Abstimmung mit der Rechtsanwaltskammer eine Überarbeitung der Datenbank durch den Betreiber.
Der Regierungskoalition geht es um eine bessere Suchfunktion. Gesetze sollen einfach per Schlagwort gefunden werden können. Außerdem soll es künftig einen systematischen Überblick über die Gesetze der jeweiligen Rechtsbereiche mit Hilfe von Empfehlungen geben. Zudem soll die Landesregierung prüfen, welche Voraussetzungen zu schaffen sind, um eine rein digitale Veröffentlichung von Amtsblatt sowie Gesetzes- und Verordnungsblatt zu ermöglichen. CDU und Grüne erhoffen sich durch die Digitalisierung der Bekanntmachungen neben mehr Anwenderfreundlichkeit, „den Ausgabeprozess wesentlich zu beschleunigen“ und den Zugang zu den amtlichen Inhalten deutlich zu erleichtern.


TOP 23 Modernisierung unserer Landespolizei weiter vorantreiben, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/578), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Die SPD-Fraktion im Landtag bemängelt, dass die Polizei noch immer mit Dienstausweisen aus Papier ausgestattet ist. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung aufgefordert, im Plenum mündlich „zum Sachstand der Einführung eines einheitlichen digitalen Polizeidienstausweises“ zu berichten. Die Oppositionsfraktion verweist darauf, dass sich Schleswig-Holstein im vergangenen 13


Jahr mit acht weiteren Bundesländern darauf verständigt habe, einen einheitlichen und fälschungs- sicheren Polizeidienstausweis einzuführen.
Der geforderte Bericht soll insbesondere „einen Überblick über die operative Umsetzung und die bisherigen Fortschritte des Vorhabens“ geben. Des Weiteren fragt die SPD nach den Funktions- und Verwendungsmöglichkeiten sowie der Fälschungssicherheit der neuen digitalen Ausweise.


TOP 24 Der Bund muss seinen Beitrag zur Sanierung des Wikingecks leisten, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/582), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der Streit um die Finanzierung der Altlastensanierung von kontaminierten Flächen der Wiking- Halbinsel in Schleswig schwelt seit Jahren. Mit Blick auf die auch vom Landtag getragene Einrichtung der Modellregion Schlei zur Verbesserung der Gewässerqualität rufen CDU und Grüne den Bund dazu auf, als Eigentümer der Bundeswasserstraße Schlei und angrenzender Flächen seinen Anteil an der Sanierung zu leisten. Die Beteiligungspflicht liege deutlich höher als die vom Bund angekündigten zwölf Prozent der Sanierungskosten, schreiben die Koalitionsfraktionen in einem zur Beratung vorliegenden Antrag.
Zudem, so CDU und Grüne, sei der 2020 zugesagte Beitrag zur Finanzierung „unverzüglich in die Wege zu leiten, damit die Sanierung in diesem Frühjahr ausgeschrieben werden kann“. In dem Antrag wird betont, dass sich am Schleswiger Wikingeck „eine der größten bekannten Altlasten in Schleswig-Holstein“ befindet. Eine zügige Sanierung der Altlast am Wikingeck sei unabdingbar. Im vergangenen Jahr waren die Kosten für die Sanierung der mit Schadstoffen kontaminierten Flächen seitens des Umweltministeriums in Kiel auf rund 28 Millionen Euro beziffert worden.
Darum geht´s: Von dem Grundstück eines ehemaligen Gaswerks und einer Teer- und Dachpappenfabrik am Wikingeck gelangen giftige Stoffe durch den kontaminierten Boden in die Schlei. Das betroffene Areal umfasst rund 6110 Quadratmeter Land- und etwa 3400 Quadratmeter Wasserfläche. Nach umfangreichen Untersuchungen war eine Machbarkeitsstudie für die Sanierung des Standorts erstellt und ein Sanierungsplan für eine Dekontamination aufgestellt worden. Die geplante Sanierung ist dringend erforderlich, um die eingetretenen Umweltschäden zu minimieren und weitere Belastungen insbesondere der Schlei zu verhindern. 14


Freitag, 27. Januar, 10 bis 16 Uhr

TOP 27 Mit der Vor-Ort-für-dich-Kraft den Zusammenhalt in Schleswig-Holstein stärken, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/585), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Sozialdemokraten wollen im Land die „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ wecken. Mit diesem Begriff ist ein Antrag überschrieben, der zunächst 100 neue Stellen einfordert, um anknüpfend an die Idee einer „Gemeindeschwester“ Lücken in den Versorgungsstrukturen zu schließen, wie SPD-Fraktionschef Thomas Losse-Müller bei Vorstellung des Vorstoßes in der vergangenen Woche sagte. Infolge des demografischen Wandels seien viele Menschen mittlerweile allein, Vereinsamung nehme zu, soziale Zuwendung werde weniger und Pflege sei ein Produkt geworden. Es müsse etwas passieren, um Menschen kurzfristig zu helfen und Kontakte mit ihnen zu pflegen. Die SPD beziffert die Kosten für die geforderten 100 Stellen auf jährlich fünf Millionen Euro.
Nach dem Willen der SPD soll das Land zunächst für dreieinhalb Jahre zu 100 Prozent die sogenannten Vor-Ort-für-dich-Kräfte bezahlen. Diese sollen die Angebotslücke zwischen gesundheitlicher, pflegerischer und sozialer Unterstützung schließen, im Dorf oder Stadtquartier präsent sein und „aufsuchende Sozialarbeit“ machen. Eine Person soll für 2000 bis 3000 Menschen zuständig sein, früh Unterstützungsbedarf erkennen und bei der Vermittlung medizinischer, pflegerischer und sozialer Leistungen als Lotse wirken.
Die SPD orientiert sich auch an Modellen in Rheinland-Pfalz und Hessen. Man müsse von Einzelprojekten hin zu dauerhaften Strukturen kommen, sagte Losse-Müller. Die Kosten würden sich refinanzieren, weil sich mit präventiver Arbeit die Kosten im Gesamtsystem verringerten.


TOP 10 Lehrkräftegewinnung durch umfassende Strategie zukunftsfähig aufstellen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/492), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Schülerzahlen steigen stärker als erwartet und immer mehr Lehrkräfte aus den geburtenstarken Jahrgängen gehen in den Ruhestand. Vor diesem Hintergrund bekräftigen die Koalitionsfraktionen die zu Jahresbeginn vom Landtag verabschiedete „Allianz für Lehrkräftebildung“ und sprechen sich darauf aufbauend für einen Handlungsplan zur Lehrkräftegewinnung aus. So soll eine langfristige, tragfähige Personalversorgung sichergestellt werden kann. Die Landesregierung wird in einem entsprechenden Antrag aufgefordert, bis spätestens zum Sommer 2023 ein Strategie-Plan vorlegen.
CDU und Grüne regen unter anderem an, Wert auf „Maßnahmen zur Erhöhung des Studienerfolges in der ersten Phase der Lehrkräftebildung“ zu legen. Auch Vorschläge zur Erleichterung des Lehramtswechsels könnten hilfreich sein sowie „die Entwicklung und Ausweitung 15


von Qualifizierungsmaßnahmen für die derzeit in den Schulen eingesetzten nicht als Lehrkräfte ausgebildeten Personengruppen“.
Zu Beginn des Schuljahres hatte das Bildungsministerium gemeldet, dass an den allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein 211 Lehrerstellen offen waren. Insgesamt gab es im August 19.564 Vollzeitstellen für Lehrkräfte an den 759 allgemeinbildenden Schulen. Auf 1903 von ihnen wurden für das neue Schuljahr 2882 neue Lehrkräfte befristet oder unbefristet eingestellt.


TOP 20 Mündlicher Bericht zum Sachstand der Grundsteuererklärungen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/575), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Jetzt bleibt nicht mehr viel Zeit: Bis zum 31. Januar müssen alle Grundeigentümer die neue Grundsteuer-Erklärung abgegeben haben. Doch bisher hatten dies zuletzt erst knapp 60 Prozent der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner gemacht. Mit Stand Jahresende 2022 waren laut Finanzministerium landesweit 682.743 Erklärungen für insgesamt etwa 1,3 Millionen neu zu bewertende Immobilien eingegangen. Die FDP fordert nun einen mündlichen Bericht zum Sachstand.
Zunächst war vorgesehen, die Erklärungen schon bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Diese Frist wurde dann aber wegen zögerlichen Rücklaufs auf Beschluss der Länderfinanzminister bis Ende Januar verlängert. Medienberichten zufolge ist eine weitere Fristverlängerung für das Finanzministerium kein Thema. Die FDP hatte öffentlich kritisiert, dass das Land die gesetzten Anforderungen nicht einmal selbst erfülle. Die Abgabequote für die landeseigenen Liegenschaften sei demnach noch geringer als die der Bürger.
Bei einer verspäteten oder keiner Abgabe drohen zum Teil hohe Zwangsgelder. Grundlage der Erklärung für Eigentum ist eine bundesweite Reform der Grundsteuer, die ab 2025 neu berechnet werden soll. Das ging aus einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts hervor. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.
Bisher arbeiteten die Finanzämter beim Wert einer Immobilie nämlich mit veralteten Daten. Zur Kalkulation wurden ostdeutsche Datensätze von 1935 und westdeutsche von 1964 verwendet. Bundesweit müssen nun fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.


TOP 25 Ganztagsbetreuung im Grundschulalter früher umsetzen – Betreuungslücken schließen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/583), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
In Schleswig-Holstein beginnen in den kommenden Jahren die Sommerferien später als in den Vorjahren. Vor diesem Hintergrund fordert die SPD, die Ganztagsbetreuung an Grundschulen zum Schuljahr 2024/25 vorzuziehen. Eltern von Kindern, die in den nächsten Jahren eingeschult werden, hätten ein Betreuungsproblem, heißt es in einem entsprechenden Antrag. 2024 dauern 16


die Sommerferien bis Ende August und 2025 bis in die erste Septemberwoche hinein – das Kita- Jahr endet jedoch bereits am 31. Juli. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist zwar bereits beschlossen, doch die Regelung greift erst ab dem Jahr 2026 für die Schulneulinge.
Die zu überbrückende Betreuungslücke würde die meisten Urlaubsansprüche der Eltern überfordern, sagte der SPD-Bildungspolitiker Martin Habersaat bei Vorstellung des Antrags vergangene Woche. „Das betrifft etwa 25 000 Kinder in jedem Jahr.“ Kinder bis zur Einschulung deshalb länger in der Kita zu lassen, bereite jedoch den Eltern Probleme, die auf einen Kitaplatz warten. Sollte Schleswig-Holstein die Ganztagsbetreuung vorziehen, habe das Land auch bessere Chancen, Fachkräfte dafür zu finden, führte Habersaat aus. Bauliche Vorbereitungen für eine Ganztagsbetreuung würden bereits getroffen, die meisten Schulen hätten bereits Ganztagsangebote.
Bund und Länder hatten 2021 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule beschlossen, der schrittweise eingeführt wird. Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift die Regelung bei Kindern der 1. Klasse, ab 2029/2030 bei allen Klassen. Der Rechtsanspruch soll ‒ bis auf maximal vier Wochen – auch in den Ferien gelten. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung hatte im vergangenen Sommer ergeben, dass für die Umsetzung bis Ende des Jahrzehnts mehr als 100.000 pädagogische Fachkräfte fehlen könnten.


TOP 29 Auskömmliche Investitionsmittel für Krankenhäuser bereitstellen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/588), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Schleswig-Holsteins Kliniken stehen finanziell unter Druck, etwa wegen Einnahmeausfällen während der Corona-Pandemie, als zahlreiche Operationen abgesagt und Stationen geschlossen werden mussten. Hinzu kommen gestiegene Energiekosten und die hohe Inflation. Vor diesem Hintergrund fordern SPD, FDP und SSW die Landesregierung auf, „auskömmliche Finanzmittel für versorgungsrelevante Krankenhausinvestitionen bereitzustellen“.
Aktuell durchläuft das Diako-Krankenhaus in Flensburg ein Insolvenzverfahren und hat den Abbau von 110 Arbeitsplätzen angekündigt. Die Imland-Klinik mit Standorten in Eckernförde und Rendsburg hat im Dezember ebenfalls ein Insolvenzverfahren eingeleitet, im Gespräch ist eine Fusion mit dem Städtischen Krankenhaus Kiel. Das in finanzielle Notlage geratene Marien- Krankenhaus in Lübeck soll Berichten zufolge vom UKSH übernommen werden.
Zudem sind an mehreren Orten im Lande kostenintensive Neubauten geplant. Das Großprojekt „Sana Lübeck 2030“ mit dem Bau eines neuen Krankenhauses soll bis 2029 abgeschlossen sein. Im Kreis Pinneberg will die Regio-Klinik ein neues Zentralkrankenhaus errichten, die Städte Elmshorn und Pinneberg bewerben sich als Standort. Die Opposition im Landtag hatte zuletzt auf feste Zusagen des Landes zur Finanzierung dieser Maßnahmen gedrängt. Der Landtag hatte bereits im Dezember über das Thema debattiert.
Unterdessen hat das Land mit der Vorfinanzierung von Bundeshilfen in Höhe von rund 48 Millionen Euro an die Krankenhäuser begonnen. Nach einer Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins habe 17


Berlin bundesweit 1,5 Milliarden Euro als pauschale Hilfe für Energiemehrkosten bis Ende März angekündigt, teilte das Gesundheitsministerium Mitte Januar mit. Diese Zahlungen kommen aus Sicht der Landesregierung aber zu spät, da die wirtschaftliche Situation vieler Kliniken bereits jetzt gefährdet sei. Die Summe von rund 48 Millionen Euro sei der Betrag, den der Bund aufgrund der Bettenzahlen für Schleswig-Holstein berechnet habe. Die Vorfinanzierung erfolgt den Angaben zufolge aus Mitteln des Ukraine-Notkredits.
Die Debatte über die Nord-Kliniken erfolgt vor dem Hintergrund der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigten Krankenhausreform. Aufgrund der Erfahrungen während der Pandemie will der Minister die Fallpauschalen, die die Kliniken für Operationen und Behandlungen erhalten, absenken. Im Gegenzug sollen die Vorhaltepauschalen erhöht werden, mit denen die Bereitstellung einer medizinischen Grundversorgung honoriert wird. Zudem ist eine stärkere Spezialisierung der Kliniken geplant. Die Länder fordern mehr Mitsprache bei der Reform.


TOP 33 Über 25 Jahre Frauenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein - Gesicherte bundeseinheitliche Frauenhausfinanzierung, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW (Drs. 20/593), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Das Angebot an Frauenhausplätzen soll ausgeweitet und finanziell abgesichert werden. Das heben jetzt CDU, SPD, Grüne und SSW in einem gemeinsamen Antrag hervor, nachdem der Landtag das Thema in den vergangenen Monaten mehrfach beraten hatte. „Alle gewaltbetroffenen Frauen müssen unabhängig von ihrem Wohnort Zugang zu einem Frauenhaus bekommen“, heißt es in dem Papier. Zudem fordern die vier Fraktionen vom Bund eine „deutschlandweite Pauschalfinanzierung“. Das bedeutet: Die öffentliche Hand soll alle Plätze in den Einrichtungen grundsätzlich finanziell unterfüttern, unabhängig davon, ob sie belegt sind oder nicht.
Nach Angaben des Gleichstellungsministeriums gibt es im Norden derzeit 16 Frauenhäuser mit insgesamt 362 Plätzen. Außerdem hat das Land 24 weitere Schutzplätze in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. In jedem der Kreise soll ein neues Frauenhaus mit jeweils zwölf Plätzen entstehen. Weitere 29 Plätze stehen auf Eigeninitiative von Kreisen und Städten bereit. Im Jahr 2022 standen rund 8,2 Millionen Euro Landesmittel für Frauenfacheinrichtungen bereit, die jährlich um 2,5 Prozent erhöht werden sollen.
Die meisten der 16 Frauenhäuser sind sogenannte autonome Frauenhäuser, die von einem Verein organisiert werden. Drei Frauenhäuser sind trägergebunden. Hinter ihnen steht eine Einrichtung oder Organisation. Autonome Frauenhäuser gibt es in Flensburg, Kiel, Lübeck, Neumünster, Heide, Schwarzenbek, Elmshorn, Pinneberg, Wedel, Preetz, Itzehoe, Ahrensburg und Eutin. Trägergebundene Frauenhäuser gibt es in Rendsburg, Lübeck und Norderstedt. 18


TOP 12 Für eine längere Laufzeit der Kernkraftwerke, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/557), geplanter Aufruf 14:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Liberalen im Kieler Landtag nehmen eine Äußerung von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) zum Anlass, erneut eine Verlängerung der Laufzeit der drei verbliebenen Kernkraftwerke über den 15. April 2023 hinaus einzufordern. Günther hatte sich am 21. Dezember vergangenen Jahres bei RTL/ntv Frühstart dafür ausgesprochen, die Atomkaftwerke länger laufen zu lassen. „Ich habe das schon vorher für falsch gehalten, das jetzt zu begrenzen auf den April“, sagte der CDU-Politiker. Es dürfe nicht um Ideologie gehen. „Von daher halte ich es schon für richtig, den Streckbetrieb weiter zu verlängern, um wirklich nichts auszuschließen und auch den Winter 2023/24 wirklich gut zu überstehen.“
„Die FDP-Fraktion begrüßt, dass sich nun auch Daniel Günther für längere Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke ausspricht“, ließ FDP-Fraktionschef Christopher Vogt umgehend nach Bekanntwerden der Äußerung des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten bei RTL/ntv wissen. Die in Kiel mitregierenden Grünen haben dem Votum von Günther für eine weitere Laufzeitverlängerung dagegen klar widersprochen. „Es braucht keinen erneuten Ausstieg vom Ausstieg. Die rote Linie, dass keine weiteren Brennstäbe beschafft werden dürfen, darf unter keinen Umständen beschritten werden“, sagte Lasse Petersdotter, der Fraktionschef der Grünen.
Günther hatte im Oktober der Entscheidung von Kanzler Scholz zugestimmt, die drei am Netz verbliebenen Atomkraftwerke bis Mitte April weiterlaufen zu lassen. Zugleich gab Günther bereits damals schon an, er hätte sich eine noch längere Frist vorstellen können. Die FDP ruft mit ihrem jetzt vorgelegten Antrag die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene entsprechend einzusetzen und dafür auch im Bundesrat eine Initiative einzubringen.


TOP 30 Leistung muss sich lohnen – Konzept zur leistungsbezogenen Besoldung von Lehrkräften erarbeiten, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/589), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die FDP in Schleswig-Holstein geht auf Forderungen ihres Bundespartei-Chefs aus dem vergangenen Jahr ein und will nun von der Landesregierung bis zum Spätsommer ein Konzept, um Lehrerinnen und Lehrer stärker nach Leistung zu bezahlen. „Die gute Lehrerin, die sich engagiert, die sich einsetzt, die mehr tut als nur ihre Pflicht, möchte ich gerne besser bezahlen als den Kollegen, der das nicht tut“, hatte Christian Lindner dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ gesagt. Individuell müsse besondere Leistung von Lehrkräften anerkannt und gewürdigt werden.
Die leistungsbezogene Bezahlung soll nach den Vorstellungen der schleswig-holsteinischen Liberalen bis zu zehn Prozent des Jahresgehalts ausmachen können und die Entscheidung darüber soll den Schulleitungen vor Ort obliegen. Besonders engagierte und motivierte Lehrkräfte könnten demnach auch schneller befördert werden. Als geeignete Leistungskriterien sieht die FDP-Fraktion unter anderem den besonderen Einsatz bei Schüleraustauschen, 19


Arbeitsgemeinschaften, internen Schulungen, Schulausflügen oder Beteiligungen an Wettbewerben an.
Laut Statistik waren im Schuljahr 2021/2022 rund 26.500 vollzeit- und teilzeitbeschäftigte sowie stundenweise beschäftigte Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen im Land beschäftigt.


TOP 31 Lückenlose Beachtung des Tierschutzes bei Schlachtungen sicherstellen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/590), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Nach einer engagierten Debatte im September letzten Jahres und einer sich anschließenden Diskussion im Ausschuss zu Vorwürfen von Tierschützern gegen eine Schlachterei in der Nähe von Kiel fordert die FDP-Fraktion nun, eine „Gesetzesgrundlage für eine datenschutzkonforme und verpflichtende Videoüberwachung von Schlachthöfen“. In einem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten. Zudem soll sie eine Richtlinie für eine freiwillige Videoüberwachung erarbeiten, die der Datenschutzgrundverordnung entspricht.
In dem Papier heißt es: „Schlachthöfe, die offen gegenüber einer freiwilligen Videoüberwachung sind, sind weitere Anreize und anteilige Kostenerstattungen für die Einführung zu gewähren.“ Die Liberalen gehen davon aus, dass viele Betriebe daran interessiert sind, dem Tierschutz entsprechende Schlachtvorgänge „aktiv zu belegen“. Hintergrund: Im Sommer hatten Tierschützer mit versteckten Kameras Aufnahmen in einer Schlachterei bei Kiel gemacht, die leidende Tiere zeigen sollen. So seien etwa Rinder in dem Betrieb mehrfach nicht ausreichend und unsachgemäß betäubt worden. Daraufhin sei es zu langen Todeskämpfen von Tieren gekommen.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 20


Reihenfolge der Beratung der 7. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 25. Januar 2023 4+5+3 Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2023 120 10:00 4+36 6 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sonderver- 30 12:00 mögens zur Förderung von Bürgerenergieprojekten im Land Schleswig- Holstein
13 Runden Tisch Ökolandbau schaffen 30 15:00 2 Gesetz zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen 30 15:30 9 Bundesratsinitiative gegen Online-Tierhandel 30 16:00 11 Freier Handel stärkt Frieden, Fortschritt und Wohlstand 30 16:30 14 Bericht über den Ölunfall am Nord-Ostsee-Kanal 30 17:00 Donnerstag, 26. Januar 2023 26 Mehr Respekt für unsere Einsatzkräfte - Akzeptanz und Wertschät- 30 10:00 zung für die Arbeit unserer Einsatzkräfte stärken 16 Mündlicher Bericht zur Einrichtung der LNG-Importinfrastruktur in 30 10:30 Brunsbüttel 15 Voller Einsatz für die Hinterlandanbindung der Festen 30 11:00 Fehmarnbeltquerung 18 Einrichtung eines Kompetenzzentrums für klimaneutrale Wärmeerzeugung 30 11:30 in Schleswig-Holstein 19+32 Einführung eines Digitalchecks sowie Green-IT Strategie weiterentwickeln 30 12:00
8 Die EU muss Vorbild bei der Asyl- und Migrationspolitik sein! 30 15:00 28 Mündlicher Bericht zur Stärkung der Tarifbindung in Schleswig-Hol- 30 15:30 stein 22 Die Funktionalität der Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbank in 30 16:00 Schleswig-Holstein verbessern 23 Modernisierung unserer Landespolizei weiter vorantreiben 30 16:30 24 Der Bund muss seinen Beitrag zur Sanierung des Wikingecks leisten 30 17:00 Freitag, 27. Januar 2023 27 Mit der Vor-Ort-für-dich-Kraft den Zusammenhalt in 30 10:00 Schleswig-Holstein stärken 10 Lehrkräftegewinnung durch umfassende Strategie zukunftsfähig auf- 30 10:30 stellen 20 Mündlicher Bericht zum Sachstand der Grundsteuererklärungen 30 11:00 25 Ganztagsbetreuung im Grundschulalter früher umsetzen – Betreuungslü- 30 11:30 cken schließen 29 Auskömmliche Investitionsmittel für Krankenhäuser bereitstellen 30 12:00
33 Über 25 Jahre Frauenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein - Gesi- 30 14:00 cherte bundeseinheitliche Frauenhausfinanzierung 12 Für eine längere Laufzeit der Kernkraftwerke 30 14:30 30 Leistung muss sich lohnen – Konzept zur leistungsbezogenen Besoldung 30 15:00 von Lehrkräften erarbeiten 31 Lückenlose Beachtung des Tierschutzes bei Schlachtungen 30 15:30 sicherstellen 21



Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 20/) :


TOP 3 Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte 7 Gesetz zur Änderung des Landesplanungssicherstellungsgesetzes Schleswig-Holstein 37 Bericht über die verdeckten oder eingriffsintensiven Datenerhebungsmaßnahmen zur aufsichtlichen Kontrolle durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag gemäß § 186b Absatz 2 des Landesverwaltungsgesetzes für das Jahr 2021 38 Bericht der Landesregierung über das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2023



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
17+35 Mobilitätsgarantie sowie einen qualitativ hochwertigen und gut ausgebauten Nahverkehr für Schleswig- Holstein 21 Erhöhung und Entfristung der Entfernungspauschale ab dem ersten zurückgelegten Kilometer