Kai Dolgner zu TOP 39: Klimaschutz rechtfertigt keine Straftaten, aber die bestehenden Gesetze reichen aus
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 16. Dezember 2022Kai Dolgner: Klimaschutz rechtfertigt keine Straftaten, aber die bestehenden Gesetze reichen aus TOP 39: Radikale Proteste helfen dem Klima nicht (Drs. 20/510, AltA 20/529, AltA 20/553) „Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht und bei der Ausübung dieses Grundrechtes müssen auch Störungen hingenommen werden. So gelang es regelmäßig nicht, Demonstrationen nur dort zuzulassen, wo sie nicht weiter auffallen oder stören würden, z.B. auf der grünen Wiese. Natürlich können auch Treckerdemos den Verkehr zum Erliegen bringen.Selbstverständlich habe auch ich an Demonstrationen teilgenommen und ging dabei nicht immer auf dem Bürgersteig. Auch wir mussten schon häufiger mal Beschränkungen auf dem Weg zum Landeshaus hinnehmen. Ich bin froh und stolz, dass dieses Parlament bewusst auf eine Bannmeile verzichtet. Die Ausübung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit ermöglicht aber auch das Grundgesetz nicht grenzenlos. In Schleswig-Holstein wird der notwendige Ausgleich zwischen Versammlungsfreiheit auf der einen und dem Eingriff in die Grundrechte Dritter - auf der anderen Seite - durch unser Versammlungsfreiheitsgesetz geregelt und durch die Versammlungsbehörde vor Ort umgesetzt. Diese Regeln gelten für alle, unabhängig davon, wie gesellschaftlich wichtig ihr Anliegen ist. Die absolute Grenze der Versammlungsfreiheit wird aber durch das Strafrecht bestimmt, so dass Straftaten wie Nötigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung usw. nicht mehr von der Versammlungsfreiheit gedeckt sind. Und für die Verfolgung haben wir die Staatsanwaltschaften und die unabhängigen Gerichte.Alles Selbstverständlichkeiten, oder? Leider nein.Der „Zweck heiligt die Mittel“ oder die „Die Erkenntnis-elite ist besser geeignet Entscheidungen zu treffen, als die Allgemeinheit“ sind seit der Antike unausrottbare antidemokratische Rechtfertigungsmuster. Viele Bewegungen, die von der Gerechtigkeit, Richtigkeit und Dringlichkeit - sei es des Zieles oder wie hier gar nur des Weges - überzeugt 1 sind, müssen irgendwann feststellen, dass nicht alle die eigenen Erkenntnisse und Forderungen teilen.Aber wenn das Ziel doch richtig ist? Ich das Gute will? Die Menschheit retten? Da verfällt mancher dem Gedanken, dass man nicht versuchen müsse oder gar keine Zeit mehr habe, demokratische Mehrheiten zu erringen. Da muss ich wohl mein Ziel „herbeinötigen“, denn genau das mache ich, wenn ich ankündige, mit strafbaren Aktionen so lange weiterzumachen, bis meine Forderungen erfüllt sind. Und genau da ist die Grenze dessen erreicht, was der demokratische Rechtsstaat hinnehmen kann und die Betroffenen müssen richtigerweise mit ordnungs-, straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen. Ein Wort zum rhetorischen Überbietungswettbewerb im politischen Wettstreit: Nach meiner Wahrnehmung sind die Klebeaktionen weder geeignet, die Bevölkerung i.S. § 129a StGB einzuschüchtern, noch die Grundstrukturen des Staates zu beeinträchtigen, deshalb sind auch Terrorismusvergleiche unangemessen und auch respektlos gegenüber tatsächlichen Terroropfern.Ich bin immer gespannt, mit welchen weiteren Forderungen uns die CSU noch beglücken wird. Ich rechne fest mit einer Meldepflicht beim Kauf von mehr als drei Tuben Sekundenkleber. Wir halten den bestehenden rechtlichen Rahmen für ausreichend, haben volles Vertrauen in unsere Gerichte und glauben nicht, dass sie Hinweise zur „konsequenten“ Rechtsanwendung aus dem Parlament brauchen!“ 2