Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
16.12.22
10:40 Uhr
SSW

Lars Harms: Vom Terrorismus oder Extremismus ist man hier weit entfernt

Presseinformation
Kiel, den 16.12.2022


Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 39 Radikale Proteste helfen dem Klima nicht
Drs. 20/510

„Für uns als SSW sage ich grundsätzlich, dass auch solche Proteste ihre
Berechtigung haben, solange sie nicht Leib und Leben und Rechte anderer
gefährden. Sie stehen für eine höhere Sache ein. Was wir jedoch nicht
hinnehmen dürfen, sind Aktionen, die einen gefährlichen Eingriff in den
Straßen- und Flugverkehr darstellen, die Menschenleben gefährden, Eingriffe in
sensible Infrastruktur oder Sachbeschädigungen.“


Der weltweite Klimawandel ist die größte Herausforderung vor der wir stehen. Die Menschen bei uns im Land haben diesen Handlungsbedarf auch längst erkennt. Gerade die „Fridays for Future“- Demonstrationen haben deutlich gemacht, dass insbesondere junge Menschen große Angst um
ihre Zukunft haben. Das lässt sie auf die Straße gehen. Wir als SSW haben dieses Engagement der jungen Menschen von Beginn an unterstützt, denn sie haben ein Recht auf ein intaktes Klima und eine bewohnbare Erde. Um dieses entsprechend Kund zu tun, gerade gegenüber der Politik, ist es
ihr demokratisches Recht zu demonstrieren. Protest lässt sich aber auch auf andere Weise darstellen. Heute debattieren wir über eine andere Form der Demonstration, nämlich die der Klimaaktivisten, die sich insbesondere durch das


Düsternbrooker Weg 70 Norderstr. 74 24105 Kiel 24939 Flensburg/Flensborg +49 (0)431 - 988 13 80 +49 (0)461 - 144 08 300 ( ( 2

Festkleben an Gegenständen oder Straßen hervortun. Zugegeben, festketten an Bahngleisen, um gegen Atomenergie- und Mülltransporte zu demonstrieren oder mit Treckern Straßen zu blockieren, um auf die Probleme der Landwirtschaft aufmerksam zu machen, ist nicht neu. Aber
die Spontanität und der Guerrillaeffekt, was wir gerade bei den Klebeaktionen der „Letzten Generation“ erleben, hat es so bisher nicht gegeben. Das Demonstrationsrecht und die Versammlungsfreiheit sind demokratische Grundrechte, die
durch das Grundgesetz geschützt sind. Das steht außer Frage. Doch wie sind Aktionen zu bewerten, über die wir heute sprechen? Für uns als SSW sage ich grundsätzlich, dass auch solche Proteste ihre Berechtigung haben, solange sie nicht Leib und Leben und Rechte anderer gefährden.
Sie stehen für eine höhere Sache ein. Was wir jedoch nicht hinnehmen dürfen, sind Aktionen, die einen gefährlichen Eingriff in den Straßen- und Flugverkehr darstellen, die Menschenleben gefährden, Eingriffe in sensible
Infrastruktur oder Sachbeschädigungen. Das geht zu weit und ist nicht hinnehmbar. Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sind juristisch zu ahnden und es ist gegen entsprechende Personen vorzugehen. Die Mitstreiter der „Letzten Generation“ handeln hierbei auch nicht im
Verborgenen oder anonym. Sie bekennen sich zu ihren Aktionen und leisten keinen aktiven Widerstand. Und trotzdem handelt es sich um entsprechende Vergehen, die wie bei allen anderen gleichartigen Vergehen genauso wie diese behandelt werden müssen. Das ist Kern des
Rechtsstaats. Eins will ich aber klar sagen, wir reden bei diesen Formen der Proteste nicht von Extremismus oder
gar Terrorismus. Mein Verständnis von Terrorismus ist ein anderes, es sind Taten wie wir sie seinerzeit von der RAF oder vom NSU her kennen. Dort ging es direkt um die Gefährdung von Menschenleben oder das Töten von Menschen. Das sind grundlegende Unterschiede. Von Terrorismus oder Extremismus ist man hier weit entfernt. Und wer diese Begriffe in diesem
Zusammenhang nutzt, der relativiert die Taten, die wirkliche Terroristen und Extremisten begehen. Ob es sich bei der „Letzten Generation“ um die Bildung und Unterstützung einer kriminellen
Vereinigung handelt, im Sinne des §129 StGB, ist meines Erachtens durchaus fraglich. In erster Linie ist es aber keine politische Frage, sondern eine juristische. Und wie sollte es anders sein, es gibt bereits unterschiedliche juristische Bewertungen. Daher muss der Staat bei der Anwendung der
Mittel immer auch die Verhältnismäßigkeit wahren. Aber der Staat ist in diesem Fall der 3

Rechtsstaat und somit die Strafverfolgungsbehörde und die Gerichte, aber ganz sicher nicht die Politik. Auch wenn wir die Beweggründe und das Ansinnen der Klima-Aktivisten teilen, so teilen wir nicht
die Formen ihrer Proteste. Wir halten die Aktionen eher für kontraproduktiv und der Sache nicht dienlich. Sie bringen die breite Bevölkerung eher gegen die Ziele der Klimabewegung auf. Das ist schade, denn wir alle brauchen die gesamte Bevölkerung, um unsere Klimaziel erreichen zu
können. Die Proteste sind an uns, die Menschen in unserem Land, gerichtet und eine Aufforderung den Klimaschutz endlich Ernst zu nehmen. Und genau das muss jetzt geschehen.


Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/