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15.12.22
16:10 Uhr
B 90/Grüne

Jan Kürschner zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 13 + 37 – Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Landeshaus Initiative der Bundesregierung „Bündnis bezahlbarerer Düsternbrooker Weg 70 Wohnraum“! 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Dazu sagt der Abgeordnete Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de Jan Kürschner: www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 310.22 / 15.12.2022

Kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbau gezielt stärken und unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg*innen,
263.000 - Diese Zahl hat uns letzte Woche noch mal klar gemacht, wie dringend wir mehr bezahlbaren Wohnraum benötigen. 263.000 Menschen in Deutschland sind nach dem aktuellen Lagebericht der Bundesregierung wohnungslos. Davon etwa 11.000 in Schles- wig-Holstein. Für ein reiches Land wie unseres ist das beschämend.
Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist auf einem Höchststand und die Probleme in der Baubranche sind vielfältig. Es ist sehr schwer, angesichts der derzeitigen Rahmen- bedingungen das Ziel von 15.000 neuen Wohnungen jährlich zu erreichen. Wenn ein Bauunternehmen wirtschaftlich arbeiten möchte, baut es keine Sozialwohnungen. Denn die einfache Wahrheit ist: es lohnt sich nicht.
Die Unterstützungen für den sozialen Wohnungsbau sind seit Jahren hoch wie nie, bei- hilferechtlich geht schlicht nicht mehr. Schon vor Corona und dem Angriffskrieg auf die Ukraine hatten wir einen erheblichen Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Während Corona sind Lieferketten unterbrochen worden, was uns eindringlich die Abhängigkeit von globalen Märkten verdeutlicht hat. Mit dem Krieg kamen die Auswirkungen auf den Energiemarkt und die damit einhergehenden gestiegenen Kosten für uns alle, aber be- sonders für die energieintensiven Betriebe dazu.
Damit sich der Neubau von Wohnungen heute lohnt, sind weiterhin hohe Investitionen und Zuschüsse für den sozialen Wohnungsbau vonnöten, um die explodierenden Kosten aufzufangen. Ansonsten entstehen auch keine bezahlbaren Mietwohnungen. Hier ist das Land in der Verantwortung, denn Wohnen ist ein Menschenrecht. Seite 1 von 3 In der letzten Wahlperiode, aber gerade auch in den ersten Monaten der neuen Regie- rung, haben wir schon viel auf den Weg gebracht, etwa: Die Erarbeitung einer Gebiets- kulisse nach §201a BauGB für die Kappungsgrenzenverordnung. Sie wird im nächsten Jahr vorliegen. Auch ein Wohnraumschutzgesetz wird bereits im kommenden Jahr dem Landtag vorgelegt werden. Dazu gibt es diverse Anpassungen der Landesbauordnung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren.
Unser 2021 mit 20 Millionen Euro gestartetes Sonderprogramm für von Armut und Woh- nungslosigkeit bedrohte Haushalte soll fortgesetzt werden. Dieses bietet besonders günstige Förderkonditionen, um Wohnraum für Personen zu schaffen, die besonders schwer eine Wohnung finden, wie beispielsweise Wohnungslose oder Frauen aus Frau- enhäusern. Das Förderprogramm richtet sich nicht nur an Investor*innen, sondern auch an Ämter, Gemeinden und Verbände – das war neu.
Weiterhin muss künftig eine Erhöhung der allgemeinen sozialen Wohnraumförderung pro Quadratmeter geprüft werden. Und bei der Förderung von Sanierungsmaßnahmen soll künftig ein stärkerer Fokus auf die Netto-Kaltmieten-neutrale Sanierung gelegt werden.
Dann gibt es noch immer deutlich zu wenig Plätze in Studentenwohnheimen. 2021 – 2024 bekommt das Studierendenwerk jährlich 3,75 Millionen Euro aus dem Corona-Notfallpa- ket zusätzlich, aber die werden von der Steigerung der Baukosten vermutlich aufgefres- sen werden.
Kurzfristig können wir als Land durch viele Fördermaßnahmen dazu beitragen, dass mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht und Neubaukosten aufgefangen werden. Langfristig aber müssen wir auch überlegen, wie wir Baukosten senken können. Das kann zum Bei- spiel durch veränderte und weiter vereinfachte Bauvorschriften erfolgen.
Ein weiterer Appell geht an die Kommunen: die Ausweisung neuer Baugebiete ohne ei- nen erheblichen Anteil an Geschosswohnungsbau mit sozialer Bindung ist nicht mehr zeitgemäß.
Wir müssen auch kreativ denken und überlegen, wie sich vorhandene Flächen im urba- nen Raum, beispielsweise Büroflächen, vor dem Hintergrund des vermehrten Trends zum Homeoffice und im ländlichen Raum, beispielsweise nicht mehr genutzte Bäuer*in- nenhäuser oder Gasthöfe, in Wohnungen umwandeln lassen.
Diese Überlegungen sind auch deshalb wichtig, weil die Flächen begrenzt sind und unser enormer Flächenverbrauch letztlich einer der größten Treiber der Klima- und Biodiversi- tätskrise ist. Der Zielkonflikt der Wohnraumschaffung mit der Reduktion der Flächenneu- inanspruchnahme ist eine zusätzliche Schwierigkeit, doch beide Ziele sind unverzichtbar.
Als letzten Punkt möchte ich noch auf den Mangel an kommunalen Wohnraum eingehen. Momentan ist es für eine Gemeinde der mit Abstand einfachste Weg, gemeindeeigene Grundstücke einfach an einen Investor zu verkaufen. Der baut da dann das, was ihm am meisten einbringt. Und das sind meistens keine bezahlbaren Wohnungen, sondern Ei- genheime.
Aktuell ist es für die Kommunen eine große Herausforderung, genügend Mietwohnungen zur Unterbringung von Geflüchteten zu finden. Auch dafür wäre es wichtig und sinnvoll, über mehr eigenen Wohnraum zu verfügen.

2 Als Koalition haben wir uns die Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft auf die Agenda gesetzt. Mit dieser wollen wir zukünftig insbesondere den kommunalen und ge- nossenschaftlichen Wohnungsbau gezielt stärken und unterstützen.
Vielen Dank!
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