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15.12.22
13:09 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 30: Starke Schultern müssen mehr tragen als Schwache

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 15. Dezember 2022
Beate Raudies: Starke Schultern müssen mehr tragen als Schwache TOP 30: Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer anheben (Drs. 20/501) „In Deutschland werden jährlich 300 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Der Staat, also wir alle, profitiert davon nur mit etwa 11 Milliarden Euro. Das ist nicht allzu viel. Wenn ich mal vom höheren Betrag ausgehe, sind das nicht einmal drei Prozent Steuern. Das liegt unter anderem daran, dass viele ErbInnen keine Steuer zahlen müssen, weil Erbschaften bis zu 500.000 Euro bei Ehegatten und 400.000 Euro je Kind steuerfrei bleiben – das ist auch gut so! Was darüber hinaus geht wird bei EhepartnerInnen und Kindern bis 75.000 Euro mit 7 Prozent versteuert. Der Steuersatz steigt dann an und liegt bei Vermögen von mehr als 26 Millionen Euro dann bei 30 Prozent. Außerdem können diese Freibeträge alle zehn Jahre bei Schenkungen genutzt werden. Wohlhabende Eltern können also ihren Kindern alle zehn Jahre Vermögen im Wert von bis zu 400.000 Euro übertragen. Das hat dann die Folge, dass die Erbmasse – und damit die Erbschaftsteuer – deutlich geringer ausfällt.
Warum nun also eine Debatte über eine Anpassung der Freibeträge? Anlass dafür ist das Urteil des BVerfG zur Bewertung von Immobilien, dem wir auch die Neubewertung aller Grundstücke für Zwecke der Grundsteuer zu verdanken haben. Das Verfassungsgericht hat nämlich entschieden, dass bei Erbschaften ein realistischer Wert für Immobilien angelegt wird. Der Wert von Immobilien ist in vielen Lagen in den letzten Jahren stark gestiegen. Das Verfassungsgericht verlangt, dass Immobilien mit Blick auf ihre Bewertung nicht anders behandelt werden dürfen als etwa Aktiendepots. Das finden wir richtig!
Weil nun durch das Jahressteuergesetz ein neues Bewertungsverfahren eingeführt wurde, erklingen landauf- landab die Unkenrufe, dass durch die Erbschaftssteuer die kalte Enteignung von Familienvermögen drohe. Und in dieses Horn tutet heute auch die FDP.
Ich will Ihnen gerne zu gute halten, dass das Thema niedrige Steuer bei Ihnen zur politischen DNA gehört. Aber hin und wieder frage ich mich doch, wie das alles zusammengeht bei Ihnen, liebe KollegInnen.

1 Und auch wenn es jetzt in der Ampel in Berlin die Verständigung gibt, eine noch ausstehende Einigung der Länder mitzutragen, halten wir Ihren Vorschlag für falsch. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Gestern haben Sie den Nachtragshaushalt abgelehnt, weil Sie wegen der hohen Steuereinnahmen im kommenden Jahr keine Notlage sehen – trotz der Belastungen durch den Ukraine-Krieg und seine Folgen. Gleichzeitig entgehen SH durch das Inflationsanpassungsgesetz und andere steuerliche Maßnahmen, die unsre Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, in 2023 rund 400 Millionen Euro an Einnahmen.
Nun fordern Sie auch noch höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer – und wissen doch genau, dass diese Freibeträge ganz allein zu Lasten der Länderkassen gehen werden! Das funktioniert doch nicht! Gestern haben wir hier über die fehlenden Gelder für die Krankenhausinfrastruktur debattiert. Ich sage es gerne noch einmal: Derzeit fehlen da 628, 5 Mio. Euro.
Woher soll das Geld denn kommen, wenn wir nicht auch mal über eine Erhöhung der Staatseinnahmen sprechen, und nicht immer nur über Entlastung für BürgerInnen? Wer einen leistungsfähigen, starken Staat will, muss ihn mit ausreichenden Finanzmitteln ausstatten. Deswegen brauchen wir eher weniger als mehr Freibeträge bei der Erbschaftsteuer, zum Beispiel beim Betriebsvermögen.
Wir SozialdemokratInnen sind fest davon überzeugt, dass mehr Steuergerechtigkeit der zukunftsweisende Weg zu einer Gesellschaft ist, die sich an den Werten Gemeinwohl, Chancengleichheit und Zusammenhalt orientiert. Diejenigen, die viel besitzen, können einen höheren Beitrag leisten, um die großen Herausforderungen unserer Zeit anzugehen: Klimawandel, Digitalisierung, demographischer Wandel, Wohnungsmangel, Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Oder, um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Starke Schultern müssen mehr tragen als Schwache.
Ihren Antrag lehnen wir ab.“



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