Anna Langsch zu den Regelungen für den Einsatz von Gebärdendolmetscher*innen
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Nr. 287.22 / 01.12.2022Gehörlose Arbeitnehmer*innen haben einen Anspruch auf die Teilhabeleistung des Dolmetschens Zur Anpassung der Regelungen für den Einsatz von Gebärdendolmetscher*innen sagt die inklusionspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Anna Langsch:Die Sozialministerin hat eine problematische Praxis des Integrationsamtes beendet. Mit der neuen Richtlinie ist klargestellt, dass digitales Dolmetschen keinen Vorrang hat. Gehörlose Arbeitnehmer*innen haben einen Anspruch auf die Teilhabeleistung des Dolmetschens. Die Dienstleistung kann digital oder in Präsenz angeboten werden. Das digitale Dolmetschen ist nur dann vorzuziehen, wenn es in einer Situation angemessen ist. In einer ganzen Reihe von Settings ist ein Dolmetschen in Präsenz angebracht. Die Richtlinie definiert Beispiele, um Entscheidungshilfen zu geben und um Handlungsklarheit zu schaffen. *** Seite 1 von 1