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24.11.22
13:04 Uhr
CDU

Martin Balasus: TOP 45: Das Land in Generalhaftung zu nehmen, ist der falsche Weg

Digitalpakt | 24.11.2022
Martin Balasus: TOP 45: Das Land in Generalhaftung zu nehmen, ist der falsche Weg Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Bürgerinnen und Bürger,
es müssen dringend noch mehr Schulen die Gelder aus dem Digitalpakt Schule abrufen: das stimmt! Am 31.12. dieses Jahres endet die Antragsfrist – es bleibt also nur noch wenig Zeit und damit besteht Grund zur Eile! Auch darin besteht allgemeine Einigkeit.
Uneinigkeit besteht jedoch in der Frage nach der Verantwortung. Die Opposition – wir haben es eben gehört oder in der Zeitung gelesen – übt scharfe Kritik am Bildungsministerium und an der Staatskanzlei: Beide interessierten sich nicht für die Digitalisierung und simulierten Modernität – so die Vorwürfe.
Drei Dinge möchte ich darauf erwidern:
1.) Das ist nicht gut gebrüllt, Löwe. Das ist einfach nur gebrüllt.
2.) Klappern gehört zum Geschäft – das wissen wir alle.
3.) Einen Satz von Laurence Sterne: „Je weniger wirkliches Wissen, desto mehr Hitze und Aufregung.“
Und ich denke, besonders letzterer trifft den Kern! Nicht das Antragsverfahren oder die mangelnde Unterstützung des Bildungsministeriums sind Ursache der Probleme bei der Antragstellung. Schließlich haben weder die Schulträger noch die Kommunalen Landesverbände bisher geäußert, dass die Antragsfrist verlängert werden müsste.
Aber lassen Sie uns einen genaueren Blick auf das Agieren des Ministeriums in der causa „Digitalpakt Schule“ werfen:
Anfang 2021 wurde unter Beteiligung der Landesverbände, des SHIBBS, des ITVSHs das Projekt „Verbesserung und Beschleunigung des regulären Digitalpakts“ durchgeführt.


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Die Ergebnisse sahen wie folgt aus: Die Förderrichtlinien wurden überarbeitet, einige Vorgaben aufgegeben. Außerdem wurde ein alternatives Antragsverfahren eingeführt – die sogenannten Fast-Track-Anträge. Seit August 2021 können Schulträger Anträge unabhängig vom Onlineportal papierbasiert für die IT-Basisinfrastruktur stellen (Netzwerk, Server, Anzeige- oder Präsentationstechnik).
Und zuletzt erfolgte im Sommer 2022 eine Überarbeitung des Online- Antragsverfahrens. Zuvor wurde es als zu unübersichtlich kritisiert, so dass es in der Bedienung vereinfacht und benutzerfreundlicher gestaltet wurde. Die Forderung der FDP, das Antragsverfahren müsse vereinfacht werden, ist also bereits erfüllt.
Neben diesen Vereinfachungen hat das Bildungsministerium eine Vielzahl von weiteren Unterstützungs- und Beratungsmaßnahmen bereitgestellt, wie zum Beispiel: Das Veranstalten eines Digitalpakt-Cafés, einem vierzehntägigen digitalem Format, in dem die Schulträger Fragen rund um die Antragstellung im Digitalpakt stellen und sich miteinander vernetzen können. Und das Ganze nicht nur einmalig! Es findet seit dem 14.01.2022 regelmäßig statt. Außerdem wurden Videokonferenzen mit Schulträgern in einer 1:1 Beratung durchgeführt oder Ausfüllhinweise zu den Fast-Track-Anträgen entwickelt. Des Weiteren hat diesen Monat eine persönliche Beratung von Schulträgern durch 2 Mitarbeiterinnen des MBWFKs stattgefunden. Entschuldigen Sie, wenn ich mich nun erneut wiederhole: Die zweite Forderung der FDP nach einer besseren Beratung ist also ebenfalls erfüllt.
Und nun zur dritten, der geforderten Fristverlängerung um 3 Monate.
Im Mai/ Juni hat das Ministerium telefonischen Kontakt zu den Schulträgern aufgenommen, die noch keinen Förderantrag gestellt hatten. Fast alle Schulträger bestätigten, dass sie bis Jahresende noch Anträge stellen werden. Im Oktober wurde noch einmal per Brief auf ein baldiges Antragsende hingewiesen. Mit Ende des Jahres endet jedoch lediglich die Budgetphase und damit nicht generell die Möglichkeit auf Förderung aus dem Digitalpakt. Im Rahmen der Restmittelvergabe können auch Anträge bis zum Mai 2024 gestellt werden – wenn noch Gelder vorhanden sein sollten.
Liebe FDP, eine Verlängerung der Frist ergibt demzufolge wenig Sinn.
Die Gründe dafür, dass noch nicht alle Mittel aus dem Digitalpakt abgerufen sind, liegen also eher auf Seiten der Schulträger. Der Fachkräftemangel macht auch vor den Verwaltungen nicht halt, Stellen sind unbesetzt, Corona und Quarantäneregelungen haben für hohe Fehlzeiten und zusätzliche Aufgaben gesorgt. Und leider stehen vielerorts die notwendigen Personalressourcen einfach nicht zur Verfügung.
Jeder muss für seinen Bereich die Verantwortung übernehmen. Das Land in Generalhaftung zu nehmen, ist der falsche Weg. Ich appelliere daher an alle Schulträger, die verbleibende Zeit zu nutzen, um das Antragsverfahren auf den Weg zu bringen. Wir haben in den letzten beiden Jahren in Deutschland einen enormen Digitalisierungsschub in unseren Schulen erlebt – dieser darf jetzt nicht verpuffen.


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Seite 3/3
Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de