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24.11.22
09:55 Uhr
Landtag

Lebenssituationen geflüchteter Frauen in Schleswig-Holstein weiter verbessern

Nr. 13 / 24. November 2022

Lebenssituationen geflüchteter Frauen in Schleswig-Holstein weiter verbessern

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November bestärkt der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Stefan Schmidt die Landesregierung darin, die Rechte und Möglichkeiten geflohener Frauen, die im Herkunftsland, auf der Flucht oder auch in Deutschland Opfer von Gewalt geworden sind, noch effizienter zu berücksichtigen. Ihre Teilhabemöglichkeiten müssen verbessert werden.
Allreisende Frauen, aber auch Frauen mit Kindern, gehören zu den besonders vulnerablen Flüchtlingsgruppen. Viele Frauen fliehen nicht nur aufgrund individueller politischer Verfolgung, vor Krieg und Gewalt oder vor Umweltkatastrophen, sondern weil sie wegen ihrer Geschlechtszugehörigkeit gezielt ins Visier genommen werden. Betroffen sind sie von häuslicher, sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt, Zwangsprostitution oder Menschenhandel. Oft geht es aber auch um gesetzliche Vorgaben: den Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben oder Bekleidungsvorschriften, wie beispielsweise aktuell im Iran.
Aber nicht nur im Herkunftsland, sondern auch während der Flucht und nach Ankunft in Flüchtlingsunterkünften, sind Frauen mit und ohne Kinder spezifischen Gefahren ausgesetzt. Die Lage im Herkunftsland kann die Landesregierung nicht beeinflussen, wohl aber die Situation nach der Einreise nach Schleswig-Holstein. „Hier hat sich in der Vergangenheit schon etwas getan“, sagt Stefan Schmidt. Er hebt hervor, dass für Landesunterkünfte Konzepte in Vorbereitung sind, die speziellen Schutzbedarfen gerecht werden sollen, und dass ein Leitfaden erstellt wird, der das ausländerrechtliche Handeln im Land im Hinblick auf Umverteilungsverfahren und ehegattenunabhängiges Aufenthaltsrecht bei von Gewalt betroffenen Frauen regelt. Die von dem Leitfaden nunmehr festgeschrieben Verwaltungspraxis hatten viele Jahre lang der Zuwanderungsbeauftragte und Frauenfacheinrichtungen gefordert, der Leitfaden ist bis dato bundesweit einzigartig. 2

Auch der Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung hat gute Ansätze, etwa dass die Fachberatungsstellen gestärkt werden sollen, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention und die Beratung für vulnerable Gruppen zu gewährleisten, und dass Schutzkonzepte fortentwickelt und der Leitfaden zum Umgang mit häuslicher Gewalt fortgeführt werden soll.
Im Hinblick auf diese Vorhaben fordert Stefan Schmidt, dass für kommunale Unterkünfte sowohl zentrale als auch dezentrale Schutzkonzepte verbindlich werden müssen. Für die Umsetzung des Leitfadens beim Umgang mit von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen wünscht sich der Zuwanderungsbeauftragte, dass die Gewalterlebnisse, wenn diese zum Abbruch von Ausbildung, Schule und Arbeit führen, Berücksichtigung im Erhalt von Aufenthaltsrechten wie bei der Zuweisung in Kommunen und der dortigen Unterbringung finden. Bei der Auswahl der Orte der Unterbringung von Frauen mit und ohne Kinder muss der Aspekt des Zugangs zu Sprachkursen, Fortbildungsmaßnahmen, Arbeit und Kinderbetreuung entscheidend sein.
Schließlich hält Stefan Schmidt es für unbedingt erforderlich, allen in Schleswig-Holstein asylbegehrenden Frauen zu ermöglichen, eine unabhängige individuelle Asylverfahrensberatung in Anspruch zu nehmen und dafür ausreichend Zeit eingeräumt zu bekommen, bevor ein Asylantrag gestellt wird.