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23.11.22
11:25 Uhr
Landtag

Korrektur: Der Zuwanderungsbeauftragte zum 30. Jahrestag der Brandanschläge in Mölln

Nr. 12 / 23. November 2022

Der Zuwanderungsbeauftragte zum 30. Jahrestag der Brandanschläge in Mölln

Anlässlich des 30. Jahrestages der rassistisch motivierten Anschläge auf zwei von Gastarbeiter*innen und ihren Familien bewohnte Häuser in Mölln gedenkt der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen der drei Opfer Bahide und Yeliz Arslan und Ayşe Yılmaz. Allen Überlebenden und Angehörigen gilt seine Solidarität.
Der Zuwanderungsbeauftragte begrüßt das breite und solidarische Gedenken an die Opfer der Brandanschläge in Mölln vor dreißig Jahren. In Kundgebungen, Gedenkveranstaltungen und Erinnerungen an die Ereignisse am 23. November 1992 zeigen die Menschen in Mölln und an anderen Orten ihre fortwährende Bestürzung über die rassistisch motivierten Morde der 1990er Jahre in unserem Bundesland.
„Die schweren rassistischen Straftaten der 1990er Jahre sind ein finsteres Kapitel in unserer jüngeren Geschichte, das leider noch Fortsetzungen findet und an dem auch andere als die Täter*innen selbst einen Anteil haben. Wenn ich in dieser Hinsicht auf die vergangenen 30 Jahre zurückblicke, bin ich den engagierten Personen und Gruppen dankbar, die sich in Schleswig- Holstein für Vielfalt und eine humane Zuwanderungspolitik einsetzen. Darunter zähle ich auch viele Selbstorganisationen von Zugewanderten. Hätte es vor 30 Jahren Beratungsstellen für Betroffene von Rassismus gegeben, hätte den Überlebenden und Angehörigen des Anschlags und vielen anderen wohl sehr viel besser geholfen werden können. Diese Stellen stärker zu unterstützen, halte ich weiterhin für notwendig“, sagt Stefan Schmidt.
Der schleswig-holsteinische Zuwanderungsbeauftragte Stefan Schmidt begleitet das Gedenken an die unvergessenen Opfer des Brandanschlags in diesem Jahr mit einer eigenen Publikation. Die Broschüre „30 Jahre Anschlag Mölln“ ist barrierefrei unter www.landtag.ltsh.de/beauftragte/fb/publikationen/ zugänglich. Sie kann als Druckexemplar im Büro des Beauftragten, E-Mail: fb@landtag.ltsh.de, bestellt werden. Auch auf Gedenkveranstaltungen können Exemplare mitgenommen werden.