"Jugend im Landtag" will verpflichtenden Freischwimmer für alle Schulabsolventinnen und Schulabsolventen
Nr. 124 / 20. November 2022„Jugend im Landtag“ will verpflichtenden Freischwimmer für Schulabsolventinnen und SchulabsolventenWer nicht schwimmen kann, soll keinen Schulabschluss bekommen: Das ist eine der zentralen Forderungen der 35. Auflage von „Jugend im Landtag“. Für zweieinhalb Tage trafen sich rund 60 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 21 Jahren aus ganz Schleswig- Holstein im Kieler Landtag, um nach teilweise kontroversen Diskussionen einen ganzen Katalog an Appellen an die Politik zu richten. „Echte“ Politikerinnen und Politiker aus allen Fraktionen standen ihnen zur Seite.Bei der Begrüßung am Sonnabendmorgen kündigte Landtagspräsidentin Kristina Herbst den Teilnehmenden an, dass die Parlamentsabgeordneten die Diskussionen und Beschlüsse der „Jugend im Landtag“ aufmerksam verfolgen würden. „Was Sie denken und zu sagen haben, nehmen wir sehr ernst. Gerade die Fragen, die die Belange und die Zukunft junger Menschen betreffen, muss die Politik stärker als bisher berücksichtigen.“ Mit Blick auf die Kommunalwahl im kommenden Mai ermutigte Herbst die jungen Frauen und Männer, nach ihrer Teilnahme bei „Jugend im Landtag“ den nächsten Schritt zu gehen und sich auch vor Ort politisch einzubringen. „In vielen Gemeinden werden Menschen wie Sie gesucht, die Spaß haben, sich für die Zukunft ihrer Gemeinde oder Stadt einzusetzen.“ Der Politik tue es gut, wenn die Zahl junger Menschen in den Gemeinde- und Stadtvertretungen steige, betonte die Präsidentin. Es sei entscheidend, dass alle Altersgruppen zu Wort kämen. „Deswegen sind Ihre Ideen und Vorstellungen so wichtig.“Die knapp 40 Forderungen der „Jugend im Landtag“ werden nun den schleswig-holsteinischen Landtags-, Bundestags- und Europaabgeordneten sowie den Ministerien zur Stellungnahme vorgelegt. Neben dem verpflichtenden Freischwimmer für alle Schulabschlüsse und einer Förderung von qualifizierten Rettungsschwimmern, um für die allgemeine Sicherheit von Badegästen zu sorgen, plädierte eine große Mehrheit nach leidenschaftlicher Debatte auch für das freiwillige Verwenden von genderneutraler Sprache an Schulen. Bei Klausuren und Hausarbeiten solle dies nicht mehr als Fehler gewertet werden, forderten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. 2In der Verkehrspolitik macht sich „Jugend im Landtag“ nicht nur für eine vergünstigte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende stark. Klar ist für „Jugend im Landtag“ auch: Kein Alkohol am Steuer. Wer ein Kraftfahrzeug führt, für den soll die Null-Promille-Grenze gelten. Nach langer, kontroverser Diskussion sprach sich eine Mehrheit zudem für eine Abschaffung des Verbots von öffentlichen Veranstaltungen und Tanzverboten an stillen kirchlichen Feiertagen aus. Menstruationsartikel sollen kostenlos in allen öffentlichen Toiletten und Gebäuden in Schleswig-Holstein ausgelegt werden. Und: Deutsche Gebärdensprache soll in Schulen im Land als Wahlpflichtunterricht angeboten werden. Um Gebärdensprache unterrichten zu können, sollen Lehrkräfte durch mehrere Seminare im Studium darauf vorbereitet werden.Das neu gewählte Präsidium bilden Tamina Vahlendieck (18) aus Lübeck, Sally Schrader (19) aus Pölitz, Lasse Jensen (17) aus Mönkeberg und Lennard Hamelberg (20) aus Seth. Sie sind nun für ein Jahr im Amt.Fotos der Veranstaltung könne auf der Webseite des Landtages heruntergeladen werden: sh-landtag.de/aktuelles/pressefotos/ BeschlüsseArbeitskreis 1: Arbeit – Wirtschaft – Soziales – Inneres – Energie – UmweltHöhere Sicherheit für BadegästeDer Schleswig-Holsteinische Landtag, die Landesregierung und das Ministerium Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein werden aufgefordert, Kapazitäten und Möglichkeiten zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts aller Altersgruppen, mit der expliziten Sicherstellung in den Schulen, zu schaffen. Um den Druck auf die kommunale Selbstverwaltung, Schulbauträger, Eltern und Erziehungsberechtigte zu erhöhen, soll das Ministerium als Voraussetzung für staatliche Schulabschlüsse im Lande Schleswig-Holstein festlegen, dass für alle Schulabschlüsse mindestens das Abzeichen Freischwimmer Voraussetzung ist. Die Klassenkonferenz kann über Ausnahmen und die Erteilung eines Abschlusses ohne dieses Abzeichen entscheiden, damit man Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen und anderen Hindernissen für den Erwerb gerecht wird. Außerdem muss die Ausbildung von qualifizierten Rettungsschwimmern gefördert werden, um für die allgemeine Sicherheit von Badegästen zu sorgen, sodass die zukünftige Zahl von Badeunfällen gesenkt wird. Als Voraussetzung müssen in diesem Zuge bessere Ausbildungsbedingungen und die Unterstützung von Wasserrettungsorganisationen und deren ehrenamtlichen Mitgliedern geschaffen und ermöglicht werden. 3Verpflichtendes Lobbyregister für Schleswig-HolsteinDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, ein verpflichtendes Lobbyregister in Form eines Transparenzregistergesetzes für Schleswig-Holstein einzuführen.Kostenlose Menstruationsartikel in allen öffentlichen Toiletten und Gebäuden in Schleswig- HolsteinDer Schleswig-Holsteinische Landtag und das Landesministerium Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung werden aufgefordert, eine kostenlose Ausgabe von Binden und Tampons in allen öffentlichen Toiletten und Gebäuden sicherzustellen.Null Promille beim Führen eines KraftfahrzeugsDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Promillegrenze beim Führen eines Kraftfahrzeuges auf null Promille abgesenkt wird.Die Verbesserung der Arbeitszeit und -umstände von sozialen Berufen zur FachkräftegewinnungDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, positive Arbeits- und Ausbildungsumstände in den sozialen Berufen sicherzustellen, um die Attraktivität des Berufes zu steigern und so gegen den Fachkräftemangel vorzugehen. Dies soll durch Subventionen des Staates und der Aufteilung in kleinere Betreuungsgruppen geschehen.Energieeinsparung in öffentlichen GebäudenDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, durch Umbauten und Innovationen langfristig öffentlich Gebäude energiesparender zu machen, jedoch sollte dabei die Wärmedämmung weiterhin in einem sehr guten Standard beibehalten werden.Online-Glücksspiel in Schleswig-HolsteinDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, Glückspiel wie die anderen legalen Drogen zu behandeln und somit ein Werbeverbot und eine Strafsteuer für die ausführenden Unternehmen zu beschließen. Ebenfalls sollte ein Verbot des simulierten Glückspiels beschlossen werden. 4Mehr Engagement auf politischer Ebene in der ArktisDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich auf Bundes- und Europäischer Ebene für die Erschließung zukünftiger Handelsrouten in der Arktis und eine progressive Politik in der Arktis einzusetzen.Ausbau von erneuerbaren EnergienDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, den Ausbau von erneuerbaren Energien, vor allem Wind- und Solarenergie, im gesamten Land anzutreiben.Das Land gehört nicht abgehängt – Stärkung des ländlichen RaumesDie Landesregierung und das Ministerium für Justiz und Gesundheit, das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz werden aufgefordert, den ländlichen Raum mithilfe folgender Maßnahme zu fördern: Infrastruktur soll auch auf dem Land ausgebaut werden, dazu gehören auch Gesundheitskliniken, der öffentliche Nahverkehr, die Internet- Breitbandversorgung und der Küstenschutz.Tanzverbot teilweise aufhebenDer Schleswig-Holsteinische Landtag, das Landesministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport und die schleswig-holsteinischen Mitglieder des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, sich für eine Abschaffung des Verbots von öffentlichen Veranstaltungen/Tanzverbote an stillen kirchlichen Feiertagen einzusetzen.Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen in Form einer LandesvertretungDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden dazu aufgefordert, eine Kinder- und Jugendvertretung auf Landesebene einzuführen, die • es Kindern und Jugendlichen im Alter von 13 bis 27 Jahren ermöglicht, sich auf Augenhöhe mit den Mitgliedern des Landtages auseinanderzusetzen, • die Teilnahme an allen Sitzungen und Ausschüssen außerhalb der Schulzeiten hybrid ermöglicht, • Kinder und Jugendliche in alle Gesetzgebungsverfahren einzubinden, hierbei sind diese von der Schulpflicht zu befreien, • eine am Landtag angesiedelte Geschäftsstelle mit hauptamtlichen Angestellten beinhaltet, • unabhängig von Schulstrukturen ist. 5Weiterhin sollen auf Landesebene die Landesschülervertretung, „Jugend im Landtag“ und die Jugendaktionskonferenz bestehen bleiben.Klare Richtlinien für den § 47f der Gemeindeverordnung und Sanktionen bei Verstößen gegen diesenDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, den § 47f Gemeindeordnung SH klarer zu formulieren, so dass Gemeinden direkt zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aufgefordert werden. Sind keine deutlichen Bemühungen zu erkennen, muss die entsprechende Gemeinde sanktioniert werden. Die Sanktionen sollen wiederum die Kinder- und Jugendbeteiligung aktiv fördern.Verpflegung von Menschen mit geringem Einkommen in öffentlichen EinrichtungenDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dass der Staat bereits bestehende Hilfsangebote wie beispielsweise die Diakonie stärker fördern soll.Förderung von Kinder- und JugendbeteiligungDer Schleswig-Holsteinische Landtag, das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur und das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung werden aufgefordert, Kinder- und Jugendbeteiligung im alltäglichen und besonders im Schulleben auf allen Ebenen, das heißt in den einzelnen Schulen, Orten, Kreisen und im Land, finanziell stärker zu unterstützen sowie neue Institutionen und Beteiligungsmöglichkeiten zu kreieren, durch welche die Kinder und Jugendlichen ihren Meinungen in der Politik Gehör verschaffen und direkten Einfluss auf diese nehmen können.Arbeit mit bildungspolitischen Organisationen stärken – Forderungen nach außen tragenDer Schleswig-Holsteinische Landtag wird aufgefordert, im Rahmen der Stellungnahmen von „Jugend im Landtag“ auch beschlossene Anträge zur Bildungspolitik an Organisationen im Themengebiet „Bildungspolitik“ heranzutragen und um Position zu bitten. Eine Übernahme der Forderungen in diesen Anträgen bleibt dabei jeder Organisation selber überlassen. Beispielhaft für bildungspolitische Organisationen wären die vier Landesschüler*innenvertretungen im Land Schleswig-Holstein sowie die Jugendorganisationen der demokratischen Parteien auf Landesebene. Eine genaue Liste ist vom Präsidium von „Jugend im Landtag“ zu erarbeiten. 6Arbeitskreis 2: Bildungssystem – Verbesserung des ÖPNVFörderung der digitalen Unterrichtsgestaltung in SchulenDer Schleswig-Holsteinische Landtag, die Landesregierung und das Finanzministerium werden aufgefordert, auf Landes- und Bundesebene darauf hinzuwirken, das digitale Arbeiten in den Schulen durch finanzielle Mittel, Schulungen des Lehrpersonals und Aufklärung über Datenschutz im Rahmen des Unterrichts weitgreifender zu fördern und zu etablieren. Dazu sollen die dem Land aus dem Digitalpakt zur Verfügung stehenden Mittel konsequent in voller Höhe genutzt und keine Einsparungen in dieser Hinsicht vorgenommen werden. Weiterhin sollen Schülerinnen und Schüler digitale Endgeräte erhalten. Außerdem sollen die bürokratischen Hürden für Schulen, die Gelder zu beantragen, gesenkt werden.Das Verwenden von genderneutraler Sprache sollte nicht mehr als Fehler, sondern als freie Entscheidung jeder Schülerin und jedes Schülers angesehen werdenDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dass genderneutrale Sprache innerhalb der Schulzeit beziehungsweise bei Klausuren und Hausarbeiten nicht als Fehler zu werten ist, damit die Verwendung dieser als Option für die Schülerinnen und Schüler offen ist.Verpflichtende Qualitätskontrollen bei Lehrkräften an SchulenDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mithilfe regelmäßigem Feedbacks durch Schülerinnen und Schüler die Qualität des Unterrichts sowie auch den pädagogischen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern zu prüfen. Auf dieser Basis soll ein Leistungszeugnis für die Lehrkraft ausgestellt werden, welches zum einen erkennbar machen soll, ob die Lehrkraft den Schulstoff bestmöglich vermittelt und angemessenes Unterrichtsverhalten zeigt und zum anderen ob die Lehrkraft in gewissen Bereichen erneut geschult werden sollte. Wenn dieses Leistungszeugnis über einen längeren Zeitraum mangelhaft ausfällt und es sich nicht um wenige Ausrutscher handelt, muss die Lehrkraft in diesem Bereich geschult und ihr Wissen neu abgefragt werden. Außerdem sollen die Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse die Lehrkraft anonym bewerten dürfen. Diese Daten sollen zentral ausgewertet werden, um zeitliche Entwicklungen und regionale Diskrepanzen zu erkennen. Des Weiteren ist zu prüfen, ob es nötig ist, eine externe Kontrollinstanz einzuführen.Verpflichtende Fortbildungen für Lehrkräfte zu den Themen Sexualität, Geschlechtliche Identität und AufklärungDer Schleswig-Holsteinische Landtag, die Landesregierung und das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein 7werden aufgefordert, sich auf Landes- und Bundesebene dafür einzusetzen, verpflichtende Fortbildungen für Lehrkräfte zu den Themen Sexualität, Geschlechtliche Identität und Aufklärung an jeder Lehreinrichtung durchzusetzen, um homophobem oder diskriminierendem Klassenklima mit eigener Aufgeklärtheit entgegen treten zu können.Dies soll allen Schüler*innen eine sichere und aufgeklärte Umgebung während der Schullaufbahn bieten.Kostenloser ÖPNV für Ehrenamtliche und Freiwillige im LandDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, das Deutschlandticket für alle Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte oder des Freiwilligenausweises kostenlos zur Verfügung zu stellen.Vergünstigung des ÖPNVDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, eine vergünstigte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende durch ein entsprechendes Schüler:innen- bzw. Auszubildenden-Ticket sicherzustellen.Ausweitung der Fördergelder für vermehrten Praxisunterricht an allgemeinbildenden SchulenDer Schleswig- Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, an Schulen vermehrten Praxisunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse fünf in den Themenbereichen Inklusion, Umweltschutz und Forschung durch direkten Austausch mit Fachpersonal in lokalen Einrichtungen zu gewährleisten. Dies ist erforderlich, um die Arbeitswelt kennen zu lernen und bessere Techniken in Forschung, Umweltschutz und Inklusion zu erwerben. Zusätzlich können neuere Ideen zur Verbesserung der Gesamtleistung in den Themenbereichen sichergestellt werden. Der Praxisunterricht wird als Wahlfach angeboten und ist dementsprechend eigenständig nach seinem Interesse wählbar, sodass dieser an Nachhaltigkeit deutlich zunimmt.Oberstufenreform anpassen und verbessernDer Schleswig-Holsteinische Landtag, die Landesregierung, das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur und Ministerin Karin Prien werden aufgefordert, die OAPVO anzupassen und zu verbessern, sodass Hohlblöcke und -stunden minimiert werden sowie Schülerinnen und Schüler an einem Tag nicht mehr als acht 8Unterrichtsstunden besuchen müssen. Ebenso muss die Kombination aller Unterrichtsfächer ermöglicht werden.Gesünderes Essen an SchulenDie Landesregierung, das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein sowie das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein werden aufgefordert, an den Schulen des Landes für ein gesünderes und ausgewogeneres Essen zu sorgen. Es soll Zuschüsse für gesunde und ökologische Lebensmittel geben sowie vermehrt kreative und ausgewogene Gerichte ausprobiert werden.LernmittelfreiheitDer Schleswig-Holsteinische Landtag, die Landesregierung, das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, das Finanzministerium und das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig- Holstein werden aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, um jeder Schülerin und jedem Schüler einen Schulbesuch zu ermöglichen, ohne Nachteile aufgrund der finanziellen Mittel der Eltern zu erfahren. Dazu gehört unter anderem das Sicherstellen von angemessener Beförderung, Nachhilfe, technischer Ausstattung und jegliches Verbrauchsmaterial unabhängig der Möglichkeiten der Eltern, Geld dafür aufzuwenden.Fahrtkostenunterstützung für Oberstufenschülerinnen und -schülerDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Gesetzeslage zur Schülerbeförderung nach § 114 SchulG so anzupassen, dass Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sowie an berufsbildenden Schulen in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes eine Unterstützung oder vollständige Erstattung für Fahrtkosten auf dem Schulweg mit dem ÖPNV bekommen.Verpflichtende Fortbildungen für Lehrkräfte in Sachen MedienkompetenzDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sicherzustellen, dass jeder Lehrkraft, die an einer weiterführenden Schule unterrichtet, die Möglichkeit gegeben wird, einmal im Jahr an einer Fortbildung teilzunehmen. Des Weiteren soll das zuständige Ministerium eine Pflicht zur Teilnahme prüfen. Diese Fortbildungen sollen dazu dienen, dass alle Lehrkräfte auf die digitale Zukunft vorbereitet werden, indem sie das Bedienen von Tablets, PCs, etc. beigebracht bekommen. Außerdem soll ihnen die Einbindung des Internets in den Unterricht beigebracht werden. Diese Fortbildungen sollen vierteljährlich organisiert und die Kosten vom Land getragen werden. 9Anerkennung von Dyskalkulie an BildungseinrichtungenDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, Dyskalkulie in Schulen und der Universität anzuerkennen und einen Leistungsausgleich zu bieten, sofern die Lernstörung durch ein ärztliches Attest belegt wird.Verbesserter ÖPNV auf dem LandDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Kreise anzuweisen, stündliche Busverbindungen zur nächsten Stadt in allen Orten im Sinne eines bei Bedarf fahrenden Anruftaxis sicherzustellen. Ebenso soll die Erreichbarkeit der Anruftaxis durch eine Verbesserung des Webauftritts erhöht werden.Kostenloser ÖPNV für Menschen unter 25 Jahren und über 60 JahrenDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, den ÖPNV für Menschen unter 25 Jahren und über 60 Jahren kostenlos zu gestalten. Für Menschen über 60 Jahren sollte außerdem ein Konzept erstellt werden, welches altersgerechten und erreichbaren ÖPNV für Seniorinnen und Senioren bietet, wie z.B. Rufbusse.Mehr Modellprojekte für ÖPNV-Anbindungen in Randgebieten zu RandzeitenDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mehr On- Demand-Mobilität zu fördern und Modellprojekte in ganz Schleswig-Holstein durchzuführen/bzw. aktuelle Modellprojekte, wie zum Beispiel Remo der Region Rendsburg, zu verlängern.Arbeitskreis 3: UnterrichtsqualitätAusbau von Medienkompetenz in den SchulenDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, jährlich mindestens eine eintägige Präventionsveranstaltung für Medienkompetenz in und ab der 5. Klasse in den Schulen verpflichtend durchzuführen. Ab der 7. Klasse soll in den Schulen das Fach Informatik mit den Themenbereichen „Excel“, „Word“ und „PowerPoint“ eingeführt werden. Die Anwendung der erlernten Themenbereiche soll in allen weiteren Fächern gewährleistet werden.Verpflichtender WiPo-Unterricht ab der 5. Klasse 10Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, verpflichtenden WiPo Unterricht ab der 5. Klasse schulformübergreifend einzuführen. Dieser soll bis zur Oberstufe stattfinden.Deutsche Gebärdensprache an allgemeinbildenden SchulenDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, Deutsche Gebärdensprache (DGS) in Schleswig-Holsteinischen Schulen als Wahlpflichtunterricht angeboten werden. Des Weiteren soll DGS im Zuge einer Projektwoche in der Grundform behandelt werden. Um Deutsche Gebärdensprache unterrichten zu können, sollen Lehrkräfte durch mehrere Seminare im Studium darauf vorbereitet werden.Erste-Hilfe-Ausbildung an allen allgemeinbildenden Schulen des Landes Schleswig- HolsteinDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Schulen zu verpflichten, einen eintägigen Erste-Hilfe-Kurs in der 7. und 9. Klasse durchzuführen.Schulfach Berufsorientierung ausbauenDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, den Berufsorientierungsunterricht inklusive praktischer Veranstaltungen flächendeckend auszubauen und die Ausbildung der Lehrkräfte deutlich zu fördern. Wirtschaft und Politik Lehrkräfte sollen eine Fortbildung besuchen müssen, um das Fach zu unterrichten.Verpflichtete Infoveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler an Schulen vor Landtags- und KommunalwahlenDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bei anstehenden Wahlen innerhalb der Schulen Wahlberechtigte durch Informationsveranstaltungen oder zum Beispiel Podiumsdiskussionen über aktuelle Politik informiert und aufgeklärt werden.Ökonomischer & Wirtschaftlicher Pflichtunterricht an SchulenDer Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für eine Stärkung aktueller ökonomischen, sozialwissenschaftlichen und wirtschaftlichen Themen in den Gesellschaftswissenschaften einzusetzen. Es soll geprüft werden, ob eine Teilung dieser Bereiche in eigene Fächer nötig ist.