Landesbeauftragte: Recht auf Bildung gilt für alle - nicht nur am Tag der Kinderrechte!
Nr. 19 / 18. November 2022Landesbeauftragte: Recht auf Bildung gilt für alle Kinder – nicht nur am Tag der Kinderrechte!Michaela Pries, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen fordert gemeinsam mit dem Kinderschutzbund BildungsgerechtigkeitAnlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November fordern Irene Johns, Landesvorsitzende Kinderschutzbund Schleswig-Holstein und Michaela Pries, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Bildungsgerechtigkeit: „Das Recht auf Bildung gilt für alle Kinder und muss vollumfänglich und konsequent umgesetzt werden. Und zwar so, dass jedes Kind die besten Chancen für sein weiteres Leben hat.“ Diese Forderung entspricht der UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 28 besagt, dass das Recht des Kindes auf Bildung anerkannt wird – und dass es fortschreitend auf Grundlage der Chancengleichheit erreicht werden soll – im Sinne der Bildungsgerechtigkeit.Laut jüngster IQB-Studie verfehlen zwischen 15-30% der Viertklässlerinnen und Viertklässler in Schleswig-Holstein die Mindeststandards im Lesen, im Zuhören, in der Rechtschreibung und der Mathematik. „Die Ergebnisse sind überaus besorgniserregend. Nach wie vor ist der Bildungserfolg in Deutschland stark abhängig vom Elternhaus. Die Studie belegt sogar eine zunehmende Abhängigkeit der Leistungen von der sozialen Herkunft der Kinder: Schülerinnen und Schüler aus armen Familien sind deutlich stärker von Einbußen in ganz grundlegenden Basiskompetenzen im Rechnen, im Lesen und im Schreiben betroffen. Die ohnehin bestehende Bildungsungerechtigkeit verschärft sich“, ordnet Irene Johns die IQB-Ergebnisse ein.Öffentlich diskutiert wurde unter anderem die „fortschreitende Inklusion“ als ein möglicher Erklärungsansatz für den Leistungsabfall, den die IQB-Studie ans Licht brachte. „Die Inklusion an Schulen sollte nicht mit dem Sinken des Leistungsniveaus in Verbindung gebracht werden. Das ist nicht nur wissenschaftlich nicht haltbar, sondern grenzt aus und stigmatisiert – und ist damit das absolute Gegenteil von Bildungsgerechtigkeit“, erklärt Irene Johns und ergänzt: „Das Recht auf Bildung auf Grundlage von Chancengleichheit zu erreichen, heißt in Bezug auf Kinder mit Behinderung: einbeziehen statt separieren und ausgrenzen!“Menschen mit Behinderungen haben durch die UN- Behindertenrechtskonvention nach Artikel 24 einen Anspruch auf gemeinschaftliche Bildung und dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom Bildungssystem ausgeschlossen werden. In Artikel 7 werden die Rechte von Kindern mit Behinderungen herausgestellt. Pries sagt dazu: „ich bin über den wissenschaftlichen Nachweis froh, dass Kinder mit und ohne Behinderungen von inklusiver Beschulung profitieren. Wir müssen im Land noch mehr für das Gelingen der Inklusion streiten und die Verantwortlichen sollten gute Bedingungen dafür schaffen“Das klare Fazit: „Sowohl die Kinderrechts- als auch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen müssen konsequent und vollumfänglich umgesetzt werden“, fordern Irene Johns und Michaela Pries im Schulterschluss. Weil Kinderrechte immer und für alle Kinder gelten – nicht nur am internationalen Tag der Kinderrechte.