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16.11.22
16:56 Uhr
B 90/Grüne

Jan Kürschner zur Bargeldobergrenze und organisierter Kriminalität

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 258.22 / 16.11.2022


Geldwäschebekämpfung ist ein wesentlicher Baustein bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität
Zu den Plänen der Bundesinnenministerin Faeser, Bargeldzahlungen über 10.000 Euro zu verbieten, sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jan Kürschner:
Die Geldwäschebekämpfung ist ein wesentlicher Baustein bei der Bekämpfung organi- sierter Kriminalität. Hier ist eine allgemeine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro sinnvoll. Große Geldströme lasen sich dann einfacher nachvollziehen. Eine solche Grenze gibt es in fast allen EU-Mitgliedsstaaten. In Zeiten handytauglicher Bezahl-Apps und Echtzeit- Überweisungen kann ich dabei auch kein echtes Problem für die Verbraucher*innen er- kennen.
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