Dr. Kai Dolgner: Murks bleibt Murks, auch wenn er nicht mehr verfassungswidrig ist
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 1 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de PRESSEMITTEILUNG #452–21.10.2022Dr. Kai Dolgner: Murks bleibt Murks, auch wenn er nicht mehr verfassungswidrig ist Zu den vorgeschlagenen Änderungen beim Kommunalrecht erklärt der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Kai Dolgner: „Es ist gut, dass die versierten Juristen des Innenministeriums den Koalitionären offenbar die obrigkeitsstaatliche und vermutlich verfassungswidrige Generalklausel ausgeredet haben. Dass die CDU weiterhin den Unfug verbreitet, dass kommunale Bürgerbegehren und nicht etwa die eigene Politik den mangelnden Ausbau der Windenergie oder den Stillstand bei der A20 zu verantworten haben, soll die Menschen bewusst hinter die Fichte führen. Dass zukünftig die größeren Kommunalparlamente selbst über die Fraktionsgrößen entscheiden sollen, ist die schlechteste aller Möglichkeiten. Damit sind die kleinen Fraktionen den Opportunitäten der größeren Fraktionen unterworfen und der Streit darüber wird gleich in die konstituierenden Sitzungen getragen. Bedenklich finde ich es allerdings, dass die Ministerin offenbar selbstinitiativ per Pressemitteilung eine „Formulierungshilfe“ ankündigt und sie dann ausschließlich an die regierungstragenden Fraktionen verschickt. Bisher war es üblich, dass solche Formulierungshilfen nur auf Anforderung der Fraktionen gemacht wurden und die politische und öffentliche Verantwortung bei den Fraktionen lag. Hier wird zumindest der Anschein erweckt, als ob die Regierung eigenständig handelt. Vermutlich um es für die eigene 100 Tage Bilanz nutzen zu können. Dafür hat die Regierung aber ein eigenes Gesetzesinitiativrecht. Mit Verbandsanhörung und der Unterrichtungspflicht des gesamten Parlamentes. Dieser Vorgang verwischt die Gewaltenteilung zwischen Regierung und regierungstragenden Fraktionen und wir werden gegebenenfalls die Zulässigkeit überprüfen lassen.“ 1