Annabell Krämer zu TOP 7 "Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen"
30.09.2022 | FinanzenAnnabell Krämer zu TOP 7 "Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen" In ihrer Rede zu TOP 7 (Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer„Schwimmen zu lernen und es sicher zu beherrschen, sollte für jedes Kind möglich sein. Aber wenn wir uns die Zahlen angucken, dann müssen wir feststellen, dass wir weit davon entfernt sind: Laut DLRG sind fast 60 Prozent der Zehnjährigen keine sicheren Schwimmer, gleiches gilt für 20 Prozent der Schüler am Ende der sechsten Klasse. Niemand will das – am wenigstens die Eltern selbst: Die Eltern suchen händeringend nach Möglichkeiten, ihr Kind ‚schwimmfähig‘ zu bekommen.Es ist meines Erachtens der falsche Weg, das Erlernen der Schwimmfähigkeit an externe Organisationen quasi ‚auszulagern‘ und sich darauf zu verlassen, dass das Ehrenamt oder kommerzielle Anbieter diese Aufgabe übernehmen. Vor allem angesichts der Tatsache, dass das Erlernen der Schwimmfähigkeit verbindlich in den Fachanforderungen vorgesehen ist und – zumindest formell – integraler Bestandteil des Lehrplans ist. Wir fordern daher, dass diese Fachanforderungen endlich verbindlich umgesetzt werden und der Schwimmunterricht als Teil des Sportunterrichts den Stellenwert erhält, den er verdient.Der Mangel an qualifizierten Lehrkräften und das Fehlen von geeigneten Schwimmhallen wird oft als Grund vorgeschoben, aber ist der gerechtfertigt? Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Im Bericht des Bildungsministeriums von 2018 wurde angekündigt, dass mittelfristig jedes Kind das Schwimmen erlernt. Es wird Zeit, dass diesen Worten endlich Taten folgen. Schwimmunterricht wird angeblich in den meisten Schulen erteilt. Die Aussage, dass im Schuljahr 2018/2019 ‚in mindestens einer Klassenstufe Schwimmunterricht‘ erteilt wurde, lässt keinen Rückschluss darauf zu, ob hinreichend Unterrichtsstunden gegeben wurden. Ferner fehlt die Aussage, ob es sich auf sämtliche Klassen einer Jahrgangsstufe bezieht. Hieran gibt es erhebliche Zweifel!Der Bedarf an privaten Schwimmkursen ist vielerorts größer als das Angebot und es gibt lange Wartelisten. Die Schwimmfähigkeiten der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein sind nicht erst seit der Coronapandemie unbefriedigend. Aus diesem Grund ist eine verpflichtende Umsetzung des Schwimmunterrichts an den Grundschulen und eine Überprüfung zur Sicherstellung der erfolgreichen Erlangung der Schwimmfähigkeit ab dem Schuljahr 2023/2024 überfällig. Die Fachanforderung Sport muss für den Bereich Schwimmen sicherstellen, dass grundsätzlich alle Schüler die vorgesehenen Schwimmkompetenzen erreichen können. Damit der vorgesehene Schwimmunterricht endlich verlässlich umgesetzt und seiner Relevanz gerecht wird, soll der Sachstand der Schwimmfähigkeit im Übergangszeugnis zur weiterführenden Schule vermerkt werden. Ferner sollen die Kooperationen der Schulen untereinander und mit Vereinen und Verbänden gefördert werdenWelche Argumente sprechen vermeintlich gegen verlässlichen Schwimmunterricht? Zum einen sei oftmals kein Hallenbad erreichbar und es gäbe nicht genügend schwimmlehrbefähigte Lehrer. Bei Blockunterricht ist die Sommerperiode lang genug, um trotz Sommerferien hinreichend Schwimmunterricht in den Sommermonaten zu geben. Sollte kein Freibad im Umland vorhanden sein, ist eine Kostenerstattung seitens des Landes für Beförderungsunternehmen oder Klassenreisen angebracht, um in Kompaktkursen in weiter entfernten Standorten Schwimmkurse zu ermöglichen. Auch in Badeseen kann man das Schwimmen erlernen!Kommen wir zu dem Mangel an schwimmlehrbefähigten Lehrern. Hier erinnere ich die Landesregierung gerne daran, dass sämtliche in Schleswig- Holstein ausgebildeten Sportlehrer schwimmlehrbefähigt sind. Zum Erhalt der Schwimmlehrbefähigung ist alle vier Jahre ein Auffrischungskurs zu belegen. Wir fordern die Landesregierung auf, diese Einhaltung zu überprüfen. Fehlende staatliche Kursplätze sind kein Argument – die DLRG zum Beispiel bietet diese Kurse vielerorts als Wochenendkurse an. Und wieder heilt das private Ehrenamt Versäumnisse der Regierung! Der Schwimmunterricht in den Schulen muss so organisiert sein, dass 100 Prozent der Schülerinnen und Schüler als Schwimmer von den Schulen gehen – dauerhaft! Wir fordern die Landesregierung auf, sich hier stärker als bisher bei der Finanzierung einzubringen.Genau das war der Grund, warum wir Freie Demokraten durchgesetzt haben, dass kommunale Schwimmstätten mit der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs seit 2021 endlich Betriebskostenunterstützung für ihre Schwimmstätten erhalten. Diese soll anteilig auf die Kommunen nach bereitgestellten Schwimmzeiten für Schwimmunterricht verteilt werden. Meine Kleine Anfrage hierzu hat jedoch ergeben, dass diese Verteilung bis heute nicht auf diesem Wege vorgenommen wird. Die Mittel werden nicht gesetzeskonform verteilt, obwohl es keine coronabedingten Einschränkungen mehr gibt.Wir fordern die Landesregierung auf, dass Gesetz endlich umzusetzen. Dann werden wir sehen, wieviel Schwimmunterricht seitens der Schulen wirklich gegeben wird. Ein Schelm, wer vermutet, dass diese Transparenz nicht gewünscht ist!“ Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene WortAnnabell KrämerSprecherin für Haushalt und Finanzen, Frauen, Gleichstellung, Sport / E- Sport und TierschutzKontakt:Eva Grimminger, v.i.S.d.P.PressesprecherinTel.: 0431 988 1488fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 KielE-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de