Andrea Tschacher: TOP 21: Gute Pflege muss für alle finanzierbar sein
Pflege | 29.09.2022 | Nr. 242/22Andrea Tschacher: TOP 21: Gute Pflege muss für alle finanzierbar sein Es gilt das gesprochene Wort!Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,liebe Kolleginnen und Kollegen,bereits in der letzten Plenartagung habe ich ausgeführt: Gute Pflege ist wichtig und muss für alle finanzierbar sein! Das bedeutet, dass es nicht sein kann, dass eine bessere und gerechtfertigte Bezahlung in der Pflege zur getrübten Freude der Pflegekräfte wird, in dem Wissen, dass sich viele Pflegebedürftige Pflege zukünftig nicht mehr werden leisten können und infolgedessen Pflegeleistungen kürzen oder kündigen. Das alles kann für viele ambulante und stationäre Pflegedienste im Land im Übrigen existenzgefährdende Auswirkungen haben.Für die Pflegebedürftigen und ihre An- und Zugehörigen stellen die steigenden Kosten zunehmend eine immer größere Belastung dar. Pflege droht somit zum Armutsrisiko zu werden und der Gang zum Sozialamt und der Antragstellung von Hilfe zur Pflege ist dann nicht mehr weit oder sogar unvermeidbar. Daher unterstützen wird die Forderungen der pflegebedürftigen Menschen sowie der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein für eine stärkere finanzielle Unterstützung des Bundes.Die Bundesregierung ist konkret aufgefordert, im Hinblick auf die immer weiter steigenden Pflegekosten zu entlasten und die drastisch steigenden Eigenanteile, die die Pflegebedürftigen zu zahlen haben, angemessen zu kompensieren. Das haben wir bereits mit unserem Antrag „Bezahlbare Pflege ermöglichen und die Pflegefinanzierung ausgewogen gestalten“ in der letzten Plenartagung gefordert.Damit die Pflege eine Zukunft hat, muss die Ampelkoalition endlich das umsetzen, was sie im Koalitionsvertrag zum Thema Pflege verabredet hat, nämlich: Die Begrenzung und Planbarkeit der Eigenanteile in der stationären Pfleg Die Prüfung der Regelung zu den prozentualen Zuschüssen zu den Eigenanteilen Die Regelhafte Dynamisierung des Pflegegeldes ab 2023Es ist so wie es ist: Die Zuständigkeit und die dringende Handlungsnotwendigkeit Seite 1/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de liegen nun mal beim Bund.Also: Anpacken statt rumschnacken. Wir begrüßen daher ausdrücklich den Dringlichkeitsantrag „Abfederung der finanziellen Mehrbelastungen für Pflegebedürftige in allen Pflegesettings“, der im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Anfang September beschlossen wurde. Und dieser Antrag fordert unseren Bundesgesundheitsminister konkret zum Handeln auf. 1. Anhebung des Leistungszuschlages 2. Anhebung des Pflegegeldes und des Entlastungsbetrages 3. Anpassung der Pflegesachleistungen in der ambulanten Pflege 4. Anpassung der Leistungsbeträge in der teilstationären und der Kurzzeitpflege an die Lohnentwicklung in der Pflege und 5. Die im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbarte regelhafte Dynamisierung des Pflegegeldes ab Januar 2023Daraus resultiert folgendes:Im ersten Schritt muss die Umsetzung und Ausgestaltung dieser Regelungen durch den Bund abgewartet werden. Anhand der vorliegenden Ergebnisse kann dann eine Einschätzung zu etwaigen Erfordernissen und im Hinblick auf weitere Entlastungen auf Landesebene vorgenommen werden.So macht es in einem zweiten Schritt Sinn, die durch das Land gestaltbaren Möglichkeiten der Entlastung pflegebedürftiger Menschen und einer möglichen Reform des Landespflegegesetzes zu ermitteln.Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag – vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 2/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de