Themen der Plenarsitzung: Energie- und Gasversorgung, Inflationsanpassung, Nachfolge des 9-Euro-Tickets, Landesblindengeld und Gehörlosengeld, Mietpreisbremse, Geburtskliniken
Nr. 101 / 26. September 2022
Themen der Plenarsitzung: Energie- und Gasversorgung, Inflations- anpassung, Nachfolge des 9-Euro-Tickets, Landesblindengeld und Gehörlosengeld, Mietpreisbremse, Geburtskliniken
Zu seiner vierten Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 28. September, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen ein Regierungsbericht zum Energiegipfel und der dritte Nachtragshaushalt, ein Antrag zur Inflationsanpassung bei der Lohn- und Einkommenssteuer, ein Nachfolgemodell für das 9-Euro-Ticket, die Forderung, das Landesblindengeld anzuheben und ein Gehörlosengeld einzuführen, ein Antrag zur Bremsung von Mietpreiserhöhungen sowie die Schließungen von Geburtskliniken.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.
Mittwoch, 28. September, 10 bis 18 Uhr
TOP 2, 15 und 33 3. Nachtragshaushaltsgesetz 2022, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/246), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 20/249) sowie Bericht Ergebnisse des Energie-Spitzengespräches und Antrag Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, sowie soziale und kulturelle Einrichtungen müssen dringend entlastet 2
werden, Anträge der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/221 und 20/245), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten
Mit einem dritten Nachtragshaushalt will die Landesregierung die Folgen der Energiepreiskrise in Schleswig-Holstein abmildern. „Die Dynamik der Preissteigerung im Energie- und Baubereich trifft auch die Landesverwaltung mit einer großen Wucht“, sagte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) vergangenen Dienstag (20.9.) nach einer Kabinettssitzung. „Hinzu kommt das dritte Entlastungspaket des Bundes, das für den Landeshaushalt allein in 2023 rund 420 Millionen Euro an Belastung mit sich bringen wird.“ Die derzeitigen Pläne bedeuten laut Regierung eine dauerhafte Mehrbelastung für das Land in Höhe von mehr als 300 Millionen Euro. Der entsprechende Gesetzentwurf der Regierung für den Nachtrag soll unter anderem einen zusätzlichen Bürgschaftsrahmen von 500 Millionen schaffen, um Unternehmen zu helfen, die durch gestiegene Energiekosten in finanzielle Probleme geraten sind. Abwickeln sollen das Programm die Förderinstitute, die im Gegenzug durch Bürgschaften des Landes abgesichert werden. Zudem sollen nach dem Willen der Regierung bis zu 170 Millionen Euro für Folgekosten der Krisen in das Sondervermögen Impuls fließen. Das Geld soll durch Minderausgaben der Ministerien und Steuermehreinnahmen zusammenkommen. Davon sind bis zu 115 Millionen Euro für absehbare krisenbedingte Kostensteigerungen bei Bauvorhaben sowie bis zu 30 Millionen für die energetische Sanierung und die verstärkte Nutzung von Öko-Energien in Landesliegenschaften eingeplant. Um die Gesamtfläche der Büroräume um 20 Prozent zu reduzieren, sollen zehn Millionen Euro bereitstehen. Für die Digitalisierung sind weitere zehn Millionen vorgesehen.
Die Landesmittel für den Masterplan für Schloss Gottorf will die Regierung von bislang 15 auf 20 Millionen Euro erhöhen, damit die Bauarbeiten starten können, wie Heinold sagte. Grund seien Kostensteigerungen der Modernisierungen. Die Bauarbeiten auf der Museumsinsel in Schleswig sollen früheren Angaben zufolge 2023 beginnen. Das Gesamtvolumen liegt nach Angaben der Landesmuseen bei mehr als 40 Millionen Euro. Laut Heinold trägt der Bund ebenfalls 20 Millionen Euro.
Zum Auftakt der Debatte wird ein von den Koalitionsfraktionen geforderter Regierungsbericht zu dem „Energiegipfel“ am 6. September mit gut 80 Spitzenvertretern von Organisationen aus allen Bereichen erwartet. Anwesend waren Vertreter von Kommunen, Wirtschaft und Gewerkschaften sowie aus den Bereichen Wohnungs- und Landwirtschaft, Sozialverbände, Kirchen, Kultur und Bildung. Ein Ergebnis des Gipfels: Als Konsequenz aus Energiekrise und drastisch gestiegenen Preisen legt Schleswig-Holstein ein Entlastungspaket im Volumen von 180 Millionen Euro auf. Zudem herrschte Einigkeit unter den Teilnehmern, gemeinsam kräftig Energie zu sparen. Als Ziel eines Acht-Punkte-Plans nannte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) die 20 Prozent-Marke.
Das schleswig-holsteinische Entlastungspaket im Detail: Das Programm zur Förderung privater Klimaschutzmaßnahmen soll von 50 auf 75 Millionen Euro erhöht werden. Über die 180 Millionen Euro hinaus ist ein Darlehensprogramm zur Stützung von Stadtwerken und anderen Unternehmen in Höhe von 500 Millionen Euro geplant. Zudem sollen auch Stromrechnungen gestreckt werden können, wie Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) erläuterte. Die schwarz-grüne Koalition will mit ihrem Programm die jüngsten Beschlüsse der Bundesregierung ergänzen. Im Umfang von je 3
20 Millionen Euro soll es Härtefallfonds für Bürger sowie für Vereine und Verbände geben. Zehn Millionen Euro sind für Beratungsangebote zum Beispiel für Energieeinsparungen oder Schuldenfallen geplant. Für kommunale Klimaschutzinvestitionen sind 75 Millionen Euro geplant, sofern sich die Kommunen im gleichen Umfang beteiligen. Kostensteigerungen in Kitas, Schulen und Hochschulen will die Regierung mit 15 Millionen Euro abfedern. Allein 115 Millionen Euro gebe es aus dem Gesamtprogramm für Energie- und Wärmewende, sagte Heinold.
Scharf kritisierten Günther und Heinold die Bundesregierung, da sie ihre Entlastungspläne ohne Einbeziehung der Länder beschlossen habe. Die Berliner Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hatte Anfang September ein drittes Entlastungspaket im Umfang von 65 Milliarden Euro für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen, an dem sich auch die Länder beteiligen sollen, auszugehen ist etwa von einem jährlichen Volumen von rund 40 Milliarden Euro für die Jahre 2023 und 2024. Länder und Kommunen zusammen sollten davon knapp die Hälfte beisteuern. Am 28. September, dem Tag der Debatte im Landtag, wollen die Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) über die Finanzierung sprechen.
In einem weiteren Antrag wünschen sich CDU und Grüne im Landtag, dass die Landesregierung bei dem Bund-Länder-Gespräch darauf drängt, „die im Rahmen des Spitzengesprächs und darüber hinaus deutlich gewordene Kritik an den Maßnahmen des 3. Entlastungspaketes auszubessern“. Genannt werden etwa Energiepreisdeckel für Bürger sowie für kleine und mittlere Unternehmen, eine gezieltere Unterstützung des Mittelstands oder eine auskömmliche Finanzierung des Gesundheits- und Pflegebereichs. Zugleich wird in dem Papier darum gebeten, die beim Gipfel am 6. September vereinbarten Maßnahmen „kurzfristig weiter zu konkretisieren und regelmäßig über die Umsetzungsstände zu berichten“.
TOP 37 Automatische Inflationsanpassung auch bei Lohn- und Einkommenssteuer, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/253), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Liberalen im Landtag stellen sich hinter den Plan von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zur Entlastung der Bürger die sogenannte kalte Progression bei der Einkommenssteuer abzuschaffen. Es gelte, den Grundfreibetrag und die Grenze für den Spitzensteuersatz anzuheben.Die kalte Progression ist ein Effekt, durch den Bürger in Zeiten hoher Inflation mehr Steuern zahlen müssen, obwohl ihre Kaufkraft nicht steigt. Wie kommt es dazu? Ein Beispiel: Das Preisniveau steigt inflationsbedingt in einem Jahr um fünf Prozent. Ein Arbeitnehmer erzielt im gleichen Jahr einen Brutto-Einkommenszuwachs von ebenfalls fünf Prozent. Damit hätte er die gleiche Kaufkraft wie zuvor. Allerdings steigt wegen seines höheren Einkommens auch der prozentuale Steuersatz. Nach Abzug dieser Steuerbelastung hat er trotz eines nominal höheren Netto-Einkommens im Vergleich eine geringere Kaufkraft.
Der Minister hat deshalb vorgeschlagen, den Grundfreibetrag und die Grenze für den Spitzensteuersatz anzuheben. Dieses sogenannte Inflationsausgleichsgesetz schaffe Steuergerechtigkeit, so Lindner. 48 Millionen Menschen in Deutschland würden entlastet und 4
270.000 würden sogar komplett von der Einkommensteuer befreit. Politiker der Berliner Koalitionspartner SPD und Grüne kritisieren jedoch, dass in Euro und Cent bei Geringverdienern weniger ankomme als bei Topverdienern.
TOP 10 und 39 Anträge zur Erhöhung der Regionalisierungsmittel, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/166) sowie Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/255), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Länder sind offen für eine Nachfolgeregelung des Ende August ausgelaufenen 9-Euro-Tickets – das ist ein Ergebnis der Verkehrsministerkonferenz Mitte August. Eine Forderung: Der Bund solle deutlich mehr Geld für den ÖPNV zur Verfügung stellen. An diesem Punkt setzen die Koalitionsfraktionen im Landtag an. CDU und Grüne fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür stark zu machen, „die Erhöhungen der Regionalisierungsmittel noch in diesem Jahr umzusetzen und die Regionalisierungsmittel für 2023 um mindestens 3 Milliarden Euro aufzustocken“. Die Bundesregierung habe die Erhöhung für dieses Jahr zugesagt, sie sei aber noch nicht umgesetzt worden.
Die SPD zielt in einem Antrag, der in der Debatte ebenfalls beraten wird, in eine ähnliche Richtung. Die Oppositionsfraktion fordert eine „deutliche und nachhaltige Erhöhung der Regionalisierungs- mittel“ von Seiten des Bundes – dafür solle sich die Landesregierung einsetzen. Die bereit- gestellten Gelder müssten zudem „schnell, vollständig und in einem transparenten Prozess in konkrete Projekte und damit die Verbesserung des ÖPNV und SPNV fließen“. Gleichzeitig sollen nach Willen der Sozialdemokraten die „landesseitig für den ÖPNV aufgebrachten Mittel“ in den Haushaltsentwürfen ab 2023 deutlich steigen. Vor allem auf dem Land sei ein größeres Angebot nötig. Mitte September wurde bekannt, dass Bund und Länder bis Mitte Oktober eine Verständigung über ein Folgeangebot für das 9-Euro-Ticket im Nahverkehr anpeilen. Alle Länder hätten bekundet, dass sie sich vorstellen könnten, ein Anschlussticket mitzutragen, sagte die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Maike Schaefer (Grüne) aus Bremen, nach Beratungen mit Bundesminister Volker Wissing (FDP). Dazu solle nun eine Arbeitsgruppe zügige Beratungen aufnehmen. Die Länder erwarteten aber zugleich, dass dies an eine Anhebung der generellen Regionalisierungsmittel des Bundes gekoppelt sei. Wissing deutete an, dass es bei der Verkehrsministerkonferenz am 12./13. Oktober einen Eckpunktebeschluss zum Nahverkehrsticket geben könne. Er äußerte Verständnis, dass die Länder angesichts der hohen Energiepreise eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel forderten. Dies sei noch zu klären.
Die Ampel-Koalition im Bund hatte sich darauf verständigt, in einem nächsten Entlastungspaket jährlich 1,5 Milliarden Euro für ein bundesweites Nahverkehrsticket bereitzustellen ‒ wenn die Länder mindestens ebenso viel geben. Ziel ist ein Preis zwischen 49 und 69 Euro im Monat. Das 9-Euro-Ticket hatte im Juni, Juli und August für jeweils einen Monat bundesweit Fahrten in Bus und Bahn ermöglicht. Regulär bekommen die Länder in diesem Jahr Regionalisierungsmittel in Höhe von 9,4 Milliarden Euro vom Bund, dazu noch eine Milliarde aus einem anderen Topf. Regionalisierungsmittel sind Geldmittel, die auf Grundlage des Regionalisierungsgesetzes des 5
Bundes verteilt werden. Die in dem Gesetz geregelte Regionalisierung des Schienenverkehrs ist einer der drei Hauptinhalte der in den 1990er Jahren umgesetzten Bahnreform in Deutschland.
TOP 8 Bericht über die Auswirkungen eines durch Corona geänderten Freizeitverhaltens auf die Natur, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/152), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
CDU und Grünen fordern einen mündlichen Regierungsbericht zu den Auswirkungen der Corona- Pandemie auf die Natur infolge eines veränderten Reise- und Freizeitverhaltens. Unter anderem sollen mögliche Maßnahmen erläutert werden, um Schutzgebiete und Flächen in Privateigentum besser zu schützen. Laut Antragsstellern ist dies nötig, da wegen der virusbedingten Reise- und Kontaktsperren immer mehr Menschen ihre Freizeit in der nahen Natur verbringen ‒ und dabei oftmals Pflanzen- und Tierwelt stören. Laut jüngsten Zahlen zur Reiselust der Deutschen im ersten Halbjahr 2022 boomt der Tourismus in Schleswig-Holstein nach den Corona-Einbrüchen von 2020 und 2021 wieder. Besonders die Ziele an Nord-und Ostsee stehen bei den Gästen hoch im Kurs. Mit 15,2 Millionen Übernachtungen in den ersten sechs Monaten dieses Jahres (plus 4,4 Prozent gegenüber dem coronafreien 2019) erzielte der Tourismus in Schleswig-Holstein einen Rekord. Tourismusmarketing-Chefin Bunge resümierte, die Gäste kämen, um Meer, Strände, Freiheit, Natur und Sicherheit im Land zu genießen. Und Tourismusminister Claus Ruhe Madsen (parteilos) betonte, angesichts zum Teil voller Ferienorte im Sommer sei es wichtig, mit den dort lebenden Menschen zu sprechen und bei Gästen Verständnis zum Beispiel für die Natur zu wecken. „Ich muss sowohl den Gast als auch die Menschen und die Natur, wo ich bin, respektieren“, sagte Madsen. Wachstum sei nicht unendlich.“
Der Tourismus gilt als einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in Schleswig-Holstein. 2019 erwirtschaftete die Branche rund 9,7 Milliarden Euro Jahresumsatz. Rund 160.000 Menschen sind nach Angaben der Industrie und Handelskammer direkt in der Branche beschäftigt.
TOP 38 Anhebung des Landesblindengeldes und Einführung eines Gehörlosengeldes, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/254), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Mit monatlich 300 Euro für Personen ab 18 Jahren und 200 Euro für Minderjährige ist Schleswig- Holstein nach einer Vergleichsstatistik des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. Schlusslicht der Bundesländer bei der Zahlung des Blindengeldes. Hessen, Berlin und Bayern zahlen demnach an einen Großteil der Betroffenen mehr als das Doppelte. Der SSW fordert nun, das Landesblindengeld im Norden auf das Durchschnittsniveau der Bundesländer anzuheben. Das Blindengeld ist eine freiwillige Leistung der Bundesländer zum Ausgleich der durch die Behinderungen bedingten Mehraufwendungen. Die Höhe variiert dabei deutlich. In Schleswig- Holstein ist der Zuschuss seit 1. Januar 2013 unverändert. In den Jahren 1993 und 2001 lagen die Spitzenwerte im Land bei 510 Euro pro Monat. Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen 6
fänden derzeit bundesweit keine gleichen Lebensbedingungen vor, moniert nun der SSW. Noch dazu sei eine Anpassung des Landesblindengeldes infolge allgemeiner Preissteigerungen geboten. Laut Statistischem Bundesamtes gab es 2020 in Deutschland 76.740 blinde, 51.094 hochgradig sehbehinderte und 452.930 sehbehinderte Menschen.
Die Oppositionsfraktion plädiert zudem dafür, auch gehörlosen Menschen einen Nachteilsausgleich zu gewähren, um dieser Gruppe mehr gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Denn: „Artikel 2 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt eine Benachteiligung, wenn sich die behinderungsspezifischen Nachteile in der Ausübung von Menschenrechten und Grundfreiheiten in Politik, Kultur, Arbeitsleben und / oder Alltag nicht ausgleichen lassen. Aus der UN-BRK lässt sich demnach die Einführung eines Gehörlosengeldes als Nachteilsausgleich ableiten“, argumentiert der SSW in seinem Antrag.
TOP 11, 13 und 25 Bericht zur Gasmangellage, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/167) sowie Anträge zu mehr Solaranlagen auf den Dächern der landeseigenen Gebäude und Stromversorgung sicherstellen, Anträge der Fraktion der FDP (Drs. 20/204 und 20/233), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten
Die Koalitionsfraktionen haben einen Berichtsantrag zu der Gasversorgung des Landes gestellt. Sie wollen wissen, wie es aktuell aussieht, welche Szenarien für eine mögliche Mangellage denkbar sind, und wie die Landesregierung sich darauf vorbereitet. Regierungschef Daniel Günther (CDU) hat bereits zum Energie sparen aufgerufen. Als Ziel nannte er 20 Prozent. Aktuelle Zahlen machen Hoffnung: Der Füllstand der deutschen Erdgasspeicher nähert sich trotz erheblich gedrosselter Liefermengen aus Russland weiter der 90-Prozent-Marke. Unterdessen hat der Deutsche Städtetag wegen der Energiekrise vor existenzbedrohenden Risiken für Stadtwerke mit ihren vielen Dienstleistungen gewarnt. Präsident Markus Lewe (CDU) sagte vergangene Woche: „Für die Stabilität unseres Landes und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat ist es essenziell, dass die Städte die Versorgung umfassend und verlässlich sicherstellen.“ Es gehe nicht allein um Energie, sondern etwa auch die Wasserversorgung, die Müllabfuhr oder die Straßenreinigung. Gerieten Stadtwerke in Schieflage, drohten grundlegende Dienstleistungen auszufallen.
Mit in die Aussprache fließen zwei Anträge der Liberalen ein. Schleswig-Holstein hinke bei der Ausrüstung öffentlicher Gebäude mit Solaranlagen hinterher, obwohl die „Vorbildfunktion“ des Landes im neuen Energiewende- und Klimaschutzgesetz längst verankert sei, kritisiert die FDP in einem Papier und fordert die Landesregierung unter anderem auf, „eine Investitionsoffensive für mehr Solaranlagen auf Landesliegenschaften auf den Weg zu bringen und die Installation von Solaranlagen auf landeseigenen Dächern auch privaten Investoren zu ermöglichen.“ Aus einer Ende August veröffentlichten Antwort des Finanzministeriums auf eine Kleine Anfrage (20/104) von FDP-Fraktionschef Christopher Vogt geht hervor, dass bei 981 grundsätzlich geeigneten Gebäuden derzeit 40 Photovoltaikanlagen installiert sind. Hinzu kommen nach Angaben der Landesregierung Solarthermie-Anlagen auf den Dächern von Meistereien des Landesbetriebs 7
Straßenbau und Verkehr. „Ich finde es erschreckend, dass gerade vor diesem Hintergrund bisher auf noch nicht einmal vier Prozent der landeseigenen Gebäude eine Solaranlage installiert ist und auch noch nicht besonders viele neue Anlagen in Planung sind“, kritisierte Christopher Vogt Ende September.
Unterdessen haben sich Mitte September in Hannover die Energieminister der Bundesländer für eine Diskussion über eine Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten ausgesprochen. Wörtlich heißt es in einem gemeinsamen Beschluss: „Eine Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten sollte diskutiert werden. Beim Sozialwohnungsbau und der Sanierung in diesem Bereich sollte eine komplette Belegung von Dächern mit Solarmodulen vorgesehen werden.“ Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung nimmt einen Ausbau der Solarenergie auf Dachflächen ebenfalls in den Blick. Darin heißt es, bei gewerblichen Neubauten solle dies verpflichtend, bei privaten Neubauten die Regel werden. Weiterhin will die Bundesregierung steuerliche und bürokratische Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen unter anderem auf Privathäusern abbauen. Einen entsprechenden Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner (FDP) beschloss das Kabinett kürzlich. Die Ertragssteuerbefreiung soll für Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt gelten. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bisher gibt es lediglich für Anlagen bis 10 Kilowatt eine Vereinfachungsregel.
Eine weitere Forderung der Liberalen, die in die Debatte miteinfließt, ist der erneute Ruf nach einer Laufzeitverlängerung der drei sich in Deutschland im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke. Begründet wird dies mit den „Schlussfolgerungen des vom Bundeswirtschaftsministerium initiierten Stresstests zum Stromsystem, dass alle Möglichkeiten zur Stromerzeugung genutzt werden müssen“. Des Weiteren gelte es, so die FDP, beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Speicherkapazitäten für elektrische Energie bürokratische Hemmnisse abzubauen.
TOP 12 Nord-Ostsee-Kanal stärken, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/168), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen fordern den Bund auf, den Nord-Ostsee-Kanal (NOK) weiterhin in Stand zu halten und auszubauen und nicht die Mittel für Baumaßnahmen zu kürzen. Sie begründen ihre Forderungen damit, dass Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) im nächsten Jahr die Mittel für Baumaßnahmen um circa ein Drittel von heute 909 auf 594 Millionen Euro kürzen wolle. Im Antragstext heißt es weiter: „Verzögerungen bei Baumaßnahmen gefährden die Wettbewerbsfähigkeit des Nord-Ostsee-Kanals und zudem Arbeitsplätze in der maritimen Wirtschaft.“
In einem Alternativantrag sorgt sich auch die SPD um die Leistungsfähigkeit des Kanals. „Der Landtag erwartet, dass das Bundesverkehrsministerium seiner Verantwortung gegenüber der herausragenden wirtschaftlichen Bedeutung des Nord-Ostsee-Kanals gerecht wird, indem es die notwendigen Mittel für den Ausbau und die Grundinstandsetzung des Nord-Ostsee-Kanals bereitstellt“, heißt es. Zugleich machen die Sozialdemokraten die CSU-Bundesverkehrsminister 8
von 2009 bis 2021 (Alexander Dobrindt, Christian Schmid und Andreas Scheuer) „maßgeblich für den schlechten Zustand des Nord-Ostsee-Kanals verantwortlich“.
Unterdessen hat auch Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (parteilos) ein Festhalten des Bundes an den Ausbauplänen für den Nord-Ostsee-Kanal gefordert. Weitere Verzögerungen seien angesichts des volkswirtschaftlichen Nutzens der künstlichen Wasserstraße nicht hinnehmbar, warnte Madsen.
Der Ende des 19. Jahrhunderts von Kaiser Wilhelm II. eingeweihte Nord-Ostsee-Kanal ist heute die meistbefahrene künstliche Wasserstraße der Welt: Er ist 98,637 Kilometer lang, zwischen 102,5 und 162 Meter breit und elf Meter tief. Der Nord-Ostsee-Kanal führt quer durch Schleswig- Holstein von Brunsbüttel an der Nordseeküste nach Kiel an der Ostseeküste. Zu Jahresbeginn 2022 hat der Verkehr auf dem Nord-Ostsee-Kanal weiter zugelegt. Laut der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt stieg die Zahl der Schiffspassagen im ersten Quartal dieses Jahres um gut zwei Prozent auf 6810 Schiffe, nach 6676 in den ersten drei Monaten 2021, wie eine Sprecherin der der Agentur dpa sagte. Im Gesamtjahr 2021 passierten insgesamt knapp 27.300 Schiffe den NOK, 8,1 Prozent mehr als 2020.
TOP 16 Finanzierung der Wehrtechnik verbessern, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/222), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Vorgaben zur Nachhaltigkeit und Sozialverantwortung, wie ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance / Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) oder die EU-Taxonomie, erschweren es den Rüstungsbetrieben an Kreditfinanzierungen zu gelangen. Vor diesem Hintergrund forderte jüngst Wirtschaftsstaatssekretärin Julia Carstens (CDU), die Wehrtechnik müsse in die nachhaltige Kategorie kommen, um Finanzierungen zu erleichtern. Diesem Appell schließt sich die FDP- Fraktion an und fordert in einem entsprechenden Antrag den gesamten Landtag auf, das zu unterstützen. Zugleich fordern die Liberalen auch die Landesregierung auf, dieses Ziel auf Bundesebene zu verfolgen. Nach Angaben des Vorsitzenden des „Arbeitskreises Wehrtechnik Schleswig-Holstein“, Dieter Hanel, werden aktuell nur Unternehmen begünstigt, die als sozial oder nachhaltig eingestuft sind. „Diese existenzbedrohende Stigmatisierung verkennt – insbesondere angesichts der militärpolitischen Lage – die Bedeutung der Rüstung und der Verteidigungsindustrie für die Sicherheit und widerspricht unseren außen- und sicherheitspolitischen Interessen“, sagte Hanel Ende August.
Nach einem Treffen von rund 30 Firmenvertretern mit Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (parteilos) Mitte September hatte die Landesregierung bekräftigt, im Zusammenhang mit dem 100 Milliarden Euro umfassenden Aufrüstungsprogramm des Bundes die Zusammenarbeit von Rüstungsbetrieben im Norden zu forcieren. Wirtschaftsstaatssekretärin Carstens äußerte die Erwartung, dass die Wehrtechnik-Branche mit ihren rund 20.000 direkt und indirekt Beschäftigten in Schleswig-Holstein einen engen Schulterschluss vollziehe, zum Beispiel durch Arbeitsgemeinschaften. 9
Madsen habe zudem Dänemarks Verteidigungsminister Morten Bødskov eine enge Kooperation schleswig-holsteinischer Betriebe für dessen geplante 5,4-Milliarden-Investitionsoffensive für die Marine angeboten, sagte die Staatssekretärin. „Unsere Betriebe verfügen über Know-how, von dem auch unsere Nachbarn profitieren können.“ Aus Sicht der Landesregierung muss neues Material für die Streitkräfte zügig beschafft werden. Das sei sowohl sicherheits- als auch wirtschaftspolitisch dringend geboten, sagte Carstens. Bislang sei der Bund hier zu langsam.
Donnerstag, 29. September, 10 bis 18 Uhr
TOP 17, 22 und 36 Anträge zu Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft sichern Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/223) und ein Pakt mit dem Handwerk für niedrigschwellige Energiesparmaßnahmen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/252) sowie KiTa-Gebühren jetzt senken!, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/229), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten
Wegen der Energiepreiskrise hat die FDP eine Neuauflage des Sicherungsfonds für den Mittelstand mit 500 Millionen Euro gefordert. „Es reicht nicht aus, wenn die Landesregierung beim Mittelstand nur mit Bürgschaften arbeitet, die als Programm und auch im Haushalt nicht seriös hinterlegt sind“, sagte FDP-Fraktionschef Christopher Vogt vergangenen Mittwoch bei Vorstellung des Antrages. Ein Sicherungsfonds habe sich bereits in der Corona-Pandemie bewährt. Günstige und langfristige Darlehen müssten dabei für alle Branchen zugänglich sein.
Einen Tag zuvor hatte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) den Entwurf für einen dritten Nachtragshaushalt vorgelegt. Die Regierung will unter anderem einen zusätzlichen Bürgschaftsrahmen von 500 Millionen schaffen, um Unternehmen zu helfen, die durch gestiegene Energiekosten in finanzielle Not geraten sind.
Teil der Debatte ist zudem eine Forderung der SPD nach einem Pakt mit dem Handwerk. So soll vereinbart werden, „welche finanziellen Anreize nötig sind, damit das Handwerk im Zeitraum von einigen Wochen prioritär niedrigschwelle und sofort wirkende Energiesparmaßnahmen durchführt.“ Zur Begründung führen die Sozialdemokraten an, man müsse davon wegkommen, anteilige Zuschüsse beispielsweise für den Einbau von Wärmepumpen zu finanzieren. Zwar ließen sich so die höchsten Einsparungen an Gas und Öl erreichen, aber dies könnten sich zum einen nur wenige Menschen leisten und zum anderen führe das zu einer erheblichen Auslastung der Handwerksbetriebe. Deshalb sei gesamtgesellschaftlich der Effekt vieler kleinerer, kostenfrei zu machender Optimierungen größer, wie etwa die Wartung und Einstellung bestehender Heizungsanlagen oder Fensterisolierungen. Allerdings, so die SPD, werde dieser Weg aus einer reinen Markt-Logik nicht beschritten werden, weil einzelne große Aufträge für Betriebe attraktiver 10
seien als viele kleine Einzelmaßnahmen. „Deshalb braucht es den Impuls des Landes für einen Pakt mit dem Handwerk, um entsprechende finanzielle Anreize zu geben.“ In diesem Zug fordert die Oppositionsfraktion die Landesregierung auf, ihr geplantes 75 Millionen Euro umfassendes Landes-Klimaschutzprogramm anzupassen.
Drittes Thema der Debatte: Um junge Familien zu entlasten, haben die Liberalen ihren bereits in der August-Tagung vorgelegten Antrag mit der Forderung, die Kita-Gebühren um mindestens zehn Prozent zu senken, erneuert. Zu diesem Thema hat Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) vergangenen Freitag angekündigt, dass Familien mit geringeren Einkommen in Schleswig-Holstein ab 1. Januar weniger Kita-Gebühren zahlen müssen. Im Einzelfall können es bis zu 232 Euro sein, sagte sie. Die Entlastung läuft allerdings Ende Juni aus. Insgesamt rechnet die Koalition mit Kosten in Höhe von 15 Millionen Euro.
TOP 34 Mieter*innen vorausschauend schützen – Mieterhöhungen bremsen!, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/247), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD will Mieter angesichts steigender Nebenkosten durch die Energiekrise und der „damit verbundenen außerordentlich hohen Inflation und der insgesamt unsicheren wirtschaftlichen Lage“ besser schützen. Sie fordert daher die Wiedereinführung der Mietpreisbremse in Schleswig- Holstein. Das zu knappe Angebot an Wohnraum sei mittel- bis langfristig nur durch den Neubau von Wohnungen zu vergrößern. Mit dem Blick auf die jüngsten Entwicklungen am Immobilienmarkt mit einer zu erwartenden sinkenden Nachfrage nach Einzel- und Mehrfamilienhäusern, sei allerdings „in absehbarer Zeit nicht mit einer Entspannung der Mietpreisentwicklung durch eine ausreichende Anzahl von Neubau-Wohnungen zu rechnen. Die Sozialdemokraten fürchten durch steigende Mieten eine „wirtschaftliche Überforderung erheblicher Teile der Bevölkerung“.
Die Vorgängerregierung aus CDU, Grünen und FDP hatte die Regelung zur Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein im November 2019 auslaufen lassen. Insbesondere Union und FDP im Landtag hatten damals hervorgehoben, die Mietpreisbremse sei wirkungslos verpufft. Wohnungsmangel könne nur durch den Neubau von Wohnhäusern behoben werden, hieß es weiter.
TOP 19 Kein Demokratieabbau in unseren Kommunen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/226), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Nach der im August geäußerten scharfen Kritik an der geplanten Beschneidung von Bürgerbegehren beklagt die FDP im Landtag nun einen weiteren „Demokratieabbau“ in den Kommunen des Landes. Anlass sind die von CDU und Grünen vorgesehenen Änderungen der Gemeindeordnung für die Voraussetzungen zur Bildung einer Fraktion in den Kommunalvertretungen. Laut den Liberalen soll die Mindestzahl der Mitglieder einer Fraktion weiterhin bei zwei bleiben und nicht erhöht werden. 11
Der Koalitionsvertrag sieht laut den Liberalen schon zur Kommunalwahl 2023 vor, dass insbesondere die Größe der Städte- und Gemeindeparlamente verändert werden soll. Geplant ist demnach, die Fraktionsstärke entsprechend der Größe der Kommune zu staffeln und in größeren Kommunen die Mitgliederzahl auf drei zu erhöhen. Bisher liegt nach Paragraf 32a der Gemeindeordnung die Mindestzahl der Mitglieder einer Fraktion bei zwei. Mit dieser geplanten Erhöhung der für den Fraktionsstatus erforderlichen Mitgliederzahl von bisher zwei auf drei würde die Teilnahme kleinerer Parteien und Wählergemeinschaften an kommunalen Entscheidungen erheblich erschwert, moniert nun die FDP in ihrem Antrag und fordert von der Landesregierung, auf die Umsetzung zu verzichten.
TOP 20 Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Arzneimittel, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/227), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die FDP-Fraktion fordert eine Senkung der Mehrwertsteuer „auf apothekenpflichtige als auch für rezeptpflichtige Arzneimittel“ und ruft die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative mit diesem Ziel zu starten. Begründet wird die Forderung in dem entsprechenden Antrag nicht. Die Krankenkassen setzen sich bereits seit längerer Zeit für die steuerliche Absenkung ein. „Für Grundnahrungsmittel wie Brot und Butter werden 7 Prozent Mehrwertsteuer berechnet, für oftmals lebenswichtige Medikamente müssen die Krankenkassen dagegen die vollen 19 Prozent bezahlen. Das ist schlicht nicht nachvollziehbar“, sagte etwa Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV), im Frühjahr. Eine Absenkung wäre ein klares sozialpolitisches Signal und würde die Beitragszahler um rund sechs Milliarden Euro im Jahr entlasten.
Begründet wird die Forderung mit steigenden Kosten für die Kassen durch Medikamente. Der Ausgabenanstieg bei Arzneimitteln habe im vergangenen Jahr mit fast acht Prozent rund ein Drittel über dem durchschnittlichen Anstieg aller Leistungsausgaben der Krankenkassen gelegen, sagte Stoff-Ahnis. Die Kassen haben nach vorläufigen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums im vergangenen Jahr etwa 46,7 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgegeben, rund 3,4 Milliarden mehr als im Jahr zuvor.
TOP 45 Fortlaufenden Ankauf von Praxen und Medizinischen Versorgungszentren stoppen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/262), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen sehen mit Sorge auf „den fortlaufenden Ankauf der Praxen von Ärztinnen und Ärzten und Medizinischen Versorgungszentren (MVZs) durch Großkonzerne/Finanzinvestoren zum Zwecke der Renditesteigerung“. Per Antrag werden die anderen Fraktionen im Landtag dazu aufgerufen, „diesem Prozess Einhalt zu gebieten und die erforderliche Transparenz zu schaffen“. Bereits Ende Juni hatten sich die Gesundheitsminister der Länder einstimmig dafür ausgesprochen, den Einfluss von privaten Investoren bei der Gründung und dem Betrieb von 12
Medizinischen Versorgungszentren einzuschränken und entsprechende gesetzliche Regelungen zu überprüfen. Die Fraktionen von CDU und Grünen im Norden rufen dazu auf, dieses Ziel sowie eine Bundesratsinitiative zu unterstützen.
Gesundheitsexperten kritisieren schon länger, dass Arztpraxen zunehmend von profitorientierten Unternehmen übernommen werden und so immer mehr Sitze niedergelassener Ärzte in MVZs gebündelt werden. Es gebe Investorengruppen, die nichts mit Medizin zu tun hätten, die zum Teil bundesweit Facharztsitze übernehmen würden, sagte etwa Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard nach einer Gesundheitsministerkonferenz in Magdeburg. Dies führe zu Kostenstrukturen, die nicht optimal seien. Außerdem werde so die freiberufliche Ärzteschaft zurückgedrängt, zum Beispiel in den Fachrichtungen Radiologie, Augenheilkunde oder Zahnmedizin.
TOP 21 Reform der Investitionskostenfinanzierung in der Pflege, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/228), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Liberale und die Sozialdemokraten im Kieler Landtag wollen Pflegebedürftige finanziell entlasten. Die Fraktionen haben dazu einen gemeinsamen Antrag vorgelegt, der auf eine Änderung des Landespflegegesetzes zielt. Das Land soll demnach mehr Verantwortung für die Finanzierung der Investitionskosten bei der stationären Pflege übernehmen. „Neben zusätzlichen Landesmitteln sollen sowohl Einsparungen bei der Hilfe zur Pflege, die durch die Entlastung bei den Eigenanteilen entstehen, als auch die Umwidmung des bisherigen Pflegewohngeldes in eine grundsätzliche Neuausrichtung der Investitionskostenfinanzierung eingesetzt werden“, erläuterte Ex-Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) die Stoßrichtung des Antrags.
Die Eigenanteile für in Heimen untergebrachte Pflegebedürftige haben inzwischen einen neuen Höchststand erreicht. Nach Angaben der Ersatzkassen waren es in Schleswig-Holstein zum 1. Juli 2062 Euro im Monat. Damit liegt das Land noch knapp unter dem Bundesdurchschnitt. Mittlerweile liegen die Eigenanteile der Heimbewohner im Durchschnitt höher als die entsprechenden Leistungen der Pflegeversicherung.
TOP 24 Die GemHVO-Doppik zukunftsfest weiterentwickeln, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/231), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
CDU und Grüne wollen die Finanzierungsmöglichkeiten der Kommunen neu strukturieren. Die regierungstragenden Fraktionen fordern die Landesregierung dazu auf, die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik dahingehend zu ergänzen, dass es den Kommunen ermöglicht wird, im Rahmen ihrer Haushaltsplanungen eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage und der allgemeinen Rücklage vorzunehmen. Voraussetzung dafür soll allerdings eine angemessene Eigenkapitalquote sein. Hintergrund: Investitionen könnten so leichter ermöglicht werden. 13
Hierfür ist eine Ausgleichsrücklage angedacht, die in der Bilanz als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen ist. „Ein Haushalt einer Kommune soll auch dann als ausgeglichen gelten, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage als sogenannter „fiktiver“ Haushaltsausgleich gedeckt werden könnte“, erläutern CDU und Grüne in ihrem Antrag. Die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein haben 2021 nach Angaben des Statistikamtes Nord leicht zugenommen. Insgesamt gab es einen Zuwachs um 1,0 Prozent auf 3,8 Milliarden Euro. Die Schulden der kreisangehörigen Gemeinden stiegen um 3,1 Prozent auf fast 2,29 Milliarden Euro. Die kreisfreien Städte, Kreisverwaltungen und Amtsverwaltungen konnten dagegen ihren Schuldenstand verringern. Auf jeden Landesbewohner entfielen Ende 2021 demnach rein rechnerisch rund 1300 Euro der kommunalen Schulden.
TOP 27 Änderung der Vogelschutzrichtlinie bezüglich der Nonnengans, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/235), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Schleswig-Holstein will die Landwirtschaft stärker vor dem sogenannten Gänsefraß schützen. Die Landesregierung hat bei der EU beantragt, den Schutzstatus der Nonnengans zu ändern. Ziel ist, dass die Nonnengans durch Aufnahme in den Anhang II der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) – wie auch schon die Graugans – bejagt werden darf. So heißt es in einem Schreiben von Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) und seinem Landwirtschaftskollegen Werner Schwarz (CDU) an EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius. In einem Antrag begrüßen die Koalitionsfraktionen im Landtag diese Initiative. Die Nonnengans sei in Anhang I (der nicht jagdbaren Vögel) gelistet worden, als es einen historischen Tiefstand des Bestandes gegeben habe. Mittlerweile hat sich der Bestand an Nonnengänsen nach Überzeugung der schwarz-grünen Koalition stark erholt. Allerdings ist die zunehmende Population für einige landwirtschaftliche Betriebe zur Belastung geworden, zumal auch die Rastzeiten infolge des Klimawandels immer länger werden. So richten hunderttausende rastende Gänse speziell an der Westküste, besonders auf Eiderstedt und den Inseln, enormen Schaden dadurch an, dass sie Grasflächen kahlfressen und Unmengen Kot hinterlassen.
Ihren Antrag, der die Bejagung befürwortet, unterlegen CDU und Grüne mit der Forderung, „das Management der landeseigenen Flächen an der Westküste Schleswig-Holsteins durch Pflege, Beweidung und Mahd, unter Berücksichtigung der weiteren naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Erfordernisse zu intensivieren“. Außerdem soll das grenzüberschreitende bestandsorientierte Gänsemanagement mit Dänemark, den Niederlanden und Niedersachsen im Rahmen des afro-eurasischen Wasservogelübereinkommens weiterentwickelt werden.
TOP 31 Afghanistan nicht vergessen!, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/243), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 14
CDU und Grüne rufen dazu auf, die aus Afghanistan geflüchteten Menschen nicht zu vergessen. Vor diesem Hintergrund soll sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine schnelle Umsetzung des „Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan“ einsetzen, wird in einem Landtagsantrag gefordert. Außerdem soll Schleswig-Holstein denjenigen Menschen, die das Land dem Auswärtigen Amt 2021 als besonderes gefährdete Personen benannt hat, in der zugesagten Größenordnung die Aufnahme ermöglichen. CDU und Grüne erinnern daran, dass sich im August 2022 die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan und der Abzug der Bundeswehr jährte. Doch: „Nach wie vor verläuft die Aufnahme gefährdeter Personen langsam.“ Im schwarz-grünen Koalitionsvertrag heißt es, das Land unterstütze das Bundesaufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan und es wolle auch in dieser Legislaturperiode ein Landesprogramm für 500 Menschen auf den Weg bringen. Derzeit sind es vor allem ukrainische Kriegsflüchtlinge, die die mittlerweile zu 99 Prozent ausgelasteten Landesunterkünfte belegen.
Schleswig-Holstein hat in den ersten acht Monaten dieses Jahres 2964 Schutzsuchende registriert, die nicht aus der Ukraine (ca. 40.000 seit Februar) kommen. Das waren 935 mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, wie das Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge Mitte September mitteilte. Die Zahl erfasst Asylsuchende, unter anderem aber auch hier geborene Kinder, afghanische Ortskräfte, unerlaubt Eingereiste, Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer. Die meisten Menschen stammen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak.
Freitag, 30. September, 10 bis 16 Uhr
TOP 18 Schließungen von Geburtskliniken sofort stoppen – Unhaltbare Zustände beenden, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/224), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
SPD und SSW fordern die schwarz-grüne Landesregierung auf, die Schließung weiterer Geburtsstationen zu verhindern. „Die unhaltbaren Zustände in einigen Geburtskliniken aufgrund der Überlastung müssen beendet werden“, schreiben die Oppositionsfraktionen dazu in einem Antrag. Die Landesregierung müsse dafür sorgen, dass ausreichend Kapazitäten in den Geburtskliniken vorhanden sind. Die Oppositionsfraktionen sind alarmiert, dass durch die Schließung von Kreißsälen, „der Druck auf die umliegenden Geburtskliniken wächst“. Für Frauen bedeute dies weitere Wege, längere Fahrtzeiten und ein Ausdünnen der Versorgung. „Eine flächendeckende Geburtshilfe sollte jedoch Teil der Daseinsvorsorge sein“, heißt es weiter. Zuletzt, Ende August, gab es schlechte Nachrichten für Frauen, die in Südholstein ein Kind zur Welt bringen möchten: Die Paracelsus Klinik in Henstedt-Ulzburg (Kreis Segeberg) will die Geburtsstation zunächst reduzieren – und letztlich ganz einstellen. Dies berichtete der NDR Schleswig-Holstein. 15
TOP 7 Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/129), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die FDP-Opposition will Schwimmunterricht in Schulen verbindlich machen. In Grundschulen sollen alle Kinder im Rahmen des Sportunterrichts Schwimmen lernen und in weiterführenden Schulen die Schwimmfähigkeiten verbessern können. Außerdem schlagen die Liberalen in ihrem Antrag vor, die Infrastruktur für den schulischen Schwimmunterricht zu stärken. Außerdem soll die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen intensiviert werden, und die Kosten für Kompaktkurse für Schulen, ohne Schwimmstätte in der Nähe, sollen erstattet werden. Laut FDP findet Schwimmunterricht in den Schulen in der Regel nur unzureichend statt; auch der Bedarf an privaten Schwimmkursen sei vielerorts größer als das Angebot. „Die Schwimmfähigkeiten der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein sind nicht erst seit der Corona-Pandemie unbefriedigend“, heißt es in dem Antragstext. In einem Alternativantrag der Koalition wird das Ziel für mehr Schwimmunterricht geteilt. CDU und Grüne betonen: „Der Weiterqualifizierung von Lehrkräften kommt hierbei eine wichtige Rolle zu.“ Vor diesem Hintergrund rufen die Koalitionsfraktionen dazu auf, „Weiterqualifizierungsbemühungen fortzusetzen und stetig fortzuentwickeln“.
Dass es um die Schwimmfähigkeiten von Schülern bundesweit nicht gutbestellt ist, geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und dem Deutschen Schwimm-Verband (DSV) von Anfang August 2022 hervor: „Von den rund 750.000 Kindern, die jedes Jahr von den Grundschulen an die weiterführenden Schulen wechseln, waren schon vor der Pandemie 60 Prozent keine sicheren Schwimmer.“ Zudem geht aktuell die Sorge um, dass Hallenbäder wegen des bundesweiten Energiesparzwangs geschlossen werden könnten – und der Schwimmunterricht sowie außerschulische Schwimmkurse weiter eingeschränkt werden. Nach DLRG-Zahlen ist die Zahl der tödlichen Badeunfälle in Schleswig-Holstein bis zum Ende dieses Sommers im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben. Von Jahresbeginn bis einschließlich August kamen mindestens 16 Menschen beim Baden ums Leben. Auch im Vorjahreszeitraum waren 16 Badetote gezählt worden. Bundesweit stieg die Zahl der Ertrunkenen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 44 auf 289. Den Anstieg führt die DLRG auf die Hitze im Sommer zurück, in der viele Menschen in Flüssen, Seen oder in Nord- und Ostsee badeten. Der DLRG-Statistik zufolge ereigneten sich die meisten Badeunfälle an ungesicherten Gewässern.
TOP 14 Verordnung zu Pflanzenschutzmitteln deutlich korrigieren, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/208), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die EU-Kommission hat im Juni ein umfassendes Paket für mehr Umwelt- und Klimaschutz vorgelegt, das unter anderem den Verbrauch von Pestiziden bis 2030 halbieren soll. Hiergegen protestiert die FDP-Fraktion und fordert eine Nachbesserung des Entwurfs aus Brüssel, der noch von den EU-Ländern und dem EU-Parlament verabschiedet werden muss. „Die Ernährungssicherheit sowie wissenschaftliche Folgeabschätzungen sind zu berücksichtigen“, begründen die Liberalen in einem jetzt vorgelegten Antrag. Weiter fordern sie die Landesregierung 16
auf, eine Bundesratsinitiative für ein beschleunigtes Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln zu starten. „Es ist durchaus möglich, den Einsatz von Pestiziden zu reduzieren, ohne die Ernteerträge oder die Qualität zu gefährden“, heißt es seitens der EU- Kommission. Einsparungen ließen sich erzielen, indem alternative Schädlingsbekämpfungsmittel entwickelt und eingesetzt werden und die ökologische Landwirtschaft ausgebaut wird. Eine weitere Möglichkeit sei, gefährlichere Pestizide vom Markt zu nehmen. Bei den Pestizidvorgaben sollen Unterschiede zwischen den EU-Ländern berücksichtigt werden. Staaten, die schon jetzt strenge Regeln haben, müssten den Verbrauch weniger reduzieren als jene, die viel Pestizide einsetzen. Die Untergrenze liege bei einer Reduzierung von 35 Prozent, so die EU-Kommission.
Kritiker, wie etwa der Deutsche Bauernverband, befürchten angesichts des Krieges in der Ukraine, dass durch diese Maßnahmen weniger Lebensmittel in der EU produziert werden könnten. In Deutschland sind nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit grob 950 Pestizide zugelassen, in denen gut 280 Wirkstoffe zum Einsatz kommen. Die Mittel werden etwa gegen Insekten oder andere Tiere, Pilze oder Unkraut eingesetzt.
TOP 29 Dispositionszinsen gesetzlich begrenzen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/241), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die oppositionelle SPD in Schleswig-Holstein unternimmt erneut, wie bereits in der vergangenen Wahlperiode, einen Anlauf für eine gesetzlich verankerte Deckelung der Zinssätze auf Dispositionskredite. „Der Zinssatz für vereinbarte Kontoüberziehungen soll maximal sechs Prozentpunkte über einem festzulegenden Basiszinssatz betragen dürfen. Zusätzliche Zinsen für die geduldete Überziehung des vereinbarten Disporahmens sollen nicht mehr verlangt werden dürfen“, heißt es in einem dem Plenum zur Beratung vorliegenden Antrag. Mit Blick auf die Energiekrise und den monatlich steigenden Lebenshaltungskosten warnen die Sozialdemokraten vor einer dauerhaften Schuldenfalle, wenn eine Rückzahlung von Konto-Überziehungen mit „teils erheblichen Zinssätzen“ nicht mehr möglich ist. „Zudem“, so ist in der Begründung des Antrags zu lesen, „sind die Folgekosten nur selten transparent ermittelbar“. Hinzu käme, dass für eine weitere Überziehung des vereinbarten Disporahmens häufig Zusatzzinsen anfallen würden, über die das Kreditinstitut nicht sofort aktiv informieren müsse.
TOP 30 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Schlachtung von Tieren erfassen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/242), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Nach publik gewordenen Verstößen in einem schleswig-holsteinischen Schlachthof verlangt die FDP Änderungen bei der Kontrolltätigkeit der Kreisveterinärämter. „Die erhobenen Vorwürfe gegen die Nichteinhaltung des Tierschutzgesetzes haben eklatante Lücken bei der Einhaltung der Aufsichtspflicht der obersten Landesveterinärbehörde aufgedeckt“, heißt es in einem entsprechenden Antrag. Zudem soll die Landesregierung künftig im zuständigen Landtags- 17
ausschuss jährlich über erfasste Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sowie deren Ahndung berichten.
Im Sommer waren mit versteckten Kameras gemachte Aufnahmen von Tierschützern aus einer Schlachterei bei Kiel bekannt geworden, die leidende Tiere in dem Betrieb zeigen sollen. Laut „SOKO Tierschutz“ wurden 18 Schlachtungen aus den vergangenen Monaten dokumentiert. Rinder seien in dem Betrieb nicht ausreichend und unsachgemäß betäubt worden. Daraufhin sei es zu langen Todeskämpfen von Tieren gekommen. Es habe auch brutale Gewalt gegen Rinder und Schafe gegeben. Die Leiterin des zuständigen Veterinäramtes im Kreis Rendsburg- Eckernförde äußerte sich Anfang August entsetzt über die aufgenommenen Schlachtvorgänge. Sie wies darauf hin, dass der Betrieb geschlossen und Strafanzeige gestellt worden sei. Die Schlachterei sei bei Kontrollen tierschutzrechtlich zuvor nicht aufgefallen. Bei der Polizei läuft ein Ermittlungsverfahren gegen den Betrieb. Neben möglichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz werde geprüft, ob lebensmittelrechtliche Delikte vorlägen.
Unterdessen hat Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister Werner Schwarz (CDU) bereits angekündigt, Änderungen bei den Kontrollen vorzunehmen. „Wir wollen untersuchen, wie überregionale Kontroll-, Fach- und Vollzugsaufgaben der Kommunen und des Landes in einer Landesbehörde gebündelt werden können“, teilte der Minister nach einer Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses des Landtags am 24. August mit. So solle Fachwissen bei Spezialthemen und bei besonderen Betriebsstrukturen geschaffen werden. Dabei wolle er an Projektergebnisse aus den Vorjahren anknüpfen.
TOP 26 Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/234), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Seit 1820 galt der Wolf in Schleswig-Holstein als ausgerottet – im Jahr 2007 trat er im Land zwischen den Meeren jedoch wieder auf. 750 Nutz- und Wildtiere, vor allem Schafe und Rehe, sind seitdem bei Attacken von Wölfen umgekommen. Vor diesem Hintergrund fordern Bauern und Schäfer seit langem, die streng geschützte Tierart zu bejagen. CDU und Grüne legen nun die Grundlage dafür. Die Koalitionsfraktionen rufen die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ermöglicht. Zugleich soll eine ganzjährige Schonzeit verhängt werden. Das bedeutet: Jäger dürfen auffällige, gefährliche Wölfe schießen. Sie brauchen allerdings für jeden Einzelfall eine behördliche Genehmigung. Diesen Weg ist bereits Niedersachsen gegangen.
Nach Angaben des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) sind 52 Wölfe im Lande seit der Rückkehr im Jahr 2007 aufgetreten. Die allermeisten streifen durch das Land und verlassen Schleswig-Holstein nach wenigen Wochen wieder. Sie werden im nördlichsten Bundesland nicht sesshaft und bilden keine Rudel. Insgesamt ist die Aktivität der Wölfe in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Im Zähljahr 2018/19 registrierte das LLUR mehr als 500 Angriffe auf Wild- und Nutztiere. Im Jahr 2021/22 waren es lediglich 54. Die meisten Wölfe 18
werden in Deutschland in Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt sowie im östlichen Niedersachsen registriert.
TOP 32 Unterstützung des Landes für die Tafeln, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/244), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Unterstützung für die Tafeln im Land – so lautet die Forderung der Koalitionsfraktionen. Die Arbeit der Tafeln stehe durch die „immer größer werdende Zahl von Hilfesuchenden und der Steigerung bei den Kosten zum Unterhalt einer Tafel vor immer größeren Herausforderungen“, begründen CDU und Grüne ihren Antrag. Sorge bereiten den Antragstellern auch Berichte darüber, „dass die Zahl der ehrenamtlich helfenden Menschen nicht in dem Umfang steigt, wie der Bedarf es erfordert“. In ihrem 100-Tage-Programm, das Mitte Juli vorgestellt wurde, hat die Landesregierung bereits angekündigt, die Tafeln in Schleswig-Holstein „vor dem Hintergrund vieler geflüchteter Menschen aus der Ukraine und der zunehmend angespannten sozialen Lage“ unterstützen zu wollen.
Bundesweit ist die Lage angespannt. Wie die Deutsche Presse-Agentur Mitte Juli berichtet, stellen sich derzeit so viele Menschen „wie nie zuvor“ bei den Tafeln für Lebensmittel an. Eine Umfrage unter den 962 Tafeln in Deutschland habe ergeben, dass die Zahl der Kunden seit Jahresbeginn um etwa die Hälfte gestiegen sei, hieß es vom Dachverband „Tafel Deutschland“. Zu den neuen Kunden zählten vor allem Flüchtlinge aus der Ukraine, aber auch viele Arbeitslose, Geringverdiener und Rentner. Jede dritte Tafel musste den Angaben zufolge einen Aufnahmestopp einführen. Es fehlten Lebensmittel oder Ehrenamtliche, um allen zu helfen, die nach Unterstützung fragten. Die Tafeln sammeln überschüssige Lebensmittel von Händlern und Herstellern und verteilen diese. Mehr als 60.000 Ehrenamtliche engagieren sich dabei bundesweit.
TOP 35 Die Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten wirksam unterstützen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/248), geplanter Aufruf 15:05 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD fordert die Landesregierung auf, von einer pauschalen Begrenzung der Förderung von Flüchtlingsunterkünften in den Kommunen abzurücken und ein „bedarfsorientiertes Antragsverfahren“ einzuführen. Außerdem sei eine bedarfsorientierte Aufstockung der Landesförderung für die Herrichtung der Unterkünfte bei einem Eigenanteil der Kommunen in Höhe von 25 Prozent vorzunehmen. „Den Kommunen entstehen durch erhöhte Zuweisungen von Geflüchteten erhebliche Aufwendungen für die Herrichtung von Unterkünften, die durch die gegenwärtige Förderungspraxis des Landes mit einer Begrenzung der Förderhöhe auf pauschal 100.000 Euro für kreisangehörige Gemeinden und 200 Tausend Euro für kreisfreie Städte nur unzureichend und im Einzelfall nicht bedarfsgerecht gefördert werden“, begründen die Sozialdemokraten ihren Antrag. 19
Schleswig-Holstein hat in den ersten acht Monaten dieses Jahres 2.964 Schutzsuchende registriert, die nicht aus der Ukraine kommen. Das waren 935 mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, wie aus Angaben des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge vom 16. September hervorgeht. Die Zahl erfasst Asylsuchende, unter anderem aber auch hier geborene Kinder, afghanische Ortskräfte, unerlaubt Eingereiste, Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer. Die meisten Menschen stammen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Hinzu kamen seit Ende Februar mehr als 40.000 ukrainische Kriegsflüchtlinge und gut 1.000 Drittstaatler, die ebenfalls wegen des russischen Angriffskriegs das Land verließen. Die Landesunterkünfte waren Ende August im Durchschnitt zu 99 Prozent ausgelastet, wobei die Einrichtung in Rendsburg deutlich überbelegt war. Da die Zugangszahlen Anfang September gesunken sind, ging die Belegungsquote auf 85 Prozent zurück. Im August reisten den Angaben zufolge 32 Menschen freiwillig aus, 7 wurden abgeschoben und 19 nach dem sogenannten Dublin-Verfahren in zuständige andere europäische Länder weitergeschickt.
TOP 42 Rahmenkonzept zur Erprobung von Verwaltungsleitungen erstellen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/259), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die regierungstragenden Fraktionen erbitten von der Landesregierung ein Konzept zur Erprobung von Verwaltungsleitungen an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen. Das Konzept soll insbesondere auch auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen eingehen. „Mit diesem Modellvorhaben soll ermittelt werden, wie unter der Berücksichtigung von Schulverbünden effektiv von Verwaltungsaufgaben zugunsten von anderen Führungsaufgaben entlastet werden können“, schreiben CDU und Grüne in ihrem vorgelegten Antrag.
Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 20
Reihenfolge der Beratung der 4. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 28. September 2022 2+15+ 3. Nachtragshaushaltsgesetz 2022 sowie 60 10:00 33 Bericht Ergebnisse des Energie-Spitzengespräches und Antrag Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, sowie soziale und kulturelle Einrichtungen müssen dringend entlastet werden 37 Automatische Inflationsanpassung auch bei Lohn- und 30 11:00 Einkommenssteuer 10+39 Anträge zur Erhöhung der Regionalisierungsmittel 30 11:30 5 Wahl der Mitglieder des Medienrates der Medienanstalt Hamburg / 0 12:00 Schleswig-Holstein (MA HSH) 6 Wahl der Mitglieder des Notausschusses 0 12:00 8 Bericht über die Auswirkungen eines durch Corona geänderten 30 12:00 Freizeitverhaltens auf die Natur
38 Anhebung des Landesblindengeldes und Einführung eines 30 15:00 Gehörlosengeldes 11+13 Bericht zur Gasmangellage sowie Anträge zu mehr Solaranlagen auf den 60 15:30 +25 Dächern der landeseigenen Gebäude und Stromversorgung sicherstellen 12 Nord-Ostsee-Kanal stärken 30 16:30 16 Finanzierung der Wehrtechnik verbessern 30 17:00 Donnerstag, 29. September 2022 17+22 Anträge zu Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft sichern und 60 10:00 +36 ein Pakt mit dem Handwerk für niedrigschwellige Energiesparmaßnahmen sowie KiTa-Gebühren jetzt senken! 34 Mieter*innen vorausschauend schützen – Mieterhöhungen 30 11:00 bremsen! 19 Kein Demokratieabbau in unseren Kommunen 30 11:30 20 Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Arzneimittel 30 12:00
45 Fortlaufenden Ankauf von Praxen und Medizinischen 30 15:00 Versorgungszentren stoppen 21 Reform der Investitionskostenfinanzierung in der Pflege 30 15:30 24 Die GemHVO-Doppik zukunftsfest weiterentwickeln 30 16:00 27 Änderung der Vogelschutzrichtlinie bezüglich der Nonnengans 30 16:30 31 Afghanistan nicht vergessen! 30 17:00 Freitag, 30. September 2022 18 Schließungen von Geburtskliniken sofort stoppen – Unhaltbare 30 10:00 Zustände beenden 7 Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen 30 10:30 14 Verordnung zu Pflanzenschutzmitteln deutlich korrigieren 30 11:00 29 Dispositionszinsen gesetzlich begrenzen 30 11:30 30 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Schlachtung von Tieren 30 12:00 erfassen
26 Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht 30 14:00 46 Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.01.2022 – 5 14:30 31.03.2022 32 Unterstützung des Landes für die Tafeln 30 14:35 35 Die Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten wirksam 30 15:05 unterstützen 21
42 Rahmenkonzept zur Erprobung von Verwaltungsleitungen erstellen 30 15:35
Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 20/) :
TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Krebsregistergesetzes 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes 23 Bericht zur Einrichtung von 20 Partnerschaften zwischen deutschen und dänischen Oberstufenschulen 43 Bericht zur Förderung der Nachbarschaftssprache Dänisch 47 Bericht zur Evaluierung des § 5a Landesplanungsgesetz
Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
28 Entwicklung einer Klimaanpassungsstrategie 40 Rahmenkonzept zur Etablierung von Campusklassen erstellen 41 Bildungsoffensive zur Verbraucherbildung 44 Sportliche Großveranstaltungen in Schleswig-Holstein