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02.09.22
12:43 Uhr
FDP

Bernd Buchholz zu TOP 33+54 "Verfassungsschutzbericht 2021"

02.09.2022 | Innen
Bernd Buchholz zu TOP 33+54 "Verfassungsschutzbericht 2021" In seiner Rede zu TOP 33+54 (Schutz von Kandidatinnen und Kandidaten zu Wahlen sowie Verfassungsschutzbericht 2021) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
„Wir danken denjenigen, die in unseren Nachrichtendiensten arbeiten. Wie wichtig sie für den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind, das ist inzwischen in diesem Haus Konsens. Das freut mich, aber das war nicht immer so. Dass alle beteiligten demokratischen Kräfte sich so hinter den Verfassungsschutz stellen und seine Stärkung auch fordern, ist gut.
Es ist auch gut, die Szene zu beobachten, man darf dabei aber auf keinem Auge blind sein. Und ich sage das, lieber Kollege Kürschner, auch ganz bewusst nach Ihrem Beitrag eben. Schauen Sie in den Bericht genau rein. Die gewaltbereite und die gewaltorientierte Szene ist sowohl auf der rechtsextremistischen Seite als auch auf der linksextremistischen absolut gleich groß. Es handelt sich hier um gleiche Anzahl von Menschen, die gewaltorientiert im linksextremen Bereich unterwegs sind wie im rechtsextremen Bereich. Und das muss dazu führen, dass wir auf beide Gruppen gut achten. Die Klimabewegung steht im Verfassungsschutzbericht drin als eines der Ziele, mit denen linksextremistische Organisationen versuchen, in die Bürgergesellschaft hineinzuwandern und sie zu unterwandern, genauso wie die rechtsextremistische Szene versucht, in den Bereich der Coronagegner oder der Maßnahmengegner einzusteigen. Beides muss genau beobachtet werden. Bei beidem gehört dazu, dass man auf keinem Auge irgendwann Scheuklappen anlegt. Dazu gehört, dass wir den Verfassungsschutz technisch, personell und inhaltlich so ausstatten, dass er in einem System, wo man heute sehr viel stärker auch im virtuellen Bereich unterwegs ist, auch in der Lage ist, dieser Aufgabe gerecht zu werden und der nachzukommen.
Somit ist es auch wichtig, dass wir den Verfassungsschutz auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen. Dazu ist es in der letzten Legislaturperiode nicht mehr gekommen. Die Arbeiten daran müssen stattfinden und ich sage mal, da ist noch einiges zu überarbeiten, denn das Landesverfassungsschutzgesetz ist viele Jahre, bzw. Jahrzehnte alt und bedarf der Überarbeitung.
Allerdings gibt es Dinge, die mir selbst Bauchweh bereiten. Die verfassungsschutzrelevanten Delegitimierer, die das Bundesamt für Verfassungsschutz als neue Kategorie des Extremismus eingeführt hat – was ist das eigentlich, Frau Innenministerin? Was ist ein verfassungsschutzrelevanter Delegitimierer? Die Definition bleibt unklar. Extremismus, Verfassungsfeindlichkeit - und das ist das Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes - muss sich durch eine wirklich klare Haltung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zeigen. Es kann nicht sein, dass wir einen Teil der Bevölkerung, der sich protestierend gegen bestimmte Dinge gegenüber staatlichen Maßnahmen äußert, relativ schnell in eine neue Kategorie eingruppieren, die dann dem Extremismus zugeordnet wird. Vorsicht ist geboten, an dieser Stelle. Auch weil wir als Demokraten in einem Land leben, in dem wir alles dafür tun müssen, um diejenigen, die tatsächlich einfach nur ihr demokratisches Recht der Meinungsäußerung nach außen tragen, nicht pauschal in bestimmte Bereiche einzusortieren und ihnen zu sagen, sie gehören jetzt quasi zu einem extremistischen Block. Es muss Menschen in diesem Lande möglich sein, gegen Coronaeinschränkungen genauso auf die Straße zu gehen, wie für Klimaschutz zur demonstrieren, ohne dass sie permanent mit dem Vorwurf belegt werden: ‚Aber guck mal, wer da neben dir geht.‘ Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht sind hohe Verfassungsgüter und ich habe Probleme damit, diese verfassungsschutzrelevanten Delegitimierer in einer Definition so zu fassen, wie sie beim Bundesamt für Verfassungsschutz, aber auch hier in ihrem Verfassungsschutzbericht auftauchen.
Kommen wir zu Ihrem Entwurf zum Schutz der Kandidaten und Kandidatinnen für die Kommunalwahl. Auch ich bin dafür, dass wir das machen. CDU und FDP waren in der letzten Legislaturperiode nicht so überzeugt, dass das notwendig ist, aber es war der Wunsch der Grünen und man kann das machen. Aber eines muss uns doch auch klar sein: Ist das wirklich Schutz derjenigen, wenn wir nur noch ihren Wohnort nennen und nicht mehr die Straßennamen? Wir haben ein völlig anderes gesellschaftliches Phänomen. Wir haben es mit Aggressivität gegenüber Repräsentanten, gegenüber Menschen, die sich für die Demokratie einsetzen, zu tun. Da ist es nicht damit getan, hier jetzt die Wohnanschrift nicht mehr zu nennen. Wir haben ein gesellschaftliches Phänomen, dem wir anders nachgehen müssen als nur mit so einer kleinen Maßnahme. Aggressivität gegen all die, die sich aufstellen lassen bei Wahlen ist ein Phänomen, das dazu führt, dass in allen Parteien zurzeit schwieriger wird, Kandidaten zu finden. Der aggressive Umgang untereinander in diesem System führt zu einer Entfernung der Menschen von der Demokratie. Das dürfen wir nicht zulassen und dafür braucht es auch noch andere Maßnahmen als die, die in ihrem Antrag stehen.“
 
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort



Bernd Buchholz
Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Tourismus, Innen und Recht sowie Medien


Kontakt:
Eva Grimminger, v.i.S.d.P.
Pressesprecherin

Tel.: 0431 988 1488
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