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02.09.22
12:23 Uhr
SPD

Niclas Dürbrook zu TOP 20: Ein Zeichen des Respekts!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 02. September 2022
Niclas Dürbrook: Ein Zeichen des Respekts! TOP 20: Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit (Drs. 20/117(neu), AltA 20/189, AltA 20/191) „Wenn Polizistinnen und Polizisten in Pension gehen, geben sie die Uniform ab. Die Belastungen und Erfahrungen eines ganzen Polizeilebens allerdings nicht. Die bleiben, oftmals noch viele Jahre. Aber während es in der aktiven Dienstzeit dafür zumindest den finanziellen Ausgleich der Polizeizulage gibt, wird diese bei den Pensionszahlungen nicht mehr berücksichtigt. Das war Ende der 1990er-Jahre der gemeinsame Weg des Bundes und der Länder. In Schleswig-Holstein übrigens nicht das einzige Opfer der Vollzugsbeamten: Ich erinnere an die Erhöhung von Wochen- und Lebensarbeitszeit, die Einschränkung der Sonderzahlungen, die Absenkung der Versorgung, die Streichung der freien Heilfürsorge, die Einführung des Selbstbehalts. Bittere Einschnitte.
Gut, dass sich jetzt immer mehr Länder bei der Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage korrigieren. Im Bund ist es die Ampelkoalition, die die Wiedereinführung bei Bundespolizei und Zoll voraussichtlich noch in diesem Jahr auf den Weg bringen will. Nicht nur für neue Pensionäre, sondern auch für diejenigen, die seit 1998 in den Ruhestand gegangen sind. Ein großer Erfolg! Die Wiedereinführung ist zum einen ein wichtiges Signal der Wertschätzung und des Respekts. Die Tätigkeit als Vollzugsbeamter war immer anstrengend und belastend. Aber das Klima ist zunehmend rauer geworden: Beleidigungen, Widerstandshandlungen, viel zu oft auch tätliche Angriffe. Das gehörte für viele Beamtinnen und Beamte, die jetzt in den Ruhestand gehen, zum traurigen Berufsalltag.
Schleswig-Holstein erhebt die Daten meines Wissens nach so nicht, aber wir kennen aus den Versorgungsberichten anderer Bundesländern eine erschreckende Zahl: Vollzugsbeamte haben eine um über drei Jahre kürzere Bezugsdauer als andere Beamtengruppen. Sie sterben drei Jahre früher, das ist erschütternd! Und ja, vor dem Hintergrund geht es ganz konkret um Geld. Bei der Wiedereinführung im Bund sind es jetzt monatlich bis zu 160 Euro zusätzlich für die Pensionärinnen und Pensionäre. Von denen der allergrößte Teil übrigens nicht mit A12 aufwärts in Pension gegangen ist. Und die das Geld grade darum jetzt richtig gut gebrauchen können.

1 Nicht zuletzt geht es um die Attraktivität des Berufs. Wir können froh sein, dass die Bewerberzahlen bei unserer Landespolizei nach wie vor hoch sind. Aber auch hier wird der Wettbewerb um die besten Köpfe in den kommenden Jahren sehr viel schärfer werden. Auch mit den anderen Bundesländern. Und da stehen wir nicht glänzend da. Es muss unser aller Interesse sein, dass die Landespolizei in diesem Wettbewerb durch möglichst gute Rahmenbedingungen bestehen kann. Dazu gehört auch die Pension.
Auf den ersten Blick herrscht hier heute große Einigkeit. In allen Anträgen steht: Die Zulage soll wieder eingeführt werden. Und natürlich unterstützen wir auch die Ruhegehaltsfähigkeit der weiteren Erschwerniszulagen, im Justizvollzug, der Steuerfahndung, dem Verfassungsschutz, dem Maßregelvollzug und auch bei der Feuerwehr. Aber der Unterschied zwischen der Position von FDP und SPD einerseits und der Koalition andererseits ist dann doch kein unbedeutender. In dieser Legislaturperiode will schwarz-grün die Zulage wieder einführen. Das bedeutet im schlechtesten, aber nicht ganz unrealistischen Szenario, eben erst 2027. Mit unserem Antrag hingegen soll die Ruhegehaltsfähigkeit zum 1. Januar 2023 kommen. Diese vier Jahre machen einen echten Unterschied. Weniger für den Landeshaushalt, für die Pensionärinnen und Pensionäre aber umso mehr.
Unser Vorschlag ist auch keine utopische Oppositionsposition. Am 3. März dieses Jahres veröffentlichte der damalige und heutige CDU-Landesvorsitzende ein Positionspapier zur öffentlichen Sicherheit. Einer der Spiegelstriche: „Wir werden die Ruhegehaltsfähigkeit einführen. Zukünftig werden alle Pensionäre davon profitieren, die sich ab dem 1. Januar 2023 im Ruhestand befinden.“ In den Koalitionsverhandlungen ist der Punkt in dieser Konkretheit dann leider über Bord gegangen. Warum das so war, müssen Sie selber beantworten. An den Grünen kann es doch eigentlich nicht gelegen haben, wenn Robert Habeck der GdP noch vor nicht allzu langer Zeit versichert hat, sich bundesweit für die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage einzusetzen.
Im Ernst: Wer im März das Geld angeblich noch hatte und jetzt nicht mehr, der hat die Beamtinnen und Beamten entweder im Wahlkampf hinter die Fichte geführt oder andere Prioritäten gesetzt, weil die eigenen Leute dann doch nicht so wichtig sind. Das ist eine ziemlich bittere Erkenntnis. Sagen, was man tut. Und tun, was man sagt – das ist heute ganz einfach, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU: Stimmen Sie einfach unserem Antrag zu. Und senden Sie gleichzeitig ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung und Unterstützung an unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Herzlichen Dank!“



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