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31.08.22
17:44 Uhr
SPD

Birgit Herdejürgen zu TOP 5+44: Unsere Landesbeschäftigten haben ein Recht auf anständige Arbeitsbedingungen auf der Höhe der Zeit

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 31. August 2022
Birgit Herdejürgen: Unsere Landesbeschäftigten haben ein Recht auf anständige Arbeitsbedingungen auf der Höhe der Zeit TOP 5+44: Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte und Antrag Besondere Situationen auch in der Krankenversicherung berücksichtigen (Drs. 20/111, 20/160(neu)) „Bereits in der vergangenen Legislaturperiode haben wir in diesem Haus darüber diskutiert, wie wir das Beihilferecht in Schleswig-Holstein moderner gestalten können, um unseren Öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Denn darum geht es heute!
Bremen, Berlin, Hamburg, Thüringen und Brandenburg haben es schon getan, Mecklenburg- Vorpommern will es tun, und sogar Baden-Württemberg wird es tun! Und wenn Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen, kann es auch Schleswig-Holstein tun. Bisher ist es so, dass die meisten Beamt*innen des Landes oder der Kommunen sich zur Hälfte in der privaten Krankenversicherung versichern und die anderen 50% ihrer Gesundheitskosten durch die Beihilfe erstattet bekommen. Allerdings sind mehrere Tausend Beamt*innen in Schleswig-Holstein in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sie müssen auf Beihilfeleistungen verzichten und die Beiträge komplett selbst tragen.
Wir haben in den vergangenen Jahren viele Zuschriften von Betroffenen erhalten, die ihre Situation geschildert haben. Viele haben es extrem schwer, überhaupt in die PKV zu kommen oder sie müssen dort unverhältnismäßig hohe Beiträge zahlen. Davon besonders betroffen sind Familien mit vielen Kindern, Schwerbehinderte oder chronisch Erkrankte. Aber auch Mensch, die vor der Verbeamtung lange sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren sowie Teilzeitbeschäftigte – in der Mehrzahl Frauen – würden häufig mit einer GKV-Mitgliedschaft besser fahren. Eine faire Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung haben sie aber nicht.
Das wollen wir ändern! Für die SPD-Fraktion ist es eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten, dass sich der Staat auch an den Krankheitskosten von gesetzlich versicherten Bediensteten beteiligt.
1 Mit unserem Gesetzentwurf schlagen wir die Einführung eines zusätzlichen Beihilfetatbestands im Landesbeamtengesetz vor. Dieses so genannte „Hamburger Modell“ benachteiligt niemanden. Wir schaffen damit echte Wahlfreiheit im Öffentlichen Dienst und auch einen Zugang für Beamtinnen und Beamte in die Solidargemeinschaft der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist eine Reform im Mini-Format, keine Revolution.
Die Anhörung in der letzten Wahlperiode hat gezeigt, dass es für die Dienstherren sogar wirtschaftlicher ist, lebenslang den Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung zu zahlen, als vor allem im Alter hohe Gesundheitskosten über die Beihilfe mitzutragen. Ein Blick in den aktuellen Versorgungsbericht macht noch einmal klar, dass wir hier großen Handlungsbedarf haben.
Für den Großteil der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein würde eine entsprechende Ergänzung der Beihilfevorschriften keine Veränderung zum Status quo bringen. Eine Einschränkung von Leistungen oder gar Ansprüchen der Bediensteten ist mit dieser Erweiterung nicht verbunden. Es ist weder zeitgemäß noch sozial gerecht oder verfassungsrechtlich geboten, dass die Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten ausschließlich über Beihilfe und die Private Krankenversicherung abgesichert werden. Nur weil es immer schon so war, muss es nicht so bleiben.
Die Koalition schlägt nun vor, in „begründeten Fällen“ zu helfen / unterstützen… Was soll das denn bitteschön heißen? In Ihrem Antrag nennen Sie als Beispiel späte Verbeamtung, Krankheit oder besondere Familiensituation. Das ist zu wenig! Ganz abgesehen davon, dass ich sehr gespannt bin, wie Sie das verfassungsrechtlich sauber hinkriegen wollen…bedeutet der Vorschlag zusätzliche Bürokratie und ist keine echte Wahlfreiheit. Da nützt es auch nichts, dass die grüne Fraktion ihren Fachsprecher erklären lässt, die Einführung einer pauschalen Beihilfe in Schleswig-Holstein sei lange überfällig. Denn die CDU blockiert weiter! Damit hängen Sie Schleswig-Holstein im Wettbewerb um die besten Köpfe weiter ab. Wir können es uns nicht leisten, Bewerber*innen an andere Bundesländer zu verlieren, weil sie dort bessere Bedingungen vorfinden. Das hat die CDU aber bis heute nicht kapiert.
Wir reden immer wieder darüber, wie wir den öffentlichen Dienst in Zeiten des Fachkräftemangels konkurrenzfähig machen können. Aus unserer Sicht wäre die Pauschale Beihilfe da ein guter Baustein. Einen weiteren Wettbewerbsnachteil – neben der fehlenden Sonderzahlung, neben der 41-Stunden-Woche – kann sich Schleswig-Holstein nicht erlauben.



2 Unsere Landesbeschäftigten haben ein Recht auf anständige Arbeitsbedingungen auf der Höhe der Zeit.
Ich beantrage Überweisung in den Finanzausschuss.“



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