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31.08.22
17:31 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 5+44 "Pauschale Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte"

31.08.2022 | Finanzen
Annabell Krämer zu TOP 5+44 "Pauschale Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte" In ihrer Rede zu TOP 5+44 (Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte und Antrag Besondere Situationen auch in der Krankenversicherung berücksichtigen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer
„Mit unserem heutigen Gesetzentwurf unterstützen wir die regierungstragenden Fraktionen dabei, frühzeitig Zusagen aus dem Koalitionsvertrag zu erfüllen. Dort heißt es: ‚Wir werden Beamtinnen und Beamten auf Antrag und mit Begründung, wie beispielsweise späte Verbeamtung, Krankheit oder Familiensituation, ermöglichen, in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln oder in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben. Das Land übernimmt in einem solchen Fall den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung statt einer Beihilfe.‘ Wir freuen uns sehr, dass nun endlich auch die CDU zu der Einsicht gelangt ist, dass eine faire Öffnung der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte einen Vorteil für das Land als Arbeitgeber, für die zu Versichernden und mittelfristig für die Gesundheitsversorgung in unserem Land darstellt.
Um es noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen: Wir Freie Demokraten sehen sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen als gleichwertige systemnotwendige Säulen eines funktionierenden Gesundheitssystems. Eine Einheitsversicherung, im Volksmund verklärend ‚Bürgerversicherung‘ genannt, lehnen wir strikt ab! Das ändert sich auch nicht durch seltsame Pressemitteilungen der CDU. Für ein effizientes Wirtschaften und innovatives Engagement bedarf es den Antrieb, um einen Kunden wetteifern zu müssen. Es braucht den Wettbewerb zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen.
Die höheren Honorare in der PKV ermöglichen eine Quersubventionierung der gesetzlich Versicherten und medizinische Innovationen werden Ä gefördert. Die Mischkalkulation ermöglicht es Ärzten oftmals, in medizinische Geräte zu investieren, die sich sonst nicht amortisieren könnten. Von der besseren gesundheitlichen Versorgung profitieren sowohl die privat als auch die gesetzlich Versicherten.
In Deutschland sind Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 64.350 Euro in der GKV pflichtversichert. Hierdurch bleibt einem Großteil der arbeitenden Bevölkerung die Möglichkeit verwehrt, zwischen einer gesetzlichen und privaten Vollversicherung zu wählen. Wir fordern einen fairen Marktzugang für die privaten Krankenversicherungen für alle Versicherten. Wettbewerb ist jedoch keine Einbahnstraße. Deshalb sollte ein fairer Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung auch den neuen Beamten zustehen, indem der Dienstherr in Form einer pauschalen Beihilfe den hälftigen Beitrag übernimmt. Wettbewerb treibt uns alle an, besser zu werden. Dieses gilt sowohl für die gesetzlichen als auch privaten Krankenkassen beim Werben um den Kunden.
Eine Wahlmöglichkeit ausschließlich für neue Beamte ist Folge bundesgesetzlicher Regelungen zum Mitgliedsrecht in der GKV. Eine ‚Rosinenpickerei‘ – in jungen, gesunden Jahren von günstigen Tarifen der PKV zu profitieren und später in die GKV zu flüchten – ist ausgeschlossen, da sie das gesetzliche Versicherungssystem schwer belasten würde. Die Krankheitsfälle müssten von der Solidargemeinschaft finanziert werden, während die Gewinne aus den gesunden Lebensjahren privatisiert werden.
Die pauschale Beihilfe würde Schleswig-Holstein beim Werben um die besten Fachkräfte stärken, da der Wunsch nach freier Krankenkassenwahl vermehrt besteht. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Wir wünschen uns nur eine echte Wahlmöglichkeit für die Beamten. Es wird keine Einschränkung für die Inanspruchnahme der individuellen Beihilfe bei einer privaten Krankenversicherung geben.
Wie ich bereits oft betont habe, ist es ein weiterer – für mich als Finanzpolitikerin wichtiger – Aspekt, dass die pauschale Beihilfe für den Staat als Arbeitgeber wesentlich günstiger ist. Selbst die Vertreter der PKV haben in der schriftlichen Anhörung in der letzten Legislaturperiode bestätigt, dass für den Dienstherrn die jährlichen Kosten ab dem 57. Lebensjahr niedriger sind. Berücksichtigt man, dass die Krankheitskosten mit zunehmendem Alter steigen und der Staat im aktiven Dienstalter fünfzig und im Pensionsalter siebzig Prozent der Beihilfekosten übernimmt, zeigt sich deutlich, dass wir mit einer pauschalen Beihilfe nicht nur dem Wunsch vieler Beamten entsprächen, sondern auf lange Sicht den Staatshaushalt entlasten. Auf eine Anfrage von mir hat uns das Finanzministerium mitgeteilt, dass sich die Entlastung über die Lebenszeit je Beamter auf über 25.000 Euro summieren würde. Dieses war der CDU auch schon in der letzten Legislaturperiode bekannt. Die pauschale Beihilfe d bl b f l f dl h dk f ist und bleibt ein familienfreundliches und kostengünstiges Instrument für einen modernen Arbeitgeber.
Sehr geehrter Herr Verbandsdirektor Reuther, Ihr Versuch, über die Bundespartei Druck auf mich auszuüben, greift ins Leere. Als Freie Demokratin bin ich jederzeit bereit, mir die Argumente von Experten anzuhören. Genau dieser offene Dialog in der Anhörung hat in der letzten Legislaturperiode dazu geführt, dass ich mich von der Sinnhaftigkeit der pauschalen Beihilfe habe überzeugen lassen. Ihre Art und Weise der Kommunikation ist dazu nicht geeignet. Ich befürworte diesen Antrag, es gibt einen eindeutigen Landesparteitagsbeschluss hierzu und Druck von oben – wie Sie es erhofft haben – gibt es bei Freien Demokraten nicht!“
 
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort



Annabell Krämer
Sprecherin für Haushalt und Finanzen, Frauen, Gleichstellung, Sport / E- Sport und Tierschutz


Kontakt:
Eva Grimminger, v.i.S.d.P.
Pressesprecherin

Tel.: 0431 988 1488
fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



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E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de